Gericht lehnt Härtefallregelung bei DDR-Opferpension ab
Eine Haftzeit von fünf Monaten und 24 Tagen reicht nicht für einen Anspruch auf eine DDR-Opferrente aus. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag (18. September) veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die in einem Widerspruchsverfahren erhobene Klage einer ehemaligen DDR-Bürgerin ab. Gesetzliche Vorschriften sähen für eine Opferrente eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten vor, urteilte das Gericht.
Landesregierung muss Unterlagen an U-Ausschuss herausgeben
Die sächsische Landesregierung muss dem Landtagsuntersuchungsausschuss zur Aktenaffäre die bislang verweigerten Unterlagen grundsätzlich herausgeben. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag (29. August) in Leipzig. Damit war die Organklage des Ausschusses gegen die Staatsregierung weitgehend erfolgreich. (Az: Vf. 154-I-07)
Berliner Senat erklärt Kita-Volksbegehren für unzulässig
Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren für eine bessere Betreuung in Kitas für unzulässig erklärt. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) begründete die Entscheidung damit, dass das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" in seiner Größenordnung in das Budgetrecht des Landesparlaments eingreifen würde. Daher sei es verfassungsrechtlich unzulässig.
Sensible Daten aus Jugendstrafanstalt auf der Straße gefunden
Ein Dokument mit sensiblen Daten aus der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt ist offenbar nicht ordnungsgemäß entsorgt worden und auf der Straße gelandet. Wie das Onlinemagazin stern.de am Freitag (22. August) berichtete, sind in dem Kalender aus dem Jahr 2007 die Namen von mehr als 150 Anwälten, rund 200 jugendlichen Häftlingen sowie zahlreichen Ermittlern aufgeführt. Das Dokument soll im Mai von einem Müllwagen gefallen und von einem Autofahrer gefunden worden sein. In dem Kalender, der stern.de vorliegt, sollen etwa angekündigte Besuche von Anwälten bei ihren Mandanten vermerkt worden sein.
Kabinett berät Reform des Zugewinnausgleichs bei Scheidungen
Die Möglichkeit zu Mogeleien bei Vermögenswerten zulasten des Ex-Partners soll bei Scheidungsverfahren künftig eingeschränkt werden. Mit der Reform des Zugewinnausgleichs würden "einige Ungereimtheiten" in den bisherigen Regelungen bereinigt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (19. August) in Berlin. Die Gesetzesänderungen, die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen, schaffen laut Zypries mehr Gerechtigkeit bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsfall. Familienrechtsexperten forderten derweil weitergehende Reformen der Ausgleichssysteme nach Scheidungen.
Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf
Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.
Gericht schlägt Vergleich wegen gewalttätigem SEK-Einsatzes vor
Ein Fliesenleger aus Sankt Augustin soll wegen eines unberechtigten und gewalttätigen Einsatzes von SEK-Polizisten 335.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Diesen Vergleichsvorschlag machte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag (14. August) in einer Berufungsverhandlung. Hintergrund ist ein acht Jahre zurückliegender SEK-Einsatz in Sankt Augustin. Damals hatte ein Nachbar des Fliesenlegers das Gerücht gestreut, der unbescholtene Mann habe Waffen und Handgranaten in seinem Besitz. Ohne weitere Ermittlungen kam es dann zu dem SEK-Einsatz.
Jugendlicher in Templin krankenhausreif geprügelt
Drei Wochen nach dem brutalen Mord an einem Arbeitslosen ist in Templin erneut ein Rechtsextremer wegen schwerer Körperverletzung festgenommen worden. Der 19-jährige Tatverdächtige soll in der Nacht zum Sonntag einen Jugendlichen ohne Grund zu Boden gestoßen und ihm anschließend heftig mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag (12. August) mitteilte. Der 16-Jährige verlor vorübergehend das Bewusstsein und erlitt schwere Verletzungen. Er befindet sich noch immer im Krankenhaus, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.
BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts
Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.
"Das Atomkraftwerk Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen"
Nach Auffassung der Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ist das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Atomgesetz stillzulegen, weil es nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Anwältin vertritt drei Kläger, die gemeinsam mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW die endgültige Abschaltung des Atommeilers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen wollen. Die Klage wurde am 17. Januar 2008 eingereicht. Die Rechtsanwältin betont, dass das beklagte Hessische Umweltministerium in einem Behördenvermerk zugegeben habe, dass das Atomkraftwerk Biblis "nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht (ngo-online berichtete). Nach Auffassung von Rülle-Hengesbach muss diese behördliche Bewertung Konsequenzen haben.
Verteidigung im "Kofferbomber"-Prozess hält Gutachter für befangen
Im "Kofferbomber"-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf will die Verteidigung einen der beiden Gutachter für befangen erklären lassen. Zur Begründung ihres Antrags führten die Anwälte des 23-jährigen Libanesen Youssef el-Hajdib am Mittwoch (9. Juli) an, der Psychiatrie-Professor Norbert Leygraf habe sich "abfällig und mit offener Häme" über ihren Mandanten geäußert. Solche Äußerungen könnten nicht Teil eines Gutachter-Auftrags sein.
Karlsruhe fordert Korrektur des Bundestagswahlsystems
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Korrektur des Bundestagswahlsystems. Das Gericht erklärte am Donnerstag (3. Juli) in Karlsruhe erstmals eine Regelung des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig. Beanstandet wurde der paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts". Demnach kann der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen - die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Die entsprechende gesetzliche Regelung verletze die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Der Gesetzgeber müsse deshalb spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung treffen. Dabei solle er die komplexe Berechnung der Sitzzuteilung auf eine neue und "verständliche Grundlage" stellen, forderte das Verfassungsgericht.
Sachsen will Normenkontrollklage gegen Gesundheitsreform einlegen
Eine Normenkontrollklage Sachsens gegen die Gesundheitsreform wird immer wahrscheinlicher. Die Regierung sei davon überzeugt, dass ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein müsste, da die sogenannte Konvergenzregelung nicht umsetzbar und unverhältnismäßig sei sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze, sagte Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU) am Dienstag in Dresden.
Heraufsetzung der Altersgrenze für Polizisten verfassungsgemäß
Die Heraufsetzung der Altersgrenze für rheinland-pfälzische Polizeibeamte auf bis zu 65 Jahre ist rechtens. Das geht aus einem am Freitag (27. Juni) veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Die seit 2004 geltende Neuregelung der Altersgrenze für Polizeibeamte im Land sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht mit. Die Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars gegen diese Regelung wurde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. Hintergrund ist, dass Polizeibeamte früher mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand traten.
Bundestag verschärft Sexualstrafrecht
Der Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Freitag einen schwarz-roten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Vorgabe zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.
Karlsruhe kippt Befristung von Führungspositionen für Beamte
Führungspositionen für Beamte dürfen nicht zeitlich befristet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit einer befristeten Vergabe von Führungsämtern werde das "Lebenszeitprinzip" verletzt, wonach das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Dies solle die Unabhängigkeit der Beamten und eine rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten. Der Zweite Senat erklärte eine Regelung im nordrhein-westfälischen Beamtengesetz für verfassungswidrig und nichtig, wonach Führungspositionen für Beamte zunächst auf Zeit zu vergeben seien.
BGH erleichtert Verfolgung korrupter Amtsträger
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die strafrechtliche Verfolgung korrupter Amtsträger erleichtert. In einem Grundsatzurteil konkretisierte der BGH am Donnerstag (19. Juni) die Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten. Demnach beginnt bei der Bestechung eines Amtsträgers die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn er die "gekaufte" Diensthandlung vollzogen hat und nicht bereits, wenn er das Geld kassiert hat. Im Ergebnis können damit Tatbeteiligte länger strafrechtlich verfolgt werden.
Merkel gegen Denkpause nach Irlands Nein zum EU-Reformvertrag
Eine Woche nach dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag beraten die 27 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel über mögliche Lösungsansätze. Unmittelbar vor Beginn des EU-Krisengipfels wurde am Donnerstag (19. Juni) deutlich, dass auf dem Treffen in der belgischen Hauptstadt noch keine Entscheidungen zu erwarten sind. Allerdings sollte es nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch keine neuerliche Denkpause geben, wie sie sich die EU nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 verordnet hatte. Juristisch ist die Ratifizierung des neuen EU-Vertrages mit dem Nein der Iren gescheitert. Vor dem Hintergrund des britischen Ja zum Lissabon-Vertrag vom Mittwoch drängen EU-Kommission, EU-Parlament und mehrere EU-Regierungschefs dennoch, den Ratifizierungsprozess in den noch ausstehenden sieben EU-Ländern fortzusetzen. "Wir brauchen keine neue Reflexionsphase", drängte Merkel ohne Rücksicht auf das geltende Recht.
Deutschland verlangt weitere Ratifizierung des EU-Reformvertrags
Deutsche Politiker kämpfen weltweit für die Einführung eine "Demokratie", tun sich aber schwer damit, wenn die Bevölkerung anders votiert als die Regierenden es sich wünschen. Mit dem Nein der Iren zum "EU-Reformvertrag" (Vertrag von Lissabon) ist die Ratifizierung des formal gescheitert. Dennoch rufen Deutschlands Europapolitiker dazu auf, die Ratifizierung fortzusetzen. Von gemeinsamem Handeln in Europa ist die Rede. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte am Montag (16. Juni) auf dem Krisentreffen der 27 EU-Außenminister in Luxemburg, jetzt müsse es darum gehen, zusammen mit Irland die "Situation zu deblockieren". Sein irischer Amtskollege Micheal Martin mahnte, noch sei es zu früh, einen Vorschlag zum Ausweg aus der neuen "Verfassungskrise" vorzulegen. In der vergangenen Woche hatten die Iren den geplanten Vertrag von Lissabon in einer Volksabstimmung mehrheitlich abgelehnt. Der inhaltlich vergleichbare "EU-Verfassungsvertrag" war 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Bei der Ratifizierung des Reformvertrages durfte nur die Bevölkerung Irlands über die Ratifizierung abstimmen, weil es die Verfassung zwingend vorsah. In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten wollte man die Bevölkerung vorsorglich nicht entscheiden lassen.
Studiengebühren in Hessen sind rechtens - abweichendes Votum von fünf Richtern
Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von Studiengebühren in Hessen ist zumindest juristisch beendet. Das Verfassungsgericht des Landes, der Staatsgerichtshof, entschied am Mittwoch (11. Juni), dass die zum vergangenen Herbst eingeführten Beiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester mit der Landesverfassung vereinbar sind. Das Votum der elf Richter fiel allerdings denkbar knapp aus - fünf vertraten eine andere Meinung. Gegner der Studiengebühren sprachen von politischem "Druck" auf das Gericht. SPD, Grüne und Linke wollen in der kommenden Woche das Gesetz zur Abschaffung der hessischen Studiengebühren endgültig beschließen.