Gabriel warnt vor Gesundheitsschäden durch Computertomographie
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) warnt vor gesundheitlichen Schäden durch einen zunehmenden "Missbrauch" der Computertomographie (CT). CT-Untersuchungen würden in Deutschland immer häufiger ohne die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Indikation vorgenommen, sagte Gabriel am 12. Juli bei der Vorstellung des Jahresberichts 2006 des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) in Berlin. "In Deutschland wird zu viel geröntgt", meint Gabriel. Die Strahlenbelastung und das damit einhergehende erhöhte Krebsrisiko würden leider in der Bevölkerung immer noch unterschätzt.
Neues Kennzeichnungssystem für Sonnenschutzmittel
Auf der Grundlage einer Empfehlung der Empfehlung der EU-Kommission wird es in diesem Sommer für die Verbraucher ein neues Kennzeichnungssystem für Sonnenschutzmittel geben. "Irreführende Angaben" wie "Sunblocker" oder "völliger Schutz" sollen nach Vorstellung der EU-Kommission keine Verwendung mehr finden, da kein Sonnenschutzmittel in der Lage sei, einen vollständigen Schutz gegen UV-Strahlung zu bieten. Mit einer Informationskampagne in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten soll die Bevölkerung darüber aufgeklärt werden, "dass es mehrere Gründe gibt, warum die Anwendung von Sonnenschutzmitteln nur eine von mehreren Maßnahmen ist, die zum Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne getroffen werden sollten".
EU registriert gefährliche Konsumgüter
Die EU-Kommission legte am 19. April ihren aktuellen Jahresbericht über gefährliche Konsumgüter vor. Es geht um Güter, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher darstellen. Im Jahr 2006 haben die zuständigen nationalen Behörden mit 24 Prozent der Fälle erstmals am häufigsten Spielzeuge als gefährlich bewertet und aus dem Verkehr gezogen, heißt es in dem Bericht über das Schnellwarnsystem RAPEX (Community Rapid Information System), von dem gefährliche Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte nicht erfasst werden. Elektrogeräte seien im EU-Binnenmarkt mit 19 Prozent am zweithäufigsten aus dem Verkehr genommen worden. Gefahren seien weiterhin von Kraftfahrzeugen (14 Prozent), Beleuchtungsgeräten (11 Prozent) und Kosmetika (5 Prozent) ausgegangen.
"Banken verschweigen Extremzinsen von 20, 30 und mehr Prozent"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Montag schwere Vorwürfe gegen führende Anbieter von Verbraucherkrediten erhoben. Bei Konsumentenkrediten würden Kunden systematisch zum Abschluss teurer Kreditausfallversicherungen gedrängt, hieß es auf einer Pressekonferenz in Berlin. "Die Kopplung von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen ist eine neue Form des Kreditwuchers", sagte Verbraucherzentralen-Chefin Edda Müller. "Wir können jetzt belegen: Diese Praxis hat System." Vor allem die Citibank, Deutschland-Tochter des weltgrößten Kreditinstituts, sei betroffen. Die Verbraucherzentrale fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, dieser Kreditvergabepraxis Einhalt zu gebieten.
EU will auch die Vorschriften für Gefahrguttransporte entbürokratisieren
Mit den Stichworten "Bürokratieabbau" und "Vereinfachung von Rechtsvorschriften" werden seit einigen Jahren in Deutschhland und in Europa in erheblichem Umfang Gesetze und andere Rechtsvorschriften verändert beziehungsweise abgeschafft. Das Tempo dieses "Entbürokratisierung" ist groß, was hierbei im Detail an Vorschriften - und möglicherweise auch an Schutzmaßnahmen für Verbraucher - beseitigt wird, ist für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar. Vor kurzen wurden im Zuge der neuen Chemikalienverordnung REACH zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften für die Chemieindustrie beseitigt. Jetzt schlägt die EU-Kommission vor, die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter zu vereinheitlichen und so "benutzerfreundlich" wie möglich zu machen.
Chemikalienverordnung REACH tritt am 1. Juli in Kraft
In Folge der Entscheidung des Europäischen Parlaments haben nun auch die EU-Umweltminister am Montag in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die "Reform der europäischen Chemikalienpolitik" abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der am Montag formal angenommen wurde. Die REACH-Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Europaparlament verabschiedet neue EU-Chemikalienpolitik REACH
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch über eines der langwierigsten und kontroversesten Gesetzgebungsverfahren seiner Geschichte abgestimmt: die neue EU-Chemikalienpolitik REACH. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Künftig sollen rund 30.000 bislang nicht erfasste Chemikalien in einer zentralen Datenbank bei der neu gegründeten Agentur für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki registriert werden. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Offizielles Ziel von REACH ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert sowie die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden. REACH fasst die 40 bisherigen Rechtstexte zum Chemikalienrecht in einer einzigen Verordnung zusammen.
Verständigung über Europäische Chemikalienpolitik REACH
Nach Angaben der Linksfraktion im Europaparlament verständigten sich die Sozialdemokraten und die Konservativen mit Unterstützung der Liberalen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag über die neue Europäische Chemikalienpolitik "REACH". Der Darstellung zufolge soll es nicht dazu kommen, dass gefährliche Chemikalien durch weniger gefährliche ersetzt werden müssen. Das so genannte "Ersatzprinzip" sei sogar vollständig aus dem Verordnungsentwurf gestrichen worden. Die Konservativen sehen keine Probleme für die Gesundheit der Bevölkerung. Die neue Verordnung werde nun "weniger bürokratisch". Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Chemischen Industrie würden geschützt.
Höhere Bußgelder für Gammelfleisch
Mit drastisch erhöhten Bußgeldern und schärferen Kontrollen wollen Bund und Länder "den Gammelfleischhandel in Deutschland bekämpfen". Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) kündigte am Freitag in Berlin nach Beratungen mit seinen Länder-Amtskollegen an, die Höchstgrenze im Bußgeldkatalog werde von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht werden. Der bayerische Landwirtschaftsminister Werner Schnappauf (CSU) will im Freistaat mit einer neuen Datenbank das Vorgehen gegen überlagerte und verdorbene Fleischwaren koordinieren.
Deutschland will in EU angeblich den Ersatz gefährlicher Chemikalien verhindern
Einem Bericht des Informationsdienstes "EurActiv" zufolge behindert Deutschland bei der in Europa geplanten neuen Chemikalienverordnung "REACH" eine verbraucherfreundliche Chemikalienpolitik. Am Montag seien die "Dreiergespräche" von Rat, Parlament und Kommission über die Chemikalienverordnung gescheitert, weil Deutschland und andere Mitgliedstaaten nicht bereit waren einzulenken, so der Chefunterhändler des Europaparlaments, der Italiener Guido Sacconi. Streitpunkt sei das Ersatzprinzip, also der Ersatz krebserregender und anderer hochgiftiger Substanzen durch ungefährlichere Alternativstoffe. "Wenn es Alternativen gibt, müssen diese Substanzen ersetzt werden", fordere Sacconi. Seine größten Widersacher im Rat seien laut Nicht-Regierungsorganisationen Deutschland, Großbritannien, Malta und Polen. Zu den Ländern, die schärfere Vorschriften zugunsten der Verbraucher befürworteten, gehörten Frankreich, die Benelux-Staaten, Dänemark, Schweden und Ungarn.
Mittellose Schuldner sollen Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz mittragen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am Dienstag Eckpunkte einer Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt. Ein laut Zypries "vereinfachtes Entschuldungsverfahren" soll offenbar den Bundesländern helfen, von den Verfahrenskosten für die Verbraucherinsolvenzverfahren herunter zu kommen, wenn die Schuldner mittellos sind und die Kosten nicht tragen können. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben 80 Prozent der Schuldner der Verbraucherinsolvenzverfahren "keine relevanten Einkünfte". Die Bundesländer bleiben folglich auf den Verfahrenskosten sitzen. Diese fallen vor allem für die Treuhänder - in der Regel Rechtsanwälte - an. Zypries will nun die seit 1999 mögliche so genannte "Restschuldbefreiung" vereinfachen. Die mittellosen Schuldner sollen monatlich rund 13 Euro für das Verfahren und den Treuhänder bezahlen. In sechs Jahren kämen so fast 1000 Euro zusammen.
Verbände kritisieren teure Behördenauskünfte in Mecklenburg-Vorpommern
Mehrere Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisieren die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern. "Höchstsummen von 1.000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt", kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die nun veröffentlichte Kostenverordnung. Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli in Kraft getreten. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein. Die Gebührenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sehe vor, "dass Behörden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand zwischen 50 und 1.000 Euro Gebühren für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht verlangen können - sind verschiedene Handlungen nötig, auch mehrfach nebeneinander".
2004 wurden mehr Störfälle in der Chemischen Industrie gemeldet
Katastrophale Unfälle in Chemieanlagen hat es in Deutschland schon länger nicht gegeben. Doch die Störfälle nahmen zu. Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) am Umweltbundesamt (UBA) verzeichnete im Jahr 2004 insgesamt 31 Störfälle - knapp die Hälfte davon im Bereich der chemischen Industrie. Das seien rund ein Fünftel mehr als im Jahr zuvor. 2004 habe es drei Tote und 42 Verletzte gegeben. Die Sachschäden beliefen sich den Angaben zufolge auf rund 22 Millionen Euro, wobei Schäden an der Umwelt mit weiteren fast 200.000 Euro zu Buche schlugen. Probleme ergäben sich häufig durch mangelnde Wartung technischer Geräte oder fehlerhafte Anwendungen.
BUND warnt vor Waschmaschine mit Nanopartikeln
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Verbraucher vor dem Kauf der Waschmaschine "Silver Nano Health System" gewarnt. Zudem forderte der Umweltverband Samsung und Media Markt dazu auf, das von ihnen seit dieser Woche stark beworbene Produkt umgehend vom Markt zu nehmen. Die in der Maschine enthaltenen Silber-Nanopartikel seien noch nicht auf ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit hin getestet worden. Tierversuche hätten jedoch ergeben, dass Silber in Nanogröße die Entwicklung von Nervenzellen stören und giftig auf Leber- und Geschlechtszellen wirken kann. "Ungeachtet der Wissenslücken bewerben Samsung und Media Markt die neue Waschmaschine als besonders gesundheitsfreundlich und für Allergiker und Schwangere geeignet", kritisiert der Umweltverband.
Bundesregierung beschloss Neuregelungen für Versicherungsverträge
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Ab 2008 sollen Versicherungen ihre Kunden dann vor Vertragsabschluss "umfassend beraten und die Gespräche dokumentieren". Das bisher geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1908. Die Neuerung soll auch für laufende Verträge, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten. "Grundsätzlich" soll mit den Neuregelungen nach Darstellung der Bundesregierung "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Versicherer verbessert werden". Die Bundesregierung verschweigt auf ihrer Website, dass die verbraucherfreundlichen Änderungen vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von der EU-Kommission erzwungen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Die EU-Kommission droht Deutschland derzeit mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Verbotene Geschäfte in der Arztpraxis
Nach Darstellung des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO vertreiben "immer mehr" Ärzte so genannte Nahrungsergänzungsmittel in ihren Praxen und kassieren dafür Provisionen von den Herstellern. Damit verstießen diese Ärzte gegen die ärztliche Berufsordnung. "Das sind keine Einzelfälle. Das Problem hat eine weitaus größere Tragweite, als wir bisher angenommen haben", so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ärzte mißbrauchten damit das Vertrauen ihrer Patienten.
Strahlenbelastung durch Computertomographie
Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik verursacht laut Bundesumweltministerium den größten Anteil der künstlich erzeugten Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland. Eine wesentliche Ursache hierfür sei "die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie". Um die Strahlenbelastung "auf das unbedingt notwendige Maß" zu reduzieren, habe die Strahlenschutzkommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums eine "Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen" für überweisende Ärzte veröffentlicht.
Kritik an EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von tierversuchsfreien Kosmetika
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert die kürzlich verabschiedete Leitlinie der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Kosmetika hinsichtlich "Tierversuchsfreiheit". "Wir befürchten, dass diese EU-Leitlinie besonders kleineren Firmen einen Schlag versetzt, die schon seit Jahrzehnten für ihre Kosmetikprodukte keine Tierversuche machen und auf im Tierversuch getestete Rohstoffe verzichten." Es werde diesen Firmen schwer gemacht, damit zu werben, dass sie auf Tierversuche verzichteten. So könnten sie sich nicht mehr so leicht von den Großkonzernen abheben, moniert Tierschützer Kurt Simons. Auch die Verbraucher blieben auf der Strecke, da die Vorgaben der EU kaum zur "Klarheit" beitrügen, ob ein Produkt als tierversuchsfrei gelten könne oder nicht.
Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel
Die Europäische Kommission hat am Freitag 22 Haarfarbstoffe verboten. Als Begründung gibt die EU-Kommission an, sie wolle damit die Sicherheit für die Verbraucher gewährleisten. Das Verbot betreffe Haarfärbemittel, für die von der Industrie keine Sicherheitsdossiers vorgelegt worden seien. Der die Europäische Kommission beratende Wissenschaftliche Ausschuss habe das Verbot dieser Stoffe empfohlen, nachdem eine Studie zu dem Schluss gelangt sei, "dass die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem Blasenkrebsrisiko verbunden sein könnte". Das Verbot sei der erste Schritt einer Gesamtstrategie, die im April 2003 mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern vereinbart worden sei und deren Ziel es sei, "eine Positivliste von Haarfarbstoffen aufzustellen, die als unbedenklich für die menschliche Gesundheit eingestuft werden".
DGB fordert grundlegende Überarbeitung der Gesundheitsreform
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Bundesregierung zu einer Überarbeitung der geplanten Gesundheitsreform auf. Der Kompromiss von Union und SPD sei nicht geeignet, um die zentralen Probleme des Gesundheitswesens zu lösen. "Stattdessen droht die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in ihrer Substanz beeinträchtigt zu werden", sagte DGB-Vize Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin. Zudem seien "nicht einmal Schritte" in Richtung einer solidarischeren Finanzierung erkennbar. Neben der fortgesetzten "Rosinenpickerei" durch die Private Krankenversicherung (PKV) leite die Regierung mit der Reform auch eine Entsolidarisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein, kritisierte die Sozialexpertin des DGB. So würden die geplanten "Billigtarife" über Kostenerstattungs- und Selbstbeteiligungsmodelle gerade für junge und gesunde Versicherte attraktiv. Das Solidarprinzip werde damit auch ohne Leistungskürzungen schleichend ausgehöhlt.