BGH hebt Haftbefehl für Soziologen auf
Der unter "Terrorismusverdacht" stehende Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den Wissenschaftler komplett auf. Ein "dringender Tatverdacht" bestehe derzeit nicht, hieß es in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Begründung. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. sich in einer "terroristischen Vereinigung" als Mitglied beteiligt habe. Damit stellte sich der BGH gegen die Auffassung der Bundesanwaltschaft.
Ensslin-Bruder sieht Tod seiner Schwester nicht geklärt
Der Bruder der früheren RAF-Aktivistin Gudrun Ensslin, Gottfried Ensslin, hält die Umstände des Todes seiner Schwester für nicht zufriedenstellend geklärt. Es mache ihn wütend, dass angesichts "ungeklärter Umstände und Widersprüchlichkeiten" die Version vom gemeinsamen Selbstmord immer wieder festgeschrieben werde, sagte Ensslin der Zeitung "Junge Welt". Es müssten alle Fakten auf den Tisch. Gudrun Ensslin war ebenso wie ihre Mitgefangenen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe am Morgen des 18. Oktober 1977 tot in ihrer Zelle im Gefängnis Stuttgart-Stammheim gefunden worden. Wenige Stunden zuvor hatte eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes, die GSG 9, in Mogadischu ein entführtes Lufthansa-Flugzeug befreit, dessen Entführer die Freilassung der inhaftierten RAF-Mitglieder verlangt hatten.
Karlsruhe billigt gekürzte Beamtenbezüge für Versorgungsrücklage
Die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von sechs Beamten und Pensionären. Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt". Mit der Versorgungsrücklage sollen die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre entlastet und künftige Beamtenpensionen finanziell abgesichert werden.
Ex-Justizministerin wegen Geheimnisverrats verurteilt
Die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) ist wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am 27. September als erwiesen an, dass sie im Sommer 2004 ihrem Parteifreund und damaligen Landes-Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) Details zu Ermittlungen gegen ihn wegen der sogenannten Umfrageaffäre "unbefugt weitergegeben" habe. Dies sei in mehreren Telefonaten am 17. Juni und am 6. Juli 2004 geschehen. Das Gericht verhängte gegen die 54-Jährige zudem eine Geldauflage von 30.000 Euro.
Professoren müssen Erfindungen gegenüber ihrer Uni melden
Hochschulprofessoren müssen eigene Erfindungen gegenüber ihrer Universität anzeigen. Diese gesetzliche Regelung sei verfassungsgemäß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Urteil. Ein Professor hatte gegen eine Neuregelung geklagt, wonach die Universitäten die Erfindungen ihrer Forscher zum Patent anmelden können und ein Professor dann "nur noch" zu 30 Prozent an den finanziellen Einnahmen partizipiert.
Ingewahrsamnahme von Umweltschützern war rechtswidrig
Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood hat das Amtsgericht Lüneburg in der vergangenen Woche entschieden, dass die Ingewahrsamnahme von drei Aktivisten der Organisation im Januar dieses Jahres rechtswidrig war. Die zwei Männer und eine Frau hatten gegen eine "AUTOritäre" Verkehrspolitik der Stadt Lüneburg protestiert. Elf Tage lang hatten sie trotz Sturm und Kälte in Bäumen an der Reichenbachbrücke in Lüneburg ausgeharrt, die inzwischen für den Ausbau einer Straße gefällt wurden. Nach ihrer "brutalen Räumung" seien sie Ingewahrsam genommen worden. Dagegen hatten sie geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.
Bewährungsstrafe für Ex-Justizministerin gefordert
Im Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung wegen Verrats des Dienstgeheimnisses gefordert. Staatsanwältin Susanne Dathe warf der Angeklagten am 13. September vor dem Stuttgarter Landgericht vor, dem früheren Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) geheime Details aus Ermittlungen zur so genannten Umfrageaffäre mitgeteilt zu haben. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch. Sie stellte zugleich einen neuen Beweisantrag. Das Gericht will deshalb vor einem Urteil noch weitere Zeugen vernehmen.
Krimineller Verfassungsschutzmitarbeiter
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat wegen des Skandals um einen kriminellen V-Mann angeblich wichtige Informanten verloren. Wie die "Frankfurter Rundschau" aus Kreisen des Geheimdienstes berichtete, wurden bis zu zwölf V-Männer in der rechtsextremen Szene enttarnt. Ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sagte am 7. September in Düsseldorf lediglich, man werde den Bericht "nicht bestätigen".
Sicherheitsbehörden wollen Bombenanschläge vereitelt haben
Deutsche Sicherheitsbehörden wollen erneut Terroranschläge vereitelt haben. Mit der Festnahme von drei mutmaßlichen Terroristen habe man "massive Bombenanschläge" in Deutschland verhindert, behauptete die Bundesanwaltschaft am 5. September. Die drei Männer seien Mitglieder einer deutschen Zelle der islamischen Dschihad-Union und hätten Terrorattacken gegen US-Einrichtungen geplant. Die Gruppierung stehe "in enger Verbindung zur Terrororganisation Al Qaida". Durch die Festnahme sei einer der "bislang schwerwiegendsten" Anschlagspläne in Deutschland verhindert worden, sagte Generalbundesanwältin Monika Harms in Karlsruhe.
Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".
BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf
Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.
Niebel im Prozess gegen Ex-Justizministerin vernommen
Zum Ende der Beweisaufnahme im Prozess gegen die frühere baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sind am Donnerstag mehrere FDP-Spitzenpolitiker als Zeugen aufgetreten. Vor dem Stuttgarter Landgericht wurden unter anderen FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, die baden-württembergische FDP-Chefin Birgit Homburger und Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister zu den parteiinternen Vorgängen rund um die so genannte Umfrage-Affäre vernommen. Die Plädoyers sollen am 13. September gehalten werden. Für den 20. September wird das Urteil erwartet.
BGH erleichtert Bestrafung von Amtsträgern wegen Vorteilsannahme
Politische Amtsträger können sich künftig bei der Einwerbung von Wahlkampfspenden leichter wegen Vorteilsannahme strafbar machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verschärfte am 28. August seine entsprechenden, im Oktober 2004 entwickelten Grundsätze. Die Entgegennahme einer Wahlkampfspende sei nicht nur dann eine Vorteilsannahme, wenn die Spende im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werde. Die Grenze zur Strafbarkeit werde schon überschritten, "wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird", heißt es in dem BGH-Urteil. Zudem müsse der "unbeteiligte Betrachter" den Eindruck gewinnen, dass der Geldgeber mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen wolle.
Diskussionen über Ermittlungen gegen Journalisten
Der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hat die Ermittlungen gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat aus Unterlagen des Gremiums erneut begründet. Er habe zwischenzeitlich aus den Medien mehr über die nicht-öffentlichen Unterlagen des Ausschusses erfahren als in den Sitzungen des Gremiums selbst, sagte Kauder am 3. August im Deutschlandfunk. Er habe deswegen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gebeten, entsprechend Strafanzeige zu erstatten. Von anderen Politikern wurden die Ermittlungen teilweise scharf kritisiert. Der Deutsche Journalisten-Verband sprach von einem "umfassenden Angriff auf die Pressefreiheit".
Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer war laut Gericht rechtswidrig
Ein vom Land Hessen ausgesprochenes Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zufolge rechtswidrig zustande gekommen. Das staatliche Schulamt müsse die Einstellung des Mannes erneut prüfen, urteilte das Gericht am 2. August. Das staatliche Schulamt im Odenwaldkreis hatte den Bewerber zuvor wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue abgelehnt. Dagegen klagte der Mann.
"Bombodrom"-Gegner gewinnen vor Gericht gegen die Bundeswehr
Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs weiterhin nicht militärisch nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am 31. Juli die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Inbetriebnahme des so genannten "Bombodroms" bei Wittstock auf. Die 3. Kammer gab damit drei Musterklagen statt. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof begründete die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der betreffenden Kläger. Im überfüllten Gerichtssaal brach nach der Urteilsverkündung Beifall aus. Das Verteidigungsministerium nahm das Urteil zunächst zur Kenntnis und prüft weitere juristische Schritte. Die Bombodrom-Gegner forderten Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf, die Pläne zur militärischen Nutzung der Heidelandschaft aufzugeben. Inzwischen fordern auch Politiker, die Pläne aufzugeben.
Staatsanwaltschaft fordert Bewährung für Max Strauß
In der Neuauflage des Steuerhinterziehungsprozess gegen Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte am 1. August hingegen auf Freispruch. In dem Verfahren geht es darum, ob der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) mehrfach als gewerbsmäßiger Lobbyist tätig gewesen ist und dabei Provisionszahlungen in Millionenhöhe nicht versteuert hat. Strauß soll von 1991 bis 1993 insgesamt rund 337.000 Euro hinterzogen haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Lebenslange Haft für junge Straftäter
Schwerverbrecher, die wegen einer Tat in ihrer Jugendzeit verurteilt wurden, sollen künftig auch nach Verbüßung der Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Bundeskabinett billigte am 18. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Merkel will über demokratische Grundsätze frei nachdenken
Im Streit über einen schärferen "Anti-Terror-Kampf" hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) Rückendeckung gegeben und den Koalitionspartner SPD ermahnt. "Denkverbote helfen nicht weiter", sagte sie. Merkel sprach von einer Bedrohung, "wie wir sie vor zehn Jahren noch nicht gekannt haben". Sie wolle einen Innenminister, der sich damit auseinandersetze. Zugleich betonte die Kanzlerin jedoch mit Blick auf Schäubles jüngste Vorstöße, "dass ich bestimmte Überlegungen im aktuellen Regierungshandeln nicht auf der Tagesordnung sehe". Zunächst müsse die Koalition mit dem Gesetz zur präventiven Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) weiterkommen, stellte Merkel klar.
Harrsche Kritik an Bundesinnenminister Schäuble
Jedes Mal, wenn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen neuen Vorstoß für "mehr Sicherheit" unternimmt, gibt er anderen Politikern die Gelegenheit, sich als gute Demokraten zu profilieren. Es ist fraglich, ob Schäuble insoweit nur eine bestimmte Funktion im verteilten Rollenspiel einer Bundesregierung einnimmt, nicht zuletzt um auch Wählerstimmen am so genannten rechten Rand abzugreifen, oder ob er mit gezielten Tabubrüchen den Wegbereiter in eine andere Republik spielt. Jedenfalls stoßen die "Pläne" von Schäuble für ein weiteres Gesetzespaket im "Kampf gegen den Terrorismus" auf harsche Kritik. Schäuble hatte gewarnt, dass die Bekämpfung des Terrorismus mit den klassischen Mitteln der Polizei nicht zu meistern sei. Es sei zu überlegen, was man etwa mit so genannten Gefährdern mache, die nicht abgeschoben werden könnten. Man könne "beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika". Die "rechtlichen Probleme" reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat, so Schäuble.