NGO DIE Internet-Zeitung

Nachrichten nachrichten

"Gehorsams- und Tolerierungspflicht"

Bayerischer Lehrer scheitert mit Kruzifix-Klage vor Gericht

Erneut ist ein Lehrer in Schwaben mit einer Klage gegen Kruzifixe in Klassenräumen gescheitert. Der Mann, der seit sechs Jahren an der Volksschule Westheim in Neusäß unterrichtet, erlitt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag (14. August) eine Niederlage. Im Grundgesetz sei nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten, hieß es zur Begründung.

Opfer zu 80 Prozent schwerbehindert

Gericht schlägt Vergleich wegen gewalttätigem SEK-Einsatzes vor

Ein Fliesenleger aus Sankt Augustin soll wegen eines unberechtigten und gewalttätigen Einsatzes von SEK-Polizisten 335.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Diesen Vergleichsvorschlag machte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag (14. August) in einer Berufungsverhandlung. Hintergrund ist ein acht Jahre zurückliegender SEK-Einsatz in Sankt Augustin. Damals hatte ein Nachbar des Fliesenlegers das Gerücht gestreut, der unbescholtene Mann habe Waffen und Handgranaten in seinem Besitz. Ohne weitere Ermittlungen kam es dann zu dem SEK-Einsatz.

"Lüge zu Lasten der Beschäftigten"

Opposition kritisiert große Koalition als Steuererhöhungs-Bündnis

Die Opposition hat die große Koalition scharf kritisiert und ihr eine Steuererhöhungspolitik vorgeworfen. Anlässlich des 1000-Tage-Jubiläums der Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zogen die Parlamentarischen Geschäftsführer von FDP, Linke und Grünen eine negative Bilanz der Regierungsarbeit. Die Hoffnungen vieler Menschen seien enttäuscht worden. Linke-Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann sagte, die Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn der Legislatur sei eine "große Lüge zu Lasten der Beschäftigten" gewesen. Die große Koalition habe mit ihrer Steuerpolitik vor allem die großen Unternehmen entlastet. "Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander", die Angst vor dem sozialen Abstieg sei dank Union und SPD auch in der Mittelschicht angekommen.

Öffentliche Gaststätten

Bayerisches Rauchverbotsgesetz bestätigt

Das bayerische Rauchverbot in Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entsprechende Verfassungsbeschwerden zurück. Die bayerischen Regelungen des generellen Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.

"Keine rechtsextreme Szene"

Jugendlicher in Templin krankenhausreif geprügelt

Drei Wochen nach dem brutalen Mord an einem Arbeitslosen ist in Templin erneut ein Rechtsextremer wegen schwerer Körperverletzung festgenommen worden. Der 19-jährige Tatverdächtige soll in der Nacht zum Sonntag einen Jugendlichen ohne Grund zu Boden gestoßen und ihm anschließend heftig mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag (12. August) mitteilte. Der 16-Jährige verlor vorübergehend das Bewusstsein und erlitt schwere Verletzungen. Er befindet sich noch immer im Krankenhaus, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.

Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen

Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung

Die Bundesregierung muss nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem ihre Erkenntnisse zur Effektivität neuer Überwachungsmaßnahmen stärker offen legen. "Es fällt auf, wie wenig belastbare Aussagen es über die Erfolge des Einsatzes neuer Überwachungsmittel gibt", sagte Hoffmann-Riem am Freitag (18. Juli) in Karlsruhe. Bei neuen Überwachungsinstrumenten wäre es hilfreich, wenn die Verantwortlichen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen "belastbare Befunde zugänglich machten und nicht 'mauerten'", sagte er.

Betreuungsunterhalt von Ex-Partner

BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts

Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.

"Fracht nicht eilbedürftig"

Anwohner werfen DHL unlautere Methoden beim Leipziger Nachtflugstreit vor

Im Streit über die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle haben Anwohner dem Luftfrachtdienstleister DHL indirekt Erpressung und unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Das Unternehmen habe Millionen investiert, obwohl der Rechtsstreit um die Nachtfluggenehmigung noch gar nicht entschieden war und versuche jetzt, mit eben diesen Investitionen eine mögliche Nachtfluggenehmigung zu erzwingen, sagte der Anwalt der Anwohner, Wolfgang Baumann, am Dienstag (15. Juli) vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Vorrang für Grundrecht auf Leben und Gesundheit

"Das Atomkraftwerk Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen"

Nach Auffassung der Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ist das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Atomgesetz stillzulegen, weil es nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Anwältin vertritt drei Kläger, die gemeinsam mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW die endgültige Abschaltung des Atommeilers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen wollen. Die Klage wurde am 17. Januar 2008 eingereicht. Die Rechtsanwältin betont, dass das beklagte Hessische Umweltministerium in einem Behördenvermerk zugegeben habe, dass das Atomkraftwerk Biblis "nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht (ngo-online berichtete). Nach Auffassung von Rülle-Hengesbach muss diese behördliche Bewertung Konsequenzen haben.

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bischof Huber und Voßkuhle betonen Religionsfreiheit in Deutschland

Repräsentanten von Kirche und Bundesverfassungsgericht haben die Bedeutung der Religionsfreiheit in Deutschland betont. Dieses Grundrecht gelte laut Verfassung "für alle Religionen", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am Donnerstag (10. Juli) in Karlsruhe. Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, verwies auf die Rechtsprechung seines Gerichts, wonach sich der Staat "nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren" dürfe.

"Abfällig und mit offener Häme"

Verteidigung im "Kofferbomber"-Prozess hält Gutachter für befangen

Im "Kofferbomber"-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf will die Verteidigung einen der beiden Gutachter für befangen erklären lassen. Zur Begründung ihres Antrags führten die Anwälte des 23-jährigen Libanesen Youssef el-Hajdib am Mittwoch (9. Juli) an, der Psychiatrie-Professor Norbert Leygraf habe sich "abfällig und mit offener Häme" über ihren Mandanten geäußert. Solche Äußerungen könnten nicht Teil eines Gutachter-Auftrags sein.

Nur qualifizierte Ausländer willkommen

Schäuble will Zuwanderung an EU-Arbeitsmärkten ausrichten

Bei dem nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz verankerten Asylrecht ging es darum, politisch Verfolgten Schutz zu gewähren. Das Asylrecht wurde schrittweise demontiert. Die Grünen ersetzten ihre einstigen Bemühungen um politisch Verfolgte systematisch durch eine "Einwanderungspolitik", bei der es um eine selektive Zuwanderung nach Deutschland nach den Bedürfnissen der Wirtschaft geht. Viele Grünen-Anhänger realisierten kaum den Unterschied zwischen der einstigen Asyl- und der aktuellen Einwanderungspolitik. Eine solche Politik wurde, da von der Wirtschaft gewünscht, zunehmend auch in der Union mehrheitsfähig. Jetzt ist es offiziell Politik der CDU: Schäuble will die Zuwanderung an den EU-Arbeitsmärkten ausrichten. Die Bundesregierung will hochqualifizierte Ausländer anwerben und zugleich Geringqualifizierten den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt weiter verwehren.

"Negatives Stimmgewicht" verfassungswidrig

Karlsruhe fordert Korrektur des Bundestagswahlsystems

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Korrektur des Bundestagswahlsystems. Das Gericht erklärte am Donnerstag (3. Juli) in Karlsruhe erstmals eine Regelung des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig. Beanstandet wurde der paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts". Demnach kann der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen - die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Die entsprechende gesetzliche Regelung verletze die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Der Gesetzgeber müsse deshalb spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung treffen. Dabei solle er die komplexe Berechnung der Sitzzuteilung auf eine neue und "verständliche Grundlage" stellen, forderte das Verfassungsgericht.

Flughafen Zürich

Weitere Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland um Fluglärm

Der Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz geht in die nächste Runde. Das Infrastruktur- und Umweltdepartment der Schweizerischen Eidgenossenschaft teilte am Donnerstag (3. Juli) in Bern mit, die Verhandlungen mit Deutschland über eine Neuregelung der Anflüge auf den Flughafen Zürich fortzuführen. Die Gespräche zur allgemeinen Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit würden dagegen beendet. Damit ist die von der Schweiz favorisierte "Paketlösung" offenbar vom Tisch. Die Schweizer Regierung hatte damit erwogen, die durch Landeanflüge verursachten Lärmbelastungen über süddeutschem Raum "auszugleichen", indem sie etwa den Ausbau grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen unterstützt.

Kleine Einkommensbezieher entlasten

Grüne wollen vor wichtigen Wahlen auch wieder etwas sozial wirken

Die Grundsätze der Grünen lauteten einst: "Ökologisch, sozial, basisdemokratisch, gewaltfrei". Seit Jahren wollten die Grünen von diesen Leitlinien nichts mehr wissen, die Partei versuchte sich möglichst wirtschaftsliberal und wenig sozialpolitisch orientiert zu geben, um wirtschaftsnahe Wählerkreise zu erschließen. Mit dem Erstarken der Linken und dem schrittweisen Umschwenken von SPD, CDU und selbst FDP stehen die Grünen nun vor der Landtagswahl in Bayern und dem Superwahljahr 2009 unter Zugzwang, sich auch wieder etwas sozial zu geben. In einem Eckpunktepapier fordern sie nun Steuerentlastungen "vor allem" für niedrige und mittlere Einkommen. Zudem wollen die Grünen angeblich den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent anheben, erläuterte die in Wirtschaftskreisen beliebte grüne Finanzpolitikerin Christine Scheel am Donnerstag (3. Juli) in Berlin. Gleichzeitig solle die Bemessungsgrenze für Spitzeneinkommen steigen. Der Bezug zur Bundestagswahl wird nicht verheimlicht: So seien die Vorschläge Teil eines Eckpunktepapiers, das von einer Arbeitsgruppe der Partei "mit Blick auf die nächste Bundestagswahl" erarbeitet wurde. Vor der Wahl ist nicht unbedingt nach der Wahl.

Kritik an Bayern-Klausel

Sachsen will Normenkontrollklage gegen Gesundheitsreform einlegen

Eine Normenkontrollklage Sachsens gegen die Gesundheitsreform wird immer wahrscheinlicher. Die Regierung sei davon überzeugt, dass ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein müsste, da die sogenannte Konvergenzregelung nicht umsetzbar und unverhältnismäßig sei sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze, sagte Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU) am Dienstag in Dresden.

"Makabere Propaganda"

Empörung über "assistierten Suizid"

Die offenbar vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch unterstützte Selbsttötung einer 79-Jährigen ist bundesweit auf Empörung gestoßen und hat eine neue Debatte zur Sterbehilfe in Gang gesetzt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte Kuschs Vorgehen am Dienstag (1. Juli) "makabere Propaganda" und sprach sich gegen Sterbehilfe aus. Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), bezeichnete das Verhalten Kuschs als "menschenunwürdig". Der Bundesrat berät am Freitag (4. Juli) über eine Gesetzesinitiative zum Verbot von gewerblicher und organisierter Suizidhilfe.

Folter-Androhung war unrechtmäßig

Deutschland entgeht einer Verurteilung durch den Menschenrechts-Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Montag (30. Juni) eine Grundrechtsklage des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ab. Gäfgen wollte in Straßburg eine Verurteilung Deutschlands erreichen, weil ihm hessische Polizeibeamte im Verhör nach der Festnahme Folter angedroht hatten. In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." In Artikel 6 geht es um ein faires Verfahren, das jeder Person zusteht. Im Straßburger Urteil heißt es nun, Deutschland habe weder gegen das Folterverbot verstoßen noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Straßburger Richter bestätigten dennoch Gäfgens Auffassung, dass die Gewaltdrohung eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter) darstellte. Die Entscheidung des EGMR fiel mit sechs zu eins Stimmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt erwägt Einspruch.

Mehr Steuereinnahmen

Kritik an "Wahlkampfhaushalt" der Bundesregierung

Die FDP wirft Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor, einen "Wahlkampfhaushalt" vorgelegt zu haben. Der Vorsitzende des Bundestagshaushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), kritisierte, während die Steuermehreinnahmen im Vergleich zu 2008 um 10,8 Milliarden Euro stiegen, werde die Nettokreditaufnahme lediglich um 1,4 Milliarden reduziert. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach von einem "Machterhaltungshaushalt" der großen Koalition.

"Ausnahmslos verboten"

Verfassungsgerichts-Präsident Papier unterstreicht absolutes Folterverbot

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland wiederholt über die Reichweite des Folterverbots diskutiert worden. Es ging darum, ob Folter durch staatliche Organe in Extremfällen gerechtfertigt sein könnte, um Leben zu retten. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch die gescheiterte Kandidatur des Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dreier vertrat zum Folterverbot eine zumindest unklare Auffassung. Jetzt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, jeglichen relativierenden Ansichten eine deutliche Absage erteilt. Folter sei "ausnahmslos verboten", sagte Papier. Er äußerte sich beim eher akademisch geprägten "Hochschulgedankenaustausch des Erzbischofs von Freiburg" in Karlsruhe. In dem Vortrag, betonte Papier, dass das Folterverbot ein "grundlegender Aspekt der Menschenwürde" sei.