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"Versteckte Steuererhöhung"

Bundesregierung will Dieselrußfilter von Autos steuerlich fördern

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Abend die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. Nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug, sollen die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 gelten. Sie appellierte an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln sei ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten. Der ADAC kritisierte den Zuschlag als versteckte Steuererhöhung.


Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer einhalten, sollen nämlich in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus betrage 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Der ADAC meint, es sei zwar fair, dass es für den nachträglichen Einbau von Dieselrußfiltern eine Schonfrist bis zum 1. April kommenden Jahres geben solle, die rückwirkende Steuerförderung gelte aber nur für Neuzulassungen ab 1. Januar 2006 und nicht auch für ältere Autos.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums soll das Gesetz zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet würden, sollten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginne jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen würden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik seien in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert hätten. Sie ermögliche auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. "Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen", sagte Klug.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) führt die Entscheidung der Bundesregierung auf den Druck seitens der Umweltverbände zurück. Es sei eine Folge des heftigen Protestes des Verkehrsclubs und seiner Partner im Bündnis "Kein Diesel ohne Filter". Der Protest hatte sich akut "gegen das erneute Scheitern des geplanten Gesetzgebungsverfahrens zur steuerlichen Förderung von Rußfiltern" in der letzten Woche gerichtet.

"Die ganze Diskussion um die Filterförderung ist ein Hickhack ohne Beispiel", sagte Hermann-Josef Vogt. Fünf Jahre habe es gedauert, bis ein "lauer Kompromiss" vorliege, dem sowohl der Bund als auch die Länder "endlich zustimmen". Dieser müsse jetzt ohne Umschweife umgesetzt werden, damit es spätestens ab dem 1. April mit der steuerlichen Förderung des Rußfilters losgehen könne. "Die Gesundheitsvorsorge für viele Millionen Menschen duldet keinen längeren Aufschub."

Zuletzt habe die Bundestagsfraktion von CDU/CSU das Gesetzgebungsverfahren "kurz vor dem Ziel gestoppt und damit verhindert, dass die Förderung bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt", kritisierte der Verband. "Es muss allen Fraktionen sowie den Regierungen von Bund und Ländern klar sein, dass sie sich jetzt keinen weiteren Rückzieher mehr leisten können."

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