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Leichte Sprache soll Schule machen

SPD: Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Wer Barrierefreiheit hört, denkt zuerst an bauliche Hürden wie hohe Bordsteine oder Treppen. Das stimmt für den Rollstuhlfahrer. Für Menschen mit geistiger Behinderung geht es aber vor allem darum, sich selbstständig zurechtfinden zu können – und dazu ist eine leicht verständliche Sprache notwendig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dies erkannt. Ihren Parlamentsantrag 17/1019 „Kultur für alle – Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation“, der morgen im Bundestag beraten wird, hat sie nach den Regeln der „Leichten Sprache“ übersetzen lassen. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und MdB a.D., begrüßt die Initiative, die von der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ausgegangen war. „Damit setzen die Sozialdemokraten ein wichtiges Zeichen für die gesamte Politik und zeigen, dass sie die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen. Dieses Beispiel sollte Schule machen“, so Antretter.

Behindertengleichstellungsgesetz

Ziel barrierefreie Behörde

Das am 1. Mai vor einem Jahr in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz soll den 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland den Alltag erleichtern. Es sieht vor allem eine uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung von Behörden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen des Bundes vor. Das Gesetz enthält vor allem folgende Punkte:

Behinderten-Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft

Ab 1. Mai Barrieren und Benachteiligungen abbauen

Für 6,6 Millionen behinderte Menschen in Deutschland wird ab 1. Mai das Alltagsleben ein Stück leichter. An diesem Tag tritt das neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Das Gesetz hatte Ende Februar den Bundestag und im März den Bundesrat passiert.

Gleichstellungsgesetz

Abbau von Barrieren für behinderte Menschen

Die Bundesregierung hat am 7. November 2001 den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage eines Vorschlags des Forums behinderter Juristinnen und Juristen unter Mitarbeit maßgeblicher Vertreter des Forums erarbeitet. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden und uneingeschränkten Zugang haben. Die allgemeine Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Gehbehinderte, sondern auch eine kontrastreiche Gestaltung der Umwelt für Sehbehinderte sowie eine barrierefreie Kommunikation etwa mittels Gebärdendolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien.