Michelbach betonte, dabei reiche es nicht, einzelne Punkte herauszugreifen. Alles müsse auf den Prüfstand und zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Er verwies dabei unter anderem auf das Programm digitalbonus der bayerischen Staatsregierung als Beispiel erfolgreicher Förderung der Digitalisierung des Mittelstandes.
Zusätzlich profitiere der Mittelstand von der Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringerwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro ab 1. Januar dieses Jahres, erläuterte Michelbach. Dies bedeute eine Steuererleichterung für den Mittelstand von insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren. Ferner sprach sich Michelbach für eine Überprüfung des tatsächlichen Werteverzehr und entsprechende Überarbeitung der Afa-Tabellen aus. Das müsse auch für Computer-Hard- und Software gelten. +++