Die EU-Richtlinie legt fest, dass bei illegal in Umlauf gebrachten gentechnisch veränderten Organismen oder bei einer Gefährdung von Mensch und Umwelt die Öffentlichkeit unterrichtet werden muss.
Nach Auffassung des Umweltverbandes schränkt der deutsche Gesetzesentwurf dieses Informationsrecht auf vielfältige Weise unzulässig ein: Wenn es um angeblich schützenswerte Personendaten, die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden, laufende Gerichtsverfahren, den Schutz des geistigen Eigentums oder vermeintliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Damit werde der Geheimniskrämerei von Staat und Behörden "Tür und Tor geöffnet".
"Mit dem deutschen Gesetz muss sich kein Gentechnik-Unternehmen davor fürchten, öffentlich mit den negativen Folgen seiner Produkte oder seiner möglicherweise illegalen Praktiken konfrontiert zu werden", meint Heike Moldenhauer vom BUND. Das Gesetz schütze die Gentechnik-Industrie vor der Öffentlichkeit, nicht aber die Öffentlichkeit vor den Auswirkungen der Agro-Gentechnik.
Der Umweltverband fordert, dass Agrarminister Seehofer die buchstabengetreue Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie garantieren müsse. Wenn das nicht geschehe, müssten die Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ablehnen.