"Je nach Kassenlage können ganze Teams schnell und unbürokratisch 'freigesetzt' werden. Die Beschäftigten tragen alle Risiken, die Arbeitgeber werden von der Pflicht entbunden, verantwortungsvolle Personalplanung und -entwicklung voranzutreiben", so Keller. "Der Grundsatz des Arbeitsrechts", nach dem die unbefristete Beschäftigung die Regel sei, werde "auf den Kopf gestellt".
Die GEW fordert, dass Befristungsfragen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), in dessen Rahmen es besondere Vereinbarungen für die Wissenschaft gebe, geregelt werden müssten. Das Gesetz sei ein "Eingriff in die Tarifautonomie". Selbst wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Sachfragen einig seien, könnten sie nicht von den Gesetzesregelungen abweichen.
GEW: Erstmals auch nicht-wissenschaftliches Personal betroffen
Keller kritisierte, dass künftig nicht nur wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das gesamte wissenschaftliche und erstmals auch das nicht-wissenschaftliche Personal in die Befristungsregelungen mit einbezogen werde. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, den Anwendungsbereich des Gesetzes eindeutig zu bestimmen.
"Für die betroffenen Hochschulen und ihre Mitarbeiter bedeutet dies ein Höchstmaß an Rechtsunsicherheit", so Keller. In einem offenen Brief an den Bundesratspräsidenten, Harald Ringstorff, habe er die Länderkammer zu einem Aufschub der Gesetzesberatung aufgefordert, bis der Anwendungsbereich des neuen Zeitvertragsrechts eindeutig bestimmt sei.