DIE Internet-Zeitung
Chemie-Gifte-Verbot

Industrie soll sich der Produzenten-Verantwortung stellen

Am

Minister und diplomatische Vertreter aus allen Ländern der Welt treffen sich ab dem morgigen Dienstag für zwei Tage in Stockholm, um eine Konvention zum Verbot der 12 giftigsten langlebigen Chemikalien (POPs - Persistent Organic Pollutants) zu unterzeichnen. Erstmals wird über eine Konvention die Produktion und Anwendung einer ganzen Reihe künstlich hergestellter Chemikalien, die für Mensch und Umwelt hochgiftig sind, verboten oder stark eingeschränkt. Umweltverbände weisen aber darauf hin, dass Restbeständen und Pestizidaltlasten in armen Ländern weiterhin eine große Gefahr darstellen und fordern die Industrie auf, sich ihrer Verantwortung als Produzenten der Gifte zu stellen.


POPs sind Chemikalien, die extrem giftig und langlebig sind. Sie vergiften nicht nur die Menschen in den Anwenderländern, sondern verteilen sich über die Atmosphäre und schädigen damit Menschen und Natur überall auf der Welt. Diese Schadstoffe können nicht nur zu akuten Vergiftungen, sondern auch zu Krebs und Störungen des Immun- und Hormonsystems führen. Zu den 12 POPs, die durch die Konvention verboten werden sollen, gehören Pestizide wie DDT, Industriechemikalien wie PCB, sowie die als Nebenprodukte bei Verbrennungsvorgängen auftretenden Dioxine und Furane.

Vor allem DDT, Dieldrin, Aldrin und sechs weitere Pestizide dürfen künftig weder produziert, noch gehandelt noch angewandt werden. Geklärt ist aber nicht, wann und wie die Altbestände vernichtet werden. Während die meisten dieser Chemikalien in den Industrienationen verboten sind oder nicht mehr eingesetzt werden, werden sie in ärmeren Ländern z.B. in der Landwirtschaft, in der Malariabekämpfung oder im Kühlmittel von Transformatoren verwendet. In Entwicklungsländern und Staaten Mittel- und Osteuropas lagern nach Angaben von Greenpeace noch etwa 500.000 Tonnen Pestizid-Altlasten, die dort Trinkwasser und Böden vergiften.

Um die Forderung nach einer fachgerechten Entsorgung dieser Stoffe zu untermauern, hat die Umweltschutzorganisation am heutigen Montag den Konferenzteilnehmern in Stockholm den Bericht "POPs in Afrika - Giftmüllexporte und Altpestizide (POPs in Africa - Hazardous Waste Trade 1980-2000 and Obsolete Pesticides)" vorgelegt. In dem Bericht ist die Situation in 51 afrikanischen Ländern genauer untersucht. "Die Pestizidhersteller stehen in historischer Verantwortung", sagt Andreas Bernstorff in Stockholm, Giftexperte und Mitglied der Greenpeace-Delegation. "Sie haben diese Mittel erfunden, produziert und über Jahrzehnte offensiv vermarktet, verschenkt und über Hilfsprogramme in jeden Winkel des Globus gedrückt. Jetzt müssen sie auch dafür sorgen, wie sie das Gift wieder aus der Welt schaffen".

Der WWF fordert zudem eine Ausweitung des Verbotes auf weitere Giftstoffe: "Dieses "dreckige Dutzend" ist nur die Spitze des Eisberges. Es gibt noch unzählige Chemikalien, die ähnlich giftig sind und auch bei uns noch eingesetzt werden, wie das Biozid Lindan (gegen Kopfläuse und Schädlinge auf Haustieren) oder bestimmte Flammschutzmittel (in Elektronikartikeln und Textilien)", sagte Patricia Cameron.

Etwa ein Dutzend Chemiefirmen beherrschen 90% des Pestizid- Weltmarktes und setzen dabei jährlich über 30 Mia US Dollar um, darunter an führender Stelle Bayer, BASF, die Basler Großchemie, Shell, Rhone Poulenc, Monsanto, Dow und Sumitomo. Alle bisherigen (rund ein Dutzend) Rückhol- und -Entsorgungsaktionen aus Afrika wurden von Hilfsorganisationen und Regierungen in Holland, Dänemark, Deutschland oder Schweden getragen. Die Industrie beteiligte sich mit gerade einmal zwei Prozent an den Gesamtkosten von bisher 30 Millionen Mark. Dies müsse sich schnell ändern, fordert Greenpeace. Beim derzeitigen Tempo der Entsorgung würde es noch Jahrzehnte dauern, bis die Altlasten abgeräumt und unschädlich gemacht seien.

Am 21-05-2001

Keine neuen Anzeichen für Seehundstaupe-Epidemie

Seehundsterben auch durch Umweltgifte verursacht

Für einen Ausbruch der Seehundstaupe-Epidemie an der ostfriesischen Nordseeküste gibt es keine neuen Hinweise. Es wurden keine weiteren toten Robben gefunden, wie der Leiter der Seehundaufzuchtstation im ostfriesischen Norddeich, Peter Lienau, am Donnerstag sagte. In der zweiten Julihälfte waren sieben tote Seehunde an der niedersächsischen Küste entdeckt worden. Bislang wurde nach Angaben von Lienau nur bei einem Tier das gefährliche Seehundstaupe-Virus nachgewiesen. Bei den anderen Funden gebe es bislang lediglich eine rein optische Diagnose. Die Ergebnisse der virologischen Untersuchungen sollen bis Anfang nächster Woche vorliegen, wie Lienau sagte. Allerdings sei davon auszugehen, dass sich der Staupe-Verdacht bestätigt. Die Umweltorganisation Greenpeace machte die starke chemische Verschmutzung der Nord- und Ostsee für das Seehundsterben verantwortlich. Dauergifte müssten daher weltweit verboten werden. Nach wie vor kann laut Lienau im Vergleich zu den Vorjahren noch nicht von "überdimensionierten Totfunden" gesprochen werden. Eine verlässliche Aussage zum befürchteten Massensterben der Seehunde könne er erst in 10 bis 14 Tagen treffen.

An skandinavischen Küsten waren in den vergangenen Wochen rund 2000 mit dem Staupevirus infizierte Robben verendet. 1988 hatte die Seuche den Bestand an Seehunden in der Nord- und Ostsee halbiert. Ursache war das bis dahin unbekannte "Phocine Distemper Virus" (PDV), das dem Hundestaupevirus ähnlich ist. Es greift das Immunsystem der Seehunde an. In der Folge gibt es zahlreiche Sekundärerkrankungen wie Parasitenbefall. Woher das Virus damals kam, ist bis heute unklar.

Greenpeace verwies darauf, dass Robben als Säugetiere an der Spitze der Nahrungskette stehen und über ihre Nahrung große Mengen Schwermetalle und Dauergifte in ihrem Körper anreichern. Das Immunsystem der Tiere werde in stark belasteten Gewässern geschwächt, so dass es sich gegen die Virusinfektion nicht ausreichend zur Wehr setzen könne und das Tier sterbe. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass Seehunde in wenig belasteten Meeresgebieten wie dem Atlantik gesünder seien und die eine Infektion mit dem Staupe-Virus eher überlebten. Die Gift-Belastung der Tiere aus der Nord- und Ostsee sei derart hoch, dass die Kadaver in Deutschland als Sondermüll entsorgt werden müssten.

"Seehunde sterben nicht zwangslaeufig an dem Staupe-Virus. Der Gesundheits- und Belastungszustand entscheidet über ihre Ueberlebenschancen", sagt Meeres- und Chemie-Experte Manfred Krautter von Greenpeace. "Robben sind daher ein Indikator für den Zustand der Meere".

Untersuchungen an verendeten Tieren bei früheren Seehundsterben zeigten, dass diese höhere Belastungen mit Schwermetallen und Dauergiften wie Dioxinen, PCB und DDT aufwiesen als überlebende Tiere. Die Tiere würden zunehmend auch durch Dauergifte der neuen Generation wie bromierte Flammschutzmittel, TBT (Tributylzinn) und Chlorparaffine belastet, die gleichfalls das Immunsystem der Tiere schädigen können. Diese Dauergifte begünstigten nicht nur akute Erkrankungen der Meeressäuger, sie verursachten auch chronische Gesundheitsschäden bei den Tieren.

Dauergifte sind vom Menschen hergestellte organische Chemikalien, die die Gesundheit von Tieren und Menschen schädigen können. Sie werden international als Persistent Organic Pollutants (POPs) bezeichnet. POPs reichern sich in der Nahrungskette an und können in der Umwelt nur schwer abgebaut werden. Viele Dauergifte haben sich so über den ganzen Planeten ausgebreitet. Über Luft und Flüsse gelangen sie in die Meere, die so ein Endlager für diese Schadstoffe werden. Greenpeace fordert, dass die Schadstoffbelastung der Meere deutlich gesenkt wird. Die Umweltschutzorganisation setzt sich daher für eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts und für ein globales Verbot von Dauergiften ein.

Am 01-08-2002

Neue Greenpeace Studie zeigt: Dauergifte erreichen entlegene Regionen

Giftalarm in den Hochalpen

Giftige und schwer abbaubare Chemikalien gelangen bis in die Hochalpen und belasten selbst Fische in abgelegenen Hochgebirgsseen. Dies belegt eine neue Greenpeace-Studie, für die weltweit erstmals Hochgebirgs-Tiere auf neue Dauergifte, sogenannte POPs (persistent organic pollutants), untersucht wurden. Greenpeace fand die Dauergifte in Fischen (Bergsaiblingen) aus dem 2.800 Meter hoch gelegenen Schwarzsee bei Sölden in den österreichischen Ötztaler Alpen, dem höchsten europäischen See, in dem noch Fische leben. Das Wasser im See stammt ausschließlich von den benachbarten Berggipfeln. Schadstoffe gelangen völlig oder überwiegend über die Atmosphäre in das Gewässer. Die in den Fischen gemessenen Giftkonzentrationen betrugen bei einzelnen POPs bis zu 911 Mikrogramm pro Kilogramm Fettgewebe. Die neuen Dauergifte, wie bromierte Flammschutzmittel, Phthalat-Weichmacher und Chlorparaffine gefährden zusammen mit schon verbotenen Dauergiften wie DDT, Toxaphen und PCBs die Tiere in den Hochgebirgen sowie wichtige Quellgebiete für die Trinkwasserversorgung.

"Gerade bei Hochgebirgen, die fernab von Städten und Chemieanlagen liegen, erwarten wir reine und unberührte Natur", sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace. "Doch besonders diese Regionen werden stark mit Dauergiften belastet. Die Chemie ist außer Kontrolle, sie verseucht den ganzen Kontinent bis zu den höchsten Berggipfeln. Im internationalen Jahr der Berge muss man für die Alpen Giftalarm geben." Greenpeace fordert ein internationales Verbot für neue Dauergifte. Zudem muss die EU im Rahmen des neuen Chemikalienrechts eine Zulassungspflicht für gefährliche Stoffe einführen. Zur Zeit muss ein neuer Stoff lediglich angemeldet werden.

Europäische Chemieunternehmen wie BASF, ICI, BP und Atofina stellen die neuen Dauergifte her. Nachdem im letzten Jahr zwölf alte Dauergifte weltweit verboten wurden, produziert die Chemiebranche inzwischen neue Stoffe, die ebenso gefährlich sind. Sie werden über den Effekt der "Globalen Destillation" in die kalten Regionen der Erde transportiert: Die Giftstoffe verdunsten in wärmeren Regionen, wandern in der Atmosphäre und frieren über kalten Gebieten aus, wo sie mit Schnee niedergehen. In den Hochgebirgen steigt dabei die Belastung von Schnee, Gebirgsseen, Pflanzen und Tieren mit der Höhe und sinkender Temperatur.

Die Dauergifte bauen sich in der Kälte besonders langsam ab und reichern sich stark in der Nahrungskette an. In der Arktis wurden bereits hohe Giftkonzentrationen in Robben, Walen, Eisbären und den dort heimischen Inuit festgestellt.

Bromierte Flammschutzmittel werden in Elektrogeräten und Bauprodukten eingesetzt, Phthalate sind Weichmacher in PVC-Produkten. Chlorparaffine in Dichtungsmassen und Kabelummantelungen ersetzen die verbotenen PCBs. Diese Chemikalien gelten als krebserregend, hormonell wirksam und schädlich für die Fortpflanzung.

Am 14-10-2002

Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommens über organische Schadstoffe

Weltweiter Abschied vom "dreckigen Dutzend"

Mit Frankreich hat nunmehr der 50. Vertragsstaat das Abkommen über das weltweite Verbot langlebiger organischer Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, kurz: POPs) ratifiziert. Somit kann es am 17. Mai 2004 in Kraft treten. Im Mai 2001 war das Abkommen in Stockholm nach langen Verhandlungen unterzeichnet worden. Als eine der ersten Vertragsparteien hatte es Deutschland bereits im April 2002 ratifiziert.

Deutschland förderte diesen Prozess von Anfang an intensiv, wobei das Umweltbundesamt (UBA) wesentliche Beiträge in die Vertragsverhandlungen einbrachte. Deutschland wird sich auch weiterhin für eine bessere internationale Chemikaliensicherheit engagieren. Dies wird durch das Angebot des Bundesumweltministers demonstriert, das zukünftige Sekretariat des Stockholmer Übereinkommens in Bonn anzusiedeln.

Bei den zwölf bereits im Übereinkommen aufgelisteten POPs - bekannt als "dreckiges Dutzend" - handelt sich meist um chlorierte Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie um Industriechemikalien wie polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Herstellung und Verwendung solcher Stoffe soll weltweit entweder vollständig verboten sein oder - bei DDT - zumindest auf eine oder wenige, kontrollierte Ausnahmen beschränkt bleiben. Darüber hinaus sind die Vertragsparteien des Abkommens verpflichtet, die Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter Stoffe - wie Dioxine - durch den Einsatz moderner Technik weitgehend zu reduzieren. Schließlich enthält das Abkommen strenge Auflagen zur Identifizierung und umweltgerechten Entsorgung der POP-Abfälle, für die besonders in weniger entwickelten Ländern eine Lösung gefunden werden muss. Das Abkommen sieht darüber hinaus ausdrücklich vor, in Zukunft weitere Substanzen mit POP-Eigenschaften aufzunehmen.

POPs bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Sie reichern sich besonders im Fettgewebe von Mensch und Tier an und sind zudem bereits in sehr geringen Konzentrationen giftig. Da sie sich zusätzlich weiträumig durch Luft- und Meersströmungen verteilen, gelangen die Stoffe bis in die entferntesten Winkel der Erde. Sie werden beispielsweise in arktischen Gegenden nachgewiesen, wo sie weder produziert noch verwendet worden sind. Die Bekämpfung solcher grenzüberschreitender Verschmutzungen kann daher nicht durch einzelstaatliche Regelungen erfolgen, sondern erfordert international abgestimmte Maßnahmen.

Das Stockholmer Übereinkommen legt zum ersten Mal im globalen Maßstab völkerrechtlich verbindliche Verbotsregelungen zu gefährlichen Stoffen fest. Es legt für Anlagen, die POPs freisetzen, weltweit den Stand der Technik fest.

Am 27-02-2004

Ab heute globales Verbot für besonders schädliche Chemikalien

Die Stockholm- Konvention

Die Umweltorganisation "World Wide Fund For Nature" (WWF)begrüßt das ab heute geltende globale Verbot schädlicher Chemikalien. WWF begrüßt besonders, dass heute die Stockholm-Konvention in den bisher 59 Unterzeichnerstaaten in Kraft tritt. Die Konvention verbietet bzw. begrenzt die Produktion und Verwendung von zwölf besonders gefährlichen Substanzen, so genannte persistent organic pollutants (POPs), und schreibt vor, vorhandene Altlasten fachgerecht zu entsorgen. "Dafür müssen sich allerdings auch wichtige industrie- bzw. bevölkerungsreiche Staaten wie USA, China und Indien schnell zur Ratifizierung entschließen", sagt Ninja Reineke, Chemikalienexpertin des WWF und ergänzt: „Diese Gifte haben sich über Wind und Wasser weltweit verbreitet, und das Verbot der Substanzen kommt allen Menschen und der gesamten Umwelt zugute."

„Es ist höchste Zeit, dass diese giftigsten Chemikalien, die einst bei uns entwickelt wurden und in den Industriestaaten längst verboten sind, keinem Menschen auf der Welt mehr zugemutet werden. Doch das so genannte „dreckige Dutzend“ ist nur die Spitze des Eisberges, und nun müssen weitere, ähnlich gefährliche Stoffe ebenfalls in die Konven-tion mit aufgenommen werden.“

Die Konvention startet mit einer Liste der 12 gefährlichsten POPs: Industriechemikalien wie polychlorier-te Biphenyle (PCBs), Pestizide wie DDT sowie Dioxine und Furane, die als Nebenprodukte bei Verbren- nungsvorgängen auftreten. POPs sind so gefährlich, weil sie bereits in kleinen Mengen Immun- und Nervensystem schädigen sowie Fortpflanzungs- und Entwicklungsstörungen und Krebs hervorrufen können. Sie sind langlebig und akkumulieren im Körperfett von Menschen, marinen Säugetieren und anderen Le-bewesen und werden von der Mutter an den Fötus weitergegeben.

„Jetzt müssen sauberere Industrietechnologien angewandt und giftige Schädlingsbekämpfungsmittel sicher entsorgt werden. Bisher landen die Altlasten aus Industriestaaten vor allem in Afrika oft auf wilden Deponien, wo sie Grundwasser und Boden verseuchen und dadurch Menschen und Tiere gefährden. Der WWF fordert, dass den Worten endlich auch Taten folgen.“ resümiert Dr. Ninja Reineke. Eine Gelegenheit, dem Gesetz zum Leben zu verhelfen, bietet sich auf der Beitrittsstaatenkonferenz im nächsten Jahr in Uruguay.

Der WWF spielte in den Vertragsverhandlungen der im Jahr 2001 verabschiedeten UNEP-Konvention eine entscheidende Rolle und hat seitdem beständig die Regierungen zur Ratifizierung gedrängt. Die Umweltorganisation wird sich weiterhin in Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien dafür einsetzen, dass der Inhalt effektiv umgesetzt wird und dass weitere Vertragsstaaten der Konvention beitreten.

Am 17-05-2004

Umweltbundesamt für Verbrennung australischen Sondermülls in Deutschland

Hexachlorbenzol

Das Umweltbundesamt spricht sich für eine Verbrennung australischen Sondermülls in Deutschland aus. Im Kern geht es um Bestände des nicht mehr zugelassenen Chemikalie Hexachlorbenzol (HCB). Um Altbestände des Gifts zu beseitigen, kommen Sonderabfallverbrennungsanlagen in Betracht. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes ist in deutschen Anlagen eine Verbrennung mit hohen Umweltschutzstandards möglich. Australien hingegen verfüge nicht über Entsorgungsanlagen, die technisch so gut ausgerüstet seien. Deshalb sei die Entsorgung HCB-haltiger Abfälle in modernsten deutschen Sonderabfallverbrennungsanlagen umweltgerecht, so die dem Bundesumweltministerium unterstehende Behörde. Nach Angaben der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und der Steinburger Grünen soll hochgiftiges Hexachlorbenzol (HCB) auf dem Seeweg von Australien bis nach Brunsbüttel geschafft und in Deutschland verbrannt werden. Die Verbrennung der Chemikalie sei in einer Müllverbrennungsanlage der Firma Remondis in Brunsbüttel sowie in Verbrennungsöfen in Leverkusen, Dormagen und Herten geplant. Dieser Giftmülltransport stellt nach Auffassung der Kritiker einen "neuen, erschütternden Entfernungsrekord" dar (ngo-online berichtete).

Australische Umweltschützer hatten auch dafür plädiert, den Chemiemüll mit den "erprobten Verfahren" in Australien zu beseitigen.

Hexachlorbenzol (HCB) zählt laut Umweltbundesamt zur Gruppe der persistenten, organischen Schadstoffe (POPs = Persitent Organic Pollutants), die wegen ihrer chemischen Eigenschaften sehr stabil und in der Umwelt praktisch nicht abbaubar seien. Laut Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung der Umweltverschmutzung durch POPs dürften dessen Vertragsstaaten - dazu zählten Deutschland und Australien - die POP-Substanz Hexachlorbenzol weder herstellen noch anwenden. Das Stockholmer Abkommen verpflichte die Länder allerdings dazu, noch vorhandene Lagerbestände zu identifizieren und so zu entsorgen, dass sie vollkommen und endgültig zerstört würden.

Artikel 6 des Stockholmer Übereinkommens solle "sicherstellen, dass noch vorhandene POPs langfristig so entsorgt werden, dass sie sich nicht in der Umwelt verteilen oder durch unsachgerechte Handhabung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können", so das Umweltbundesamt. Um Hexachlorbenzol endgültig zu zerstören, sind nach Auffassung der Fachbehörde Sonderabfallbehandlungsanlagen erforderlich, die nach dem Stand der bestverfügbaren Technik ausgerüstet seien und "die Substanz vollkommen zerlegen, ohne gleichzeitig unerwünschte organische und chlorierte Nebenprodukte - etwa die persistenten organischen Schadstoffe polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) - in die Umwelt frei zu setzen".

Deutschland verfüge über solche Sonderabfallverbrennungsanlagen, "die ihre Leistungsfähigkeit bereits bei der Entsorgung von Abfällen, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthielten, unter Beweis stellten". Die Anlagen seien beispielsweise mit einem Annahme- und Dosiersystem für problematische flüssige Abfälle, mit einem Drehrohrofen und anschließender Nachbrennkammer als Verbrennungsaggregat und einer hochleistungsfähigen Abgasreinigung mit mehrstufiger Nasswäsche ausgerüstet. Die Anlagen seien zudem "optimal" auf die Annahme und Zwischenlagerung chemisch verunreinigter Feststoffe und kritischer flüssiger Abfälle - einschließlich Fassware - eingerichtet.

Australien habe "nach Kenntnis des Umweltbundesamtes" keine Entsorgungsanlagen, die mit "solcher Technik" ausgerüstet seien. "Die dortigen Anlagen sind für den Großteil der HCB-Abfälle - festes HCB in Fässern, verunreinigter Boden und Verpackungen - nicht geeignet oder verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, um die Abfälle in einem vertretbaren Zeitraum zu entsorgen", so die deutsche Behörde.

Für HCB-Abfälle seien alternative Entsorgungslösungen - etwa die Entsorgung über den Hochofen - ungeeignet, "da verunreinigte Feststoffe mit einem hohen Anteil an inerten (nicht reaktiven) Verbindungen oder flüssige Abfälle mit hohen Chlorgehalten aus verfahrenstechnischen Gründen in Hochofenprozesse nicht eingebracht werden sollten".

Nach dem Stockholmer Übereinkommen sei der Export zur irreversiblen Entsorgung der POP-Abfälle "akzeptabel, solange das gewählte Entsorgungsverfahren die Anforderungen zur Vermeidung oder Minimierung des POP-Eintrags in die Umwelt" einhalte. An dieser Schnittstelle greife darüber hinaus das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, das ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement sicherstellen solle. Australien sei ebenfalls Vertragspartner des Basler Übereinkommens und dürfe daher grundsätzlich Abfälle zur Beseitigung nach Deutschland exportieren.

"Erfolgt der Transport des HCB ordnungsgemäß, entstehen keine Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt", so das Umweltbundesamt. Die Behörde ist der Auffassung, "dass eine längerfristige Lagerung der Chemikalien in Australien - solange geeignete Entsorgungsanlagen vor Ort fehlen - ein wesentlich größeres Umweltrisiko ist als die Verbrennung in einer modernen, nach dem Stand der bestverfügbaren Technik ausgerüsteten Sonderverbrennungsanlage in Deutschland". Die Entsorgung von HCB-Abfällen in Deutschland sei daher eine umweltgerechte Lösung.

Am 18-04-2007