Mit der Anti-Terror-Datei sollen die deutschen Sicherheitsbehörden ihre Informationen stärker austauschen und bei der Aufklärungsarbeit in der Inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten. Auf diese Datei sollen sowohl Polizei als auch Geheimdienste zugreifen können.
Kritiker des geplanten Informationstransfers fordern eine weitere Trennung von Polizei und Geheimdiensten - und verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1999: Darin wird klargestellt, dass das unterschiedliche Kontrollniveau nicht ausgehebelt werden darf, indem die strenger kontrollierte Polizei auf Informationen des Nachrichtendienstes zurückgreift.
Stadler: Videoüberwachung ausreichend
Der FDP-Innenexperte Max Stadler hält die derzeit in Deutschland bestehende Videoüberwachung für ausreichend. Eine flächendeckende Videoüberwachung werde sogar vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, abgelehnt, sagte Stadler am Dienstag im Deutschlandfunk. Wesentlich besser, als eine schon geschehene Straftat aufzuklären, wäre es, wenn man einen Anschlag von vorneherein verhindern könnte, betonte er. Da seien Videokameras nur begrenzt hilfreich. Statt neuer Gesetze würden mehr Polizeibeamte gebraucht.
Der Fahndungserfolg nach den missglückten Terroranschlägen in deutschen Zügen sei auf der Basis bestehender Gesetze möglich gewesen, sagte der FDP-Politiker.
Stadler betonte zugleich, die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagene Wiedereinführung der Kronzeugenregelung sei "kein Allheilmittel". Auf keinen Fall dürften die Angaben eines Kronzeugen, die mit "äußerster Vorsicht zu genießen" seien, alleine zur Verurteilung eines Beschuldigten führen.
Gewerkschaft der Polizei: Ermittler klagen über Datenschutz
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte den "Wettbewerb an täglich neuen Ideen zur Bekämpfung des Terrorismus". Es sei "notwendig, dass endlich die Maßnahmen umgesetzt werden, die seit langem dem politischen Streit ausgesetzt sind", meint der Verbandsvorsitzende Konrad Freiberg. Bevor sich jetzt jeder Politiker etwas ausdenkt, sollte man die fragen, die mit der Aufgabe betraut seien.
Seit langem beklagten die Ermittler immer neue Einschränkungen aus Datenschutzgründen zum Beispiel in der Überwachung der Kommunikation Tatverdächtiger. Auch die Einführung der Anti-Terror-Datei dürfe nicht weiter verzögert werden, so Freiberg. Den dringendsten Bedarf habe die Polizei nach wie vor an Personal. "Wir brauchen keine neuen Begriffe, wie Rail-Marshals. Wer mehr Sicherheit bei der Bahn will, braucht mehr Bundespolizei. Ohne geschulte Beamte, die für Sicherheit sorgen, ein wachsames Auge haben und mit ihren Beobachtungen etwas anzufangen wissen, kommt eine Gesellschaft, die sich schützen will, nicht aus."
Der Hamburger Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, André Bunkowsky, relativiert vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der Fußballweltmeisterschaft den Nutzen der Videoüberwachung. Zwar habe die Videoüberwachung während der Fußball-WM auf dem heiligen Geistfeld in Hamburg zu einer "Verbesserung des Sicherheitsgefühls" beigetragen und man habe ein schweres Delikt mit Hilfe der Aufzeichnungen aufgeklären können. Auch seien die Bilder "im Zusammenhang mit der Kräftesteuerung im Einsatz" äußert hilfreich gewesen.
Den Zustand, dass es wesentlich weniger Straftaten als befürchtet gab jedoch ausschließlich auf die Videoüberwachung zurückzuführen, sei "überzogen" und werde der Sachlage nicht gerecht, so Bunkowsky. "Ein extrem hohes Kräfteaufgebot, das souveräne Auftreten meiner Kolleginnen und Kollegen vor Ort und die generell äußert friedliche Grundstimmung sind sicherlich die Hauptfaktoren für wenig Straftaten. Wer trunkenheitsbedingt auf Randale aus ist, lässt sich auch nicht von Kameras beeindrucken."