April 2005
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Findet Clement die fristgerechte Umsetzung von EU-Richtlinien überflüssig?
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement übte heftige Kritik an der Diskussion über die Gefährdung durch Feinstaub aus Dieselfahrzeugen. "Ich finde die Debatte geradezu hysterisch", sagte Clement der Chemnitzer "Freien Presse". Selbstverständlich müsse die EU-Richtlinie umgesetzt werden, "aber sie ist kein Grund, in Hysterie zu verfallen". Schon gar nicht gebe es irgendeinen Anlass, über Sonntagsfahrverbote zu fabulieren oder die Automobilindustrie in Misskredit zu bringen. "Das ist alles Unsinn, alles fehl am Platze", meint der Politiker. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hatte am Tag zuvor empört darauf hingewiesen, dass die EU-Richtlinie zur Luftqualität bereits 1999 verabschiedet worden war. Seit dem 1. Januar 2005 gelten verbindliche EU-Grenzwerte für feine Staubpartikel. "Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Industrie hatten also sechs Jahre Zeit, wirksame Maßnahmen gegen Feinstaub zu entwickeln und durchzusetzen, um die Menschen vor massiven Gesundheitsgefahren zu schützen."
Studentenwerk: keine "gläsernen Studenten" befürchtet
Mit dem so genannten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", das am 1. April in Kraft trat, erhalten auch die BAföG-Ämter bei den Studentenwerken die Befugnis, auf Kontendaten von Studierenden zuzugreifen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke in Deutschland, sieht nach eigenen Angaben aber "keineswegs" den gläsernen Studierenden heraufziehen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte, die Studentenwerke nutzten nur dann die Möglichkeit, Kontendaten bei BAföG-Anträgen abzufragen, wenn der konkrete und dringende Verdacht bestehe, dass vorhandenes Vermögen nicht angegeben wurde. Wie andere Sozialleistungsträger auch, hätten die Studentenwerke ausserdem bereits seit dem Jahr 2001 auf Weisung der Wissenschaftsministerien Kapitalerträge von BAföG-Geförderten mit dem Bundesamt für Finanzen abgeglichen.