Doppelversicherung: Haben Sie den Überblick über Ihre Versicherungsverträge?
Die Unfall- und Rentenversicherung wurde gleich mehrfach abgeschlossen und auch der Hausrat ist durch zwei Versicherungen geschützt. „Dass Leute doppelt versichert sind, kennen wir nur zu gut, auch wenn es viele eher unbeabsichtigt sind. Allerdings zahlt man damit nicht nur mehr, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Probleme bekommen“, erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn durch den Abschluss von (Sach-)Versicherungen soll keine finanzielle Bereicherung erfolgen, sodass sogar der Vorwurf einer betrügerischen Absicht entstehen könnte.
IBAN ab 1. Februar im Euro-Raum verbindlich
Mit dem Gebrauch der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) und Überweisungsformulare ist jetzt endgültig Schluss: Ab 1. Februar kann bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die International Bank Account Number – kurz IBAN – verwendet werden. An diesem Stichtag enden auch für Privatkunden die Übergangsbestimmungen der sogenannten SEPA-Verordnung. Ab dann gelten für alle Länder der Europäischen Union (EU) und in fünf weiteren europäischen Staaten einheitliche Regeln. Die SEPA-Vereinbarungen lösen dann auch in Deutschland endgültig die nationale Kontonummer und Überweisungsformulare ab.
Nicht nur zur Weihnachtszeit: Richtig spenden – aber wie?
Ob für Flüchtlinge, bedürftige Kinder oder den Tierschutz: Alle Jahre wieder wird besonders in der Advents- und Weihnachtszeit zu Spenden aufgerufen. „Wer spenden möchte, sollte seine Gaben aber nicht allzu leichtgläubig verteilen. Gerade die Weihnachtszeit ruft viele Betrüger auf den Schirm“, weiß Tom Bernhardt vom Landeskriminalamt Sachsen. Besonders bei Spenden an der Haustür oder auf der Straße ist Vorsicht angebracht. Seriöse Sammler lassen dem Spender Zeit und haben z. B. Informationsmaterial und ein Überweisungsformular parat. „Wer sich überredet oder unter Druck gesetzt fühlt, sollte ablehnen. Bei Haussammlungen kann man auch den Nachweis der Genehmigungsbehörde anfordern“, erklärt Bernhardt. Bei Straßensammlungen müssen die Sammler mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem muss die Sammelbüchse ordnungsgemäß verschlossen sein.
„Black Friday“ - Online-Sonderangebote kritisch prüfen
Der morgige Freitag nach dem US-amerikanischen Erntedankfest ist der Startschuss für alle Schnäppchenjäger. Der „Black Friday“ hat für Ladengeschäfte und Online-Händler in den USA schon lange Tradition. Seit einigen Jahren hat er nun auch in Deutschland Einzug gehalten – vor allem im Online-Handel. Anbieter werben mit extremen Rabatten, die immer häufiger über den „Black Friday“ hinausgehen und mehrere Tage andauern. Eine Chance für wahre Weihnachtsschnäppchen?
Das Erkennen gefälschter E-Mails wird immer schwieriger
Der Weihnachtstrubel hat längst begonnen und mit ihm auch das online-Geschäft. Wer viel surft und online einkauft, ist es gewohnt, per E-Mail Vertrags- oder Zahlungsbestätigungen, Rechnungen oder Informationen der Anbieter zu erhalten. „Es ist aber mittlerweile gar nicht mehr so einfach, eine echte E-Mail von einer gefälschten zu unterscheiden“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Selbst derjenige, der die Dienste gar nicht in Anspruch genommen hat, kann bei der einen oder anderen Nachricht ins Grübeln geraten. Noch schwieriger wird es aber für Verbraucher, die Kunden oder Nutzer des in der Nachricht genannten Dienstes sind. Hier steckt der Teufel im Detail:
Ärger mit Schlüsseldiensten
Wer sich aus der eigenen Wohnung oder dem Haus ausgesperrt hat, ist schnell auf einen Schlüsselnotdienst angewiesen. Doch hinterher ist der Ärger oft groß: Nicht selten nutzen Anbieter die Notlage der Betroffenen aus und verlangen extrem hohe Preise. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kämpft gegen die Abzocke und sammelt Erfahrungen Betroffener.
Walnussanteil künftig deutlicher gekennzeichnet
Wenn ein Frischkäse 8 % Walnusszubereitung enthält und in dieser wiederum 22% Walnüsse, dann müssen selbst angemessen aufmerksame Verbraucher erst mal rechnen. „Auf die Abbildung der zahlreichen Walnüsse auf der Verpackung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesem Produkt jedenfalls nicht vertrauen“, rät Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihrer Rechnung sind im betroffenen Frischkäse Miree Walnuss des Herstellers Karwendel Werke aus Buchloe nämlich nur 1,76 % Walnüsse enthalten. Für Walnussliebhaber sicherlich eine ziemliche Überraschung aber eben auch Enttäuschung.
Wenn Inkassofirmen Druck machen
Viele sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten in den letzten Monaten Post von diversen Inkassobüros, die versuchten, Geld einzutreiben. So schickte die Firma Prima Finanzmanagement und Inkassierungsgesellschaft mbH aus Düsseldorf letzte Mahnungen für einen Grundeintrag in ein Branchenbuch in Höhe von z. B. 250 Euro an diverse Verbraucher. Auch andere Inkassodienste, wovon einer auch in der Schweiz ansässig ist, forderten Geld für angeblich offene Rechnungen. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind meist verunsichert, wenn ein Brief vom Inkassobüro im Briefkasten liegt. „Oftmals ist die Angst vor Kontopfändungen, Schufa-Einträgen und dem Erscheinen von so genannten ‚schwarzen Männern‘ unbegründet“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Projekt Kanaldichtheit bietet passenden Rat
Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen. Dies gilt vor allem für Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen. Denn Schmutzwasser aus defekten Kanälen belastet unnötig den Boden. Und Grundwasser, das ins defekte Kanalnetz läuft, bringt die Kläranlagen zusätzlich unnütz auf Touren. Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar Wertverlust einer Immobilie sind die Folge. Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden. Eine Kontrolle der Leitungen ist von daher sinnvoll, stellt aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar. Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, startet heute das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot.
Sorglos-Strom - Stromverträge am Telefon untergeschoben
Vor unerlaubten Telefonanrufen des Stromanbieters „Sorglos-Strom“ warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mitarbeiter des Unternehmens erklären am Telefon, dass man eine kommende Strompreiserhöhung wegen der steigenden Ökostromumlage verhindern könne. Man soll nur die Zählernummer mitteilen. Im Gegenzug soll es dann einen neuen Vertrag geben, der angeblich vor der Preiserhöhung schützt.
Testkunde | Testkauf: Mystery Research für neue Unternehmen unerlässlich
Jeder erfolgsorientierte Unternehmer - ganz gleich, ob Kleingewerbetreibende, Mittelständler oder Entscheider in großen Konzernen - sollte sich stets über die Chancen und Möglichkeiten, welche der Markt im Einzelnen bietet, informieren. Mystery Research spielt auch im Zeitalter des Internet angesichts ihrer vergleichsweise zielorientierten Durchführbarkeit eine große Rolle. Aber auch direkt vor Ort, zum Beispiel in Form von Testkäufen, ist es im Rahmen des professionellen Mystery Research möglich, umsatzorientierte Fragen zu klären, und die Qualität des Service zu steigern. So kommen beim Mystery Research generell immer wieder folgende Fragen zum Tragen: "Welche Kriterien spielen beim Kauf bestimmter Dienstleistungen oder Produkte für den Verbraucher eine besonders wichtige Rolle?" "Wie ist das Durchschnittsalter der Verbraucher vor Ort?" "Warum würde sich der Befragte für oder gegen ein bestimmtes Produkt entscheiden?" Selbstverständlich sind sämtliche Fragen, die in die Mystery Research Maßnahme fließen, wohldurchdacht. Im Gesamtpaket kann eine präzise Analyse sehr genau Aufschluss über die jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten und der Service Qualität geben. Anhand einer solchen Analyse kann es dem Unternehmen sodann gelingen, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Servicequalität noch besser den Gegebenheiten am Markt anzupassen oder gar - sofern erforderlich - neue Wege zu gehen.
Verbraucherbegriff erweitert – Haustürgeschäft verabschiedet
Dreh- und Angelpunkt der Regelungen, die seit 13. Juni 2014 gelten, sind Verbraucherverträge. Also Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen werden. Der Verbraucherbegriff wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verändert und besagt, dass man immer dann als Verbraucher handelt, wenn man Verträge abschließt, die ÜBERWIEGEND weder gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können. Wer jetzt als Verbraucher anzusehen ist, richtet sich also danach, wo der Schwerpunkt für den Abschluss des Vertrages liegt. Ein Verbrauchervertrag ist immer auch mit einer entgeltlichen Gegenleistung verknüpft. Diese ist allerdings nicht nur als finanzielle Verpflichtung zu verstehen, sondern auch als Speicherung personenbezogener Daten und/oder deren Weitergabe und Nutzung durch andere.
Reisegewinn von GTF-Tank kann teuer werden
Fragwürdige Post vom Absender GTF - Tank für Deutschland erhalten derzeit zahlreiche Haushalte. Angeblich handelt es sich dabei um ein Mineralölunternehmen, das in Deutschland ein Tankstellenetz aufbauen will. Die Angeschriebenen sollen an einem Preisrätsel teilnehmen. Als Gewinn winken Kraftstoff im Wert von 6.000 Euro oder vermeintlich kostenlose Urlaubsfahrten. Ist das richtige Lösungswort eingesandt, erhalten die Verbraucher ein als Gewinn bezeichnetes Reiseangebot für bis zu vier Personen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät zur Vorsicht. Anders als im Schreiben angegeben, wird die Reise nämlich nicht kostenlos angeboten.
Verbraucherschutz: Änderungen bei Widerruf, Informationspflichten und Retouren
Der erweiterte Verbraucherbegriff, neue vorvertragliche Informationspflichten, Änderungen beim Widerrufsrecht von Verträgen außerhalb geschlossener Geschäftsräume und im Fernabsatz – was nach tiefgreifenden Änderungen klingt, bringt tatsächlich neue Regelungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland kennen sollten. Die europaweiten Anpassungen der Verbraucherrechte durch die umgesetzte EU-Verbraucherrechterichtlinie greifen in Deutschland für alle Verträge, die ab 13. Juni 2014 geschlossen werden. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darauf verlassen, dass beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten im Wesentlichen die gleichen Regeln gelten. Ein Blick auf die Feinheiten der Gesetzesänderungen zeigt, dass die Änderungen nicht nur auf den Kauf im Internet beschränkt sind und vor allem nicht nur Vorteile für Verbraucher mit sich bringen.
Thema Anlegerschutz - populärer denn je?
Mit seinem Aktionsplan zum Anlegerschutz heizt Schäuble die Diskussion an. Kritiker und Befürworter gehen davon aus, dass ein Gesetz wohl erst 2015 umgesetzt wird. Es soll speziell private Sparer vor den Tücken des Finanzmarktes schützen und Anbieter deutlich stärker an die Kandare nehmen. Dabei haben einige der seriösen Finanzdienstleister die Änderungspunkte größtenteils seit Jahren umgesetzt. Ob Schäubles Plan aufgeht und man so die schwarzen Schafe des grauen Kapitalmarktes eliminieren kann, ist fraglich.
Abzocke: Bei Anruf kein Vertrag
Herr S. aus Leipzig war über das Schreiben einer €urowin Deutschland sehr verwundert. In diesem wurde ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt – verbunden mit einer Zahlungsaufforderung über 178,50 Euro. Er könne sich nun darüber freuen, monatlich bei 225 attraktiven Preisausschreiben eingetragen zu werden und außerdem „an der werktäglichen 1 Millionenziehung bei einer Internet-Lotterie“ teilzunehmen, schreibt ihm der Absender €urowin Deutschland als Marke der TSC Ltd. mit türkischem Geschäftssitz. Herr S. erinnerte sich an einen Anruf vor wenigen Tagen, wo man um seine Teilnahme an Gewinnspielen warb. Um den lästigen Anrufer loszuwerden, hatte er einer Zusendung von Unterlagen zugestimmt.
Bewerbung Deckblatt: Foto, Reihenfolge, Muster oder Vorlage
Die Bewerbung für einen Arbeitsplatz ist eine sehr wichtige Angelegenheit, wobei man auf jedes Detail achtet. Selbst bei der Kreierung des Deckblattes muss man genügend Wissen und Kreativität mitbringen. Das Deckblatt Bewerbung ist das Erste was man in der Personalabteilung zu sehen bekommt. Gerade deswegen ist es sehr wichtig, dass man dieses Teil mit viel Mühe und Kreativität kreiert. Ein Deckblatt Bewerbung gehört zu einer Bewerbung, muss aber nicht ein Bestandteil der Bewerbung sein, weil man ihn auch auslassen kann. Wenn man sich dafür entscheidet, dass das Deckblatt zu einer Bewerbung gehört, sollte man auch einige Regeln befolgen. Durch die Integrierung des Deckblattes genießt der Bewerber viele Vorteile. Zunächst bekommen das Unternehmen und die Personalabteilung einen besseren Eindruck, wenn es um den Kandidaten geht. Der Bewerber mach einen professionellen und ersten Eindruck, was ein großer Vorteil zu den anderen Kandidaten ist. Wegen der Position der Deckblatt Bewerbung sollte man bei der Kreierung auf den Stil, das Aussehen und den Inhalt der Deckblatt Bewerbung achten.
Bundesgerichtshof: Abofallen-Abzocker können strafrechtlich belangt werden
Wer im Internet auf unseriösen B2B-Portalen Verbrauchern "Abofallen" stellt, sollte sich zukünftig warm anziehen. Mit einem deutlichen Urteil verpasst der Bundesgerichthof in Karlsruhe indirekt auch den Betreibern unseriöser B2B-Portale einen kräftigen Dämpfer. Abofallen? Waren die nicht schon längt durch die so genannte "Button-Lösung" für Verbraucher beseitigt worden? Leider nicht ganz. Die "Button-Lösung" besagt nämlich folgendes: Bei einer Bestellung im Internet ist die richtige Beschriftung des "Bestellbuttons" ausschlaggebend. Ist dieser Button nicht eindeutig beschriftet, kommt kein Vertrag zustande. Die zum 1. August 2012 in Kraft getretene "Button-Lösung" fordert gemäß § 312 g Absatz 3 und 4 BGB die Verwendung von Wörtern wie "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche eindeutige Formulierungen, wie zum Beispiel "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kaufen". Begriffe wie zum Beispiel "Anmeldung", "weiter", "bestellen" oder "Bestellung abgeben" weisen nicht ausdrücklich auf eine Zahlungsverpflichtung für den Verbraucher hin und reichen daher nicht aus. Dies hat auch bereits das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 17.07.2013 - Az. 97 O 5/13 bestätigt. Die "Button-Lösung" wird übrigens ab dem 13.06.2014 dank der Verbraucherrechterichtlinie EU-weit gelten.
Pferdefleisch-Skandal: NRW verschleiert mögliche Gesundheitsgefahren
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Behörden in Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, im jüngsten Pferdefleisch-Fall die Öffentlichkeit über mögliche Gesundheitsgefahren zu täuschen. In den Niederlanden erklärt die Lebensmittelüberwachungsbehörde, dass die verdächtigen Fleisch-Lieferungen nach Deutschland "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" seien und "die Lebensmittelsicherheit nicht garantiert" werden könne. Die Ware sei nicht rückverfolgbar und könne nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Wie das Fleisch beschaffen ist und wie viel in Deutschland im Umlauf ist, ist völlig unklar. Dennoch behaupten die Behörden in NRW bis heute, es gebe "keine Hinweise" auf Gesundheitsgefahren. In der vergangenen Woche hatte das Landesverbraucherministerium in Düsseldorf alle Risiken sogar kategorisch ausgeschlossen und erklärt: "Eine Gesundheitsgefahr hat zu keiner Zeit bestanden."
Infinus-Anleger: Coswiger Verein kein rettender Strohhalm
Nach jedem Anlageskandal schießen sie wie Pilze auch dem Boden: Schutz- und Interessengemeinschaften, die den Betroffenen Hilfe suggerieren. So werden derzeit Anleger der Dresdner Infinus-Gruppe von einer „Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus-Gruppe e.V.“ aus Coswig kontaktiert. In dieser Gemeinschaft haben sich unter anderem ehemalige Vermittler zusammengeschlossen. „Dies ruft bei einigen der angeschriebenen Verbraucher zu Recht Misstrauen hervor“, meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.