DIE Internet-Zeitung

Nachrichten justiz

"Evident unwahre Behauptungen"

Verteidigung im "Atomschmuggel"-Prozess stellt Befangenheitsantrag

Mit Anträgen der Verteidigung ist am 6. Juni vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart der Prozess gegen einen Ingenieur wegen des Verdachts der Beteiligung am libyschen Atomprogramm fortgesetzt worden. In einem Befangenheitsantrag forderten die Anwälte des 65-jährigen Angeklagten, einen Sachverständigen von dem Verfahren auszuschließen. Dieser habe "evident unwahre" Behauptungen zur Nutzung von Uran aufgestellt. Seine Unparteilichkeit stehe in Frage.

"Unter Beibehaltung seiner Bezüge"

Dresdens suspendierter OB Roßberg zu Bewährungsstrafe verurteilt

Dresdens suspendierter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) ist am 4. Juni wegen Beihilfe zum Bankrott zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht Dresden deutlich unter dem im September 2006 verhängten Strafmaß aus erster Instanz. Damals war Roßberg von einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

"Verkennung der gesellschaftlichen Realität"

EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte

Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.

"Bestandsrentner"

Karlsruhe verwirft Beschwerde zu Altersbezügen im öffentlichen Dienst

Das Bundesverfassungsgericht hat der Hoffnung von zahlreichen früheren Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf höhere Altersbezüge eine Absage erteilt. Betroffen sind sogenannte Bestandsrentner, die vor ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst in der Privatwirtschaft gearbeitet haben und vor 2002 in Rente gegangen sind. Das Verfassungsgericht entschied in dem am 15. Msi veröffentlichten Beschluss, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei solchen Rentenbeziehern die Versicherungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht voll einbeziehen müsse. Die für diese Bestandsrentner noch geltende "Halbanrechnung" der sogenannten Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung sei verfassungsgemäß.

Bis zu elf Jahre Haft gefordert

Bundesanwaltschaft geht von geplantem Anschlag auf Allawi aus

Im Stuttgarter Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Terrorgruppe Ansar al Islam hat die Bundesanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Anklagevertreterin Silke Ritzert stufte den 34-jährigen Ata R. am 8. Mai in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als einen Rädelsführer der Organisation ein. Für die zwei Mitangeklagten beantragte sie Haftstrafen von jeweils acht Jahren und neun Monaten. Allen drei Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verabredung zur Ermordung des früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi vorgeworfen.

Anreicherung von waffenfähigem Uran

"Atomschmuggel"-Prozess wird im Juni in Stuttgart neu aufgerollt

Der 2006 beim Landgericht Mannheim geplatzte "Atomschmuggel"-Prozess gegen einen Ingenieur wird am 5. Juni vor dem Oberlandesgericht Stuttgart neu aufgerollt. Das teilte das Gericht am 6. Mai mit. Dem deutschen Ingenieur mit Schweizer Wohnsitz wird vorgeworfen, Libyen bei der Entwicklung und beim Bau von Anlagen für die Anreicherung von waffenfähigem Uran unterstützt zu haben. Der Angeklagte Gotthard L. soll an der Herstellung und Lieferung einer Gasultrazentrifuge für das libysche Atomwaffenprogramm beteiligt gewesen sein.

"Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten"

Europäischer Gerichtshof rügt EU-Regierungen wegen Kompetenzüberschreitungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Nichtigkeitsklage des Europaparlaments stattgegeben, weil die im Rat versammelten EU-Regierungen dem Parlament keine hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der Asylpolitik eingeräumt haben. Wie der Gerichtshof am 6. Mai mitteilte, hat der Rat dadurch, dass er für die zukünftige Erstellung "gemeinsamer Listen sicherer Staaten" nur eine Anhörung des Parlaments und nicht das so genannte Mitentscheidungsverfahren vorsah, die ihm durch den Vertrag zugewiesenen Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten.

Angriffe auf Politik, Justiz und Wirtschaft

Parteienkritiker Arnim wirft der politischen Klasse Wählertäuschung vor

Deutschland ist ein demokratisch regiertes Land? Alle Macht geht vom Volk aus? Das Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt sein Grundgesetz gegeben? Alles richtig? Alles falsch, behauptet der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Sein neues Buch "Die Deutschlandakte - was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun" stellte er am Dienstag in Berlin vor. Glaubt man dem Autor, dann ist in Parlamenten, Ministerien und Ämtern nichts, wie es scheint - und nichts, wie es sein sollte. Arnim sieht eine "politische Klasse" an der Macht, die vor allem eines tut: den Wähler täuschen. Damit rührt sie nach seiner Meinung an die Grundfeste der Verfassung.

Verflechtung zwischen Unternehmen und Maklerin

Private Jobmakler dürfen auch an eigenen Arbeitsgeber vermitteln

Private Jobmakler können sich auch dann von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, wenn sie Arbeitslose nur an Unternehmen vermitteln, bei denen sie auch selbst auf der Gehaltsliste stehen. In solchen Fällen sei nicht automatisch von einem Missbrauch der 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheine für Erwerbslose auszugehen, urteilte am 6. Mai das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie eng die Verbindung zwischen Vermittler und Arbeitgeber tatsächlich sei.

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Ex-Staatsanwälte ein

SachsenSumpf

Die Ermittlungen gegen Juristen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Sachsen-Sumpf" werden eingestellt. Das vom sächsischen Verfassungsschutz vermutete "kriminelle Personennetzwerk" in Leipzig habe nicht existiert, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Dresden, Erich Wenzlick, am 29. April. Die Vorwürfe basierten auf Vermutungen, Gerüchten sowie unbestätigten nachrichtendienstlichen Quellen. Das Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken hatte im Mai 2007 die Affäre ausgelöst. Als "erwiesenermaßen unschuldig" bezeichneten die Dresdner Ermittler nun unter anderem zwei frühere Plauener Staatsanwälte, die Vorwürfe gegen einen früheren Richter wurden ebenso als haltlos bezeichnet wie diejenigen gegen einen früheren Staatsanwalt in Leipzig.

"Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung"

Gauweiler kündigt Verfassungsklage gegen EU-Vertrag an

Nach der Abstimmung des Bundestages über den EU-Reformvertrag hat der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Vertragswerk angekündigt. Gauweiler, der im Parlament mit Nein votiert hatte, sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar". Er werde wie schon 2005 bei der EU-Verfassung das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe. In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt". Gauweiler begründete seine Haltung mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und beispielsweise auch mit der Übertragung der Entscheidungen über "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" auf die Europäische Union.

Sieben Unionsabgeordnete stimmen mit Nein

Bundestag ratifiziert EU-Reformvertrag

Der Bundestag hat dem Ratifizierungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen zugestimmt. 514 Abgeordnete stimmten mit Ja, 58 mit Nein. Es gab eine Enthaltung. Gegen den neuen EU-Vertrag stimmten die Unionsabgeordneten Alexander Dobrindt, Herbert Frankenhauser, Peter Gauweiler, Paul Lehrieder, Georg Nüßlein, Marion Seib, Willy Wimmer und alle anwesenden Links-Abgeordneten. Auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten Henry Nitzsche und Gert Winkelmeier stimmten mit Nein. Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter enthielt sich der Stimme. In allen Fraktionen gaben einzelne Abgeordnete keine Stimme ab. Am 23. Mai muss noch der Bundesrat über den Vertrag entscheiden. Eine Mehrheit gilt auch dort als sicher. Der Reformvertrag muss in allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Er soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten, damit er im Europawahlkampf nicht zum Thema wird. Bisher haben 10 der 27 EU-Länder den Vertrag abschließend gebilligt. Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (Linkspartei) wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen EU-Vertrag klagen.

Auch Hetero-Beziehungen betroffen

Kein Trennungsunterhalt nach Scheitern einer Ehe aufgrund eines anderen Partners

Ein Ehepartner kann den Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt verwirken, wenn er oder sie den Ehepartner wegen einer außerehelichen Beziehung verlässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 17. April veröffentlichten Urteil entschieden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) weist darauf hin, dass sich die Entscheidung im Gegensatz zu einer "irreführenden" Pressemitteilung des BGH und anderslautenden Berichten nicht auf lesbischen Beziehungen beschränkt. "Das Urteil bringt nichts Neues", meint Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes. "Der BGH hat nur festgestellt, dass der- oder diejenige den Unterhalt verwirkt, der eine Ehe für einen anderen (nichtehelichen) Partner oder eine Partnerin verlässt." Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, sei also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. "Alles andere wäre auch skandalös", meint der Verband.

Paradoxer Effekt des "negativen Stimmgewichts"

Karlsruhe prüft Beschwerden wegen Bundestagswahl 2005

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 16. April mit zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 befasst. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe griffen die Kläger - zwei Wähler - generell das paradoxe wahlrechtliche Phänomen des "negativen Stimmgewichts" an. Demnach kann der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen - die Stimmen erhalten dann ein "negatives Gewicht". Dieser Effekt kann bei Überhangmandaten auftreten. Der Berichterstatter in dem Verfahren, Richter Rudolf Mellinghoff, sprach von einem "hochkomplexen System", das für den Wähler "nur schwer durchschaubar" sei.

Spitzeldienste

Polizei-Informant bei "Sturm 34" belastet Chemnitzer Staatsschützer

Im Prozess gegen die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" vor dem Landgericht Dresden hat einer der Angeklagten die Chemnitzer Polizei belastet. Am zweiten Verhandlungstag sagte der frühere Informant der Polizei erstmals aus, dass er bereits seit Ende 2005 als Informant für die Staatsschutzabteilung tätig geworden sei.

Bundesverwaltungsgericht fällt Grundsatzurteil

Kläger gegen Atomanlagen erhalten mehr Rechte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 10. April in einem Grundsatzurteil die Rechte der Anwohner von Atomanlagen gestärkt. Im konkreten Fall fühlte sich ein Anwohner des Zwischenlagers beim Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nicht genügend vor möglichen Terrorangriffen geschützt und hatte deshalb vor dem Bundesgericht geklagt. Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Sailer verwiesen die Sache zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurück, das die Klage des Mannes in erster Instanz abgewiesen hatte. Die Anwohner von Atomanlagen seien einem "besonderen Risikopotenzial" - auch durch mögliche Terroranschläge - ausgesetzt, argumentierte Sailer. Deshalb sei es nach Auffassung des Gerichts "bundesrechtswidrig", ihnen das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes etwa vor gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden Waffen abzusprechen. Die betroffenen Nachbarn solcher Anlagen hätten sogenannten Drittschutz, also ein individuelles Klagerecht, urteilten die Bundesrichter.

Betriebsrenten

Karlsruhe billigt erhöhte Beitragslast für Rentner

Die seit 2004 geltende Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei als Teil eines Maßnahmekatalogs zur Erhaltung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

"Kein Volksentscheid über Staatshaushalt"

Volksbegehren gegen Transrapid nicht zulässig

Das Volksbegehren gegen den Münchner Transrapid ist nicht zulässig. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. April in München hervor. Das Gericht urteilte trotz des vor rund einer Woche beschlossenen Endes für das Milliardenprojekt über die Zulässigkeit des Volksbegehrens.

Sächsischer Staatsschutz

Im Dresdner "Sturm-34-Prozess" angeblich auch V-Mann angeklagt

Im Prozess gegen führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung muss sich offenbar auch ein Informant des sächsischen Staatsschutzes verantworten. Das berichtete die "Freie Presse". Welche Auswirkungen die Beteiligung des V-Mannes auf den Verlauf des Prozesses haben wird, sei derzeit nicht absehbar. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte den Zeitungsbericht am 2. April weder bestätigen noch dementieren. Auch das sächsische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren.

Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".