Breite Zustimmung im Bundestag für EU-Reformvertrag
Deutschland will den neuen Grundlagenvertrag für Europa bis Ende Mai ratifizieren und damit zu den Vorreitern unter den EU-Ländern gehören. Dafür gab es am 13. März im Bundestag eine breite parlamentarische Zustimmung. Bei der ersten Lesung des Ratifizierungsgesetzes sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), es sei gelungen, mit dem Reformvertrag die "wesentliche Substanz" der gescheiterten EU-Verfassung zu erhalten. Lediglich die Linksfraktion lehnte den Vertrag ab. Die EU-Verfassung war am Widerstand der Bevölkerung in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert. Nach intensiven Diskussionen lehnten die Bevölkerungen dieser Länder in Referenden mehrheitlich ab. In Deutschland lehnte die Politik die Durchführung von Referenden ab. Den EU-Reformvertrag möchte man zügig ratifizieren, um eine Diskussion über dessen Inhalte aus dem Europawahlkampf herauszuhalten.
Karlsruhe präzisiert die "Staatsfreiheit" des Rundfunks
Politische Parteien dürfen von der Beteiligung an privaten Rundfunksendern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 12. März entschieden. Die Karlsruher Richter kippten eine entsprechende Regelung in Hessen und präzisierten zugleich den Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks. Dem Urteil zufolge darf der Gesetzgeber zwar Parteien eine Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, als sie "bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte" nehmen könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien sei aber verfassungswidrig, weil es gegen die Rundfunkfreiheit verstoße. Das Urteil des Zweiten Senats fiel denkbar knapp mit fünf zu drei Stimmen. De facto ist von der Entscheidung nur die SPD betroffen, die als einzige deutsche Partei traditionell Beteiligungen an Medien hält. Eine Normenkontrollklage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz war nun erfolgreich.
Roland Kochs automatische Kennzeichenkontrolle ist verfassungswidrig
Die in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland. Bei Sicherheitspolitikern ernteten sie meist Unverständnis. Nun wurden die Kritiker höchstrichterlich bestätigt. Die Karlsruher Richter folgten weitgehend der Argumentation des Rechtsanwalts dere drei klagenden Autofahrer, Udo Kauß. Er hatte in der Verhandlung betont, dass die Polizei durch die Kennzeichenerfassung "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt" werde. Das sei eine "neue Qualität der Kontrolle" und ein Vorgehen, das sonst nur in einem "Polizeistaat" üblich sei.
Angeklagte gestehen Brandanschlag auf Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim
Die vier wegen eines Brandanschlages auf ein Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim angeklagten Jugendlichen haben sich am 6. März zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geständig und reuig gezeigt. Die 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hätten sich zum Tatzeitpunkt im Oktober 2006 der rechten Szene zugeordnet und aus Hass auf Ausländer gehandelt, sagte ein Justizsprecher. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen versuchten gemeinschaftlichen Mord in 42 Fällen zur Last, da sie aus niedrigen Beweggründen heimtückisch gehandelt hätten.
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es Anhaltspunkte einer "konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am 27. Februar. Zugleich schuf das Verfassungsgericht erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter stützten das neue Grundrecht in dem 106-seitigen Urteil auf die bestehenden Grundrechte einer freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf die Menschenwürde.
Erhöhung von 40 auf 42 Wochenstunden in Bayern verfassungsgemäß
Landesbeamten darf grundsätzlich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden abverlangt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter billigten in einem am 19. Februar veröffentlichten Beschluss die seit September 2004 geltende Arbeitszeitverlängerung für Beamte in Bayern von 40 auf 42 Wochenstunden. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit verletze der Freistaat Bayern als Dienstherr nicht die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. "Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus", so das Gericht.
Karlsruhe kippt Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und der Partei Die Linke hatte damit Erfolg. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzt die Sperrklausel kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Es gebe keine ausreichenden Gründe für die Beibehaltung der Klausel. Die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen sei in Schleswig-Holstein auch ohne die Klausel gesichert.
Berliner Klage auf Rückgabe wertvoller Immobilien gescheitert
Der Berliner Senat ist mit seiner Klage gegen den Bund auf Rückgabe von ehemaligem Reichsvermögen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss fest, dass Berlin keinen Anspruch mehr auf die Rückübertragung von Grundstücken hat. In dem Rechtsstreit ging es um Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6,8 Millionen Quadratmeter und einem Gesamtwert von 226 Millionen Euro, darunter Flächen der Flughäfen Tegel und Tempelhof. Außerdem forderte Berlin vom Bund Erlöse in Hohe von 52 Millionen Euro aus dem Verkauf von Immobilien ein.
Barmer Ersatzkasse kassierte zu Unrecht Förderung für Hausarztmodell
Die Barmer Ersatzkasse hat für ihr Hausarztmodell zu Unrecht Fördermittel in zehnfacher Millionenhöhe kassiert. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 27/07 R). Das vor drei Jahren gestartete Programm, das unter anderem die enge Zusammenarbeit eines von den Versicherten zu wählenden Hausarzts und einer Hausapotheke vorsieht, sei entgegen der Darstellung der Kasse keine "integrierte Versorgung". Die kassenärztlichen Vereinigungen hätten darum keine Anschubfinanzierung leisten müssen. Die zurückzuzahlende Summe beläuft sich nach Schätzungen der Barmer auf 40 bis 60 Millionen Euro.
Hirsch sieht Grenze zum Überwachungsstaat überschritten
Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat die seit Jahresbeginn geltende Speicherung von Telefonverbindungsdaten kritisiert. "Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze vom Präventions- zum Überwachungsstaat überschritten", sagte Hirsch am 29. Januar in Karlsruhe. Der Staat dürfe nicht jeden seiner Bürger ohne konkreten Anlass "wie einen potenziellen Straftäter behandeln", meint der frühere Bundestags-Vizepräsident beim Neujahrsempfang der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe.
Kennzeichen-Scanning in vielen Bundesländern soll verfassungswidrig sein
Die Art der Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch das sogenannte Videoscanning ist einem Gutachten zufolge in fast allen Bundesländern, die dieses Verfahren anwenden, verfassungswidrig. Nach dem am 29. Januar in Berlin vorgestellte Gutachten des Kasseler Rechtsprofessors Alexander Roßnagel halten sich die Bundesländer nicht an die grundrechtlichen Vorgaben. De ADAC hat das Gutachten in Auftrag gegeben.
Ermittler haben Zweifel an Neonazi-Überfall in Mittweida
Im Fall des mutmaßlichen Neonazi-Übergriffs auf eine 17-Jährige Anfang November in Mittweida haben die Ermittler inzwischen Zweifel an dem vom vermeintlichen Opfer geschilderten Tathergang. Die junge Frau habe sich die angeblich bei der Tat erlittene Schnittverletzung in Form eines Hakenkreuzes womöglich selber in die Haut geritzt. Es lägen inzwischen zwei rechtsmedizinische Gutachten vor, nach denen zumindest nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich die junge Frau die Verletzungen selbst zugefügt habe, teilten Chemnitzer Staatsanwaltschaft und Polizei am 18. Dezember gemeinsam mit.
Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig
Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.
Linke Journalistin vorübergehend festgenommen
Die 42-jährige deutsche Journalistin Heike Schrader ist am Montag wegen angeblichen Terrorismusverdachts vorübergehend festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft am 12. Dezember mitteilte, soll die Journalistin Mitglied einer in Deutschland ansässigen linksterroristischen türkischen Gruppierung gewesen sein. Dabei handele es sich um den terroristischen Flügel der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei), die den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen wolle. Bei der Beschuldigten handelt es sich um die Griechenland-Korrespondentin der Berliner Tageszeitung "Jungen Welt", wie die Zeitung mitteilte.
Mahler zu sechs Monaten Haft verurteilt
Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Cottbus habe die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte Gerichtsdirektor Wolfgang Rupieper am 23. November. Der 71-Jährige hatte im November 2006 beim Haftantritt wegen einer wegen Volksverhetzung verhängten Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen vor Anhängern den Hitlergruß gezeigt. Damit machte er sich nach Ansicht der Kammer schuldig, ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation verwendet zu haben.
Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag droht seitens der Gegner eine Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte am 9. November an, die mit rund 7000 Teilnehmern die bisher "größte Verfassungsbeschwerde" einzureichen, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Haftstrafe für Ex-Krankenkassenvorstand wegen Untreue
Wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil müssen das Ex-Vorstandsmitglied einer nordhessischen Krankenkasse und eine dort früher arbeitende Vorstandssekretärin für jeweils drei Jahre ins Gefängnis. Das Kasseler Landgericht befand das Ehepaar am 1. November für schuldig, die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2000 bis 2003 um fast 800.000 Euro geprellt zu haben. Der 38-jährige Mann und seine 44-jährige Frau sollen "ohne entsprechende Gegenleistung" ihre Gehälter durch Prämien verdoppelt und überdies in großem Stil für nicht erbrachte oder bereits bezahlte Überstunden kassiert haben.
Verwaltungsgericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren in Hessen
Das Verwaltungsgericht Gießen zweifelt ernsthaft daran, ob die an hessischen Hochschulen eingeführten Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind. In einem ausführlich begründeten Eilbeschluss vom 30. Oktober hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid angeordnet. Den Grund für ihre Zweifel sehen die Verwaltungsrichter darin, dass nach Artitkel 59 der Landesverfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Die Vorschrift gebe nicht nur das Ziel vor, jedem Studierwilligen die Möglichkeit einer Hochschulausbildung unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage zu gewähren, sondern auch das Mittel, das darin bestehe, von wirtschaftlich nicht Leistungsfähigen keine Studienbeiträge zu erheben.
1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer
Ein Mann, der bei einem Straßenfest einen Türken tätlich angegriffen und bei der folgenden Schlägerei selbst einen Kieferbruch erlitten hatte, bekommt ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die weitergehende Klage des Angreifers auf Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld wies der 6. Zivilsenat des BGH ab. Zur Begründung hieß es, der angegriffene Türke habe bei seinen ersten Abwehr-Schlägen in Notwehr gehandelt. Weil er dann aber noch auf den am Boden liegenden, "kampfunfähigen" Angreifer eingeschlagen habe, müsse er diesem ein Schmerzensgeld von 1300 Euro zahlen.
"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt
Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.