DIE Internet-Zeitung

Artikel Seite 120
"Makabere Propaganda"

Empörung über "assistierten Suizid"

Die offenbar vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch unterstützte Selbsttötung einer 79-Jährigen ist bundesweit auf Empörung gestoßen und hat eine neue Debatte zur Sterbehilfe in Gang gesetzt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte Kuschs Vorgehen am Dienstag (1. Juli) "makabere Propaganda" und sprach sich gegen Sterbehilfe aus. Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), bezeichnete das Verhalten Kuschs als "menschenunwürdig". Der Bundesrat berät am Freitag (4. Juli) über eine Gesetzesinitiative zum Verbot von gewerblicher und organisierter Suizidhilfe.

Mehr Steuereinnahmen

Kritik an "Wahlkampfhaushalt" der Bundesregierung

Die FDP wirft Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor, einen "Wahlkampfhaushalt" vorgelegt zu haben. Der Vorsitzende des Bundestagshaushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), kritisierte, während die Steuermehreinnahmen im Vergleich zu 2008 um 10,8 Milliarden Euro stiegen, werde die Nettokreditaufnahme lediglich um 1,4 Milliarden reduziert. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach von einem "Machterhaltungshaushalt" der großen Koalition.

Folter-Androhung war unrechtmäßig

Deutschland entgeht einer Verurteilung durch den Menschenrechts-Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Montag (30. Juni) eine Grundrechtsklage des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ab. Gäfgen wollte in Straßburg eine Verurteilung Deutschlands erreichen, weil ihm hessische Polizeibeamte im Verhör nach der Festnahme Folter angedroht hatten. In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." In Artikel 6 geht es um ein faires Verfahren, das jeder Person zusteht. Im Straßburger Urteil heißt es nun, Deutschland habe weder gegen das Folterverbot verstoßen noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Straßburger Richter bestätigten dennoch Gäfgens Auffassung, dass die Gewaltdrohung eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter) darstellte. Die Entscheidung des EGMR fiel mit sechs zu eins Stimmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt erwägt Einspruch.

Geld für potenzielle Wähler

Bundestag billigt Wohngelderhöhung

Das seit 2001 unveränderte Wohngeld wird im Super-Wahljahr 2009 deutlich angehoben. Der Bundestag billigte am Freitag (27. Juni) in Berlin eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Dieser hatte der zehnprozentigen Erhöhung in der vergangenen Woche zugestimmt. Das neue Wohngeld soll 800.000 Haushalten zugute kommen. Auf seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause fasste das Parlament zudem eine ganze Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse.

65 statt 60

Heraufsetzung der Altersgrenze für Polizisten verfassungsgemäß

Die Heraufsetzung der Altersgrenze für rheinland-pfälzische Polizeibeamte auf bis zu 65 Jahre ist rechtens. Das geht aus einem am Freitag (27. Juni) veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Die seit 2004 geltende Neuregelung der Altersgrenze für Polizeibeamte im Land sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht mit. Die Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars gegen diese Regelung wurde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. Hintergrund ist, dass Polizeibeamte früher mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand traten.

"Ausnahmslos verboten"

Verfassungsgerichts-Präsident Papier unterstreicht absolutes Folterverbot

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland wiederholt über die Reichweite des Folterverbots diskutiert worden. Es ging darum, ob Folter durch staatliche Organe in Extremfällen gerechtfertigt sein könnte, um Leben zu retten. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch die gescheiterte Kandidatur des Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dreier vertrat zum Folterverbot eine zumindest unklare Auffassung. Jetzt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, jeglichen relativierenden Ansichten eine deutliche Absage erteilt. Folter sei "ausnahmslos verboten", sagte Papier. Er äußerte sich beim eher akademisch geprägten "Hochschulgedankenaustausch des Erzbischofs von Freiburg" in Karlsruhe. In dem Vortrag, betonte Papier, dass das Folterverbot ein "grundlegender Aspekt der Menschenwürde" sei.

Prävention

Die Regierung will dem Volk eine gesündere Ernährung verordnen

Mit einem Aktionsplan für ausgewogene Ernährung und mehr Bewegung wirbt die Bundesregierung für eine gesunde Lebensweise. Das Programm ist bis 2020 ausgelegt und soll dazu beitragen, dass "alle von einer höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit profitieren", sagte Bundesernährungsminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch (25. Juni) in Berlin.

36 Prozent erhalten Niedriglöhne

Bundesregierung beschließt 13%iges Armutsrisiko

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch (25. Juni) in Berlin den 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass 2005 über 36 Prozent der Beschäftigten für Niedriglöhne arbeiteten. Die Armutsrisikoquote für die Gesamtbevölkerung Deutschlands habe 2005 bei 13 Prozent gelegen. Die Bundesregierung hob hervor, dass demgegenüber das Armutsrisiko im europäischen Durchschnitt bei 16 Prozent gelegen habe. Die Linksabgeordnete Katja Kipping wies allerdings darauf hin, dass dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge das Armutsrisiko in Deutschland bei 18,3 Prozent liege. Kipping erklärt die große Diskrepanz dadurch, dass "die von der Bundesregierung bei der Armutsberichterstattung bevorzugte Methode" dazu führe, dass Geringqualifizierte, Migranten und Familien mit kleinen Kindern "untererfasst werden". So käme die Bundesregierung dazu, dass angeblich nur 13 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht seien, statt 18 Prozent. Außerdem kritisiert sie: "Die monatliche Armutsrisikogrenze sollte seriösen Auswertungen zufolge nicht wie im Entwurf des Armutsberichts bei 781 Euro sondern dem DIW folgend bei 880 Euro angesetzt werden."

"Kollektive Bestrafung durch die EU"

242 Millionen US-Dollar für palästinensische "Sicherheitsstrukturen"

Gut 40 Staaten streben einen raschen Aufbau von Polizei und Justiz in den palästinensischen Gebieten an. Die Vertreter der Länder sagten der Autonomiebehörde am Dienstag (24. Juni) auf der "Konferenz zur Unterstützung der palästinensischen zivilen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit" in Berlin für die kommenden Jahre 242 Millionen US-Dollar (156 Millionen Euro) zu, wie Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Anschluss an das Treffen bekannt gab. Deutschland will für Palästina in diesem und im nächsten Jahr mit 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Bundeswehrsoldatin vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen

Eine frühere Bundeswehrangehörige ist am Dienstag von einem Berufungsgericht im niederländischen Maastricht vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers folgte die Kammer damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für die 32-jährige Deutsche gefordert.

Überlastete Schüler

"G8"-Schüler in Baden-Württemberg benötigen Hausaufgabenbetreuung

Die baden-württembergische Landesregierung zieht Konsequenzen aus den Schwierigkeiten bei der Umstellung auf das achtjährige Gymnasium (G8). Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau (beide CDU) legten am Dienstag (24. Juni) in Stuttgart einen Kabinettsbeschluss für eine "Qualitätsoffensive" vor. Hauptbestandteil ist die Einführung einer Hausaufgabenbetreuung. Zudem sollen alle Gymnasien auf Ganztagesbetrieb umstellen können, wenn sie hierfür ein "durchdachtes Konzept" vorlegen. Ursprünglich sollte der Ausbau auf eine Quote von 40 Prozent begrenzt werden.

Demonstration der Friedensbewegung

SPD und Opposition fordern den Abzug aller US-Atomwaffen

Im rheinland-pfälzischen Büchel lagern bis zu 20 US-Atombomben vom Typ B61, die im Rahmen der "Nuklearen Teilhabe" im Kriegsfall von deutschen Tornados eingesetzt werden können. Ein interner Bericht der US-Luftwaffe vom Februar 2008 kam offenbar zu dem Ergebnis, dass die Lagerung der Atomwaffen im Fliegerhorst Büchel in der Eifel nicht den Sicherheitsanforderungen des US-Verteidigungsministeriums entspricht. Vor diesem Hintergrund werden nun Rufe nach einem Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland laut. SPD und Opposition forderten die Bundesregierung am Montag (23. Juni) auf, mit einem solchen Schritt ein Abrüstungssignal zu setzen. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung sprach sich für eine Abschaffung verbliebener Nuklearwaffen aus. Die Friedensbewegung ruft zu einer Demonstration am 30. August 2008 in Büchel auf. Die Bundesregierung will hingegen an der NATO-Strategie der atomaren Abschreckung festhalten.

"Das halte ich für Betrug"

CDU schreibt über Umweltschutz, Augenmaß und Kernenergie

Die CDU will offenbar umweltorientierte Wählerkreise für sich gewinnen. Der CDU-Bundesvorstand beschloss dazu am Montag (23. Juni) in Berlin ein Papier für eine nachhaltige Klimapolitik, wie Generalsekretär Ronald Pofalla mitteilte. Nach der Diskussion an der Basis soll der Stuttgarter Parteitag Anfang Dezember die Leitlinien beschließen. Die Partei unterstützt darin das von der Bundesregierung bereits formulierte Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 im Vergleich zu 1990 um bis zu 40 Prozent zu senken. Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch beim Gas 20 Prozent und beim Strom 30 Prozent ausmachen und bis 2050 den Hauptanteil an der Energiebereitstellung in Deutschland darstellen.

Im Gegensatz zum Volksentscheid

EU will Lissabon-Vertrag 2009 in Kraft setzen

Trotz des irischen Volksentscheids gegen den EU-Reformvertrag will die Europäische Union den gestoppten Vertrag mit einem Vier-Punkte-Plan im kommenden Jahr doch noch in Kraft setzen. Auf ihrem Krisengipfel in Brüssel einigten sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs am Freitag (20. Juni) auf eine gemeinsame Marschroute, um dem in Irland durchgefallenen Lissabon-Vertrag eine Zukunft zu geben. Danach wird das irische Referendum "zur Kenntnis genommen", der Ratifizierungsprozess weiter fortgesetzt, Irland bis Mitte Oktober Zeit für neue Lösungsansätze gegeben und bis dahin an "konkreten Ergebnissen" für die 500 Millionen Bürger der EU gearbeitet. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich "zufrieden" mit dem Ergebnis des zweitägigen Gipfeltreffens. "Wir sind zu Ergebnissen gekommen, die ich für weiterführend halte", sagte Merkel.

Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie

Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

Der Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Freitag einen schwarz-roten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Vorgabe zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.

"Geheim ermittelnde Staatspolizei"

BKA-Gesetz stößt auf Ablehnung der Opposition und zum Teil bei der SPD

Die Bundesregierung stößt mit der geplanten Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) weiter auf einmütigen Widerspruch der Opposition. Auch die SPD meldete erneut Nachbesserungsbedarf an. Mit dem Gesetz soll das BKA künftig unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern sowie zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung erhalten. Grünen-Chefin Claudia Roth forderte die Bundesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren "umgehend auszusetzen". Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) drohte mit einer Verfassungsklage gegen das geplante BKA-Gesetz. Dies sei notwendig, wenn der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung verabschiedet werden sollte, sagte Baum. Er bemängelte unter anderem, dass die Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei nicht gewahrt bliebe.

Volle öffentliche Kassen

Steuereinnahmen stiegen von Januar bis Mai gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozent

Der deutsche Fiskus hat im Mai mehr Steuern eingenommen als im Vorjahresmonat. Die Steuereinnahmen stiegen um 3,2 Prozent auf 40,52 Milliarden Euro, wie das Bundesfinanzministerium am Freitag in seinem aktuellen Monatsbericht mitteilte. Von Januar bis Mai erhöhten sich die Steuereinnahmen demzufolge gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,1 Prozent auf 197,85 Milliarden Euro.

EU-Krisengipfel in Brüssel

Merkel gegen Denkpause nach Irlands Nein zum EU-Reformvertrag

Eine Woche nach dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag beraten die 27 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel über mögliche Lösungsansätze. Unmittelbar vor Beginn des EU-Krisengipfels wurde am Donnerstag (19. Juni) deutlich, dass auf dem Treffen in der belgischen Hauptstadt noch keine Entscheidungen zu erwarten sind. Allerdings sollte es nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch keine neuerliche Denkpause geben, wie sie sich die EU nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 verordnet hatte. Juristisch ist die Ratifizierung des neuen EU-Vertrages mit dem Nein der Iren gescheitert. Vor dem Hintergrund des britischen Ja zum Lissabon-Vertrag vom Mittwoch drängen EU-Kommission, EU-Parlament und mehrere EU-Regierungschefs dennoch, den Ratifizierungsprozess in den noch ausstehenden sieben EU-Ländern fortzusetzen. "Wir brauchen keine neue Reflexionsphase", drängte Merkel ohne Rücksicht auf das geltende Recht.

NRW-Regelung nichtig

Karlsruhe kippt Befristung von Führungspositionen für Beamte

Führungspositionen für Beamte dürfen nicht zeitlich befristet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit einer befristeten Vergabe von Führungsämtern werde das "Lebenszeitprinzip" verletzt, wonach das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Dies solle die Unabhängigkeit der Beamten und eine rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten. Der Zweite Senat erklärte eine Regelung im nordrhein-westfälischen Beamtengesetz für verfassungswidrig und nichtig, wonach Führungspositionen für Beamte zunächst auf Zeit zu vergeben seien.

Verjährungsfrist bei Bestechungsdelikten konkretisiert

BGH erleichtert Verfolgung korrupter Amtsträger

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die strafrechtliche Verfolgung korrupter Amtsträger erleichtert. In einem Grundsatzurteil konkretisierte der BGH am Donnerstag (19. Juni) die Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten. Demnach beginnt bei der Bestechung eines Amtsträgers die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn er die "gekaufte" Diensthandlung vollzogen hat und nicht bereits, wenn er das Geld kassiert hat. Im Ergebnis können damit Tatbeteiligte länger strafrechtlich verfolgt werden.