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Kapitalanlage: Verzögerungstaktik des AWD erneut gescheitert
Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2.500 Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro. Nachdem alle fünf Sammelklagen vom Handelsgericht Wien rechtskräftig als zulässig erklärt wurden, versucht der AWD jetzt, durch Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Beschlüsse ein inhaltliches Eingehen des Gerichts auf den Vorwurf der Fehlberatung zu verzögern. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) einen solchen Rekurs des AWD – konkret: gegen die bloß teilweise Offenlegung einer Urkunde – zurückgewiesen. Daher ist in Sammelklage I nun endlich zur Sache zu verhandeln.
Achtung bei der Geldanlage
Falsche Anlageberatung zu Immobilienaktien! Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) liegt wieder ein Ersturteil des Handelsgerichtes Wien in einem Schadenersatzprozess eines Rechtsschutz-Versicherten (vertreten von Rechtsanwalt Mag. Poduschka) gegen den AWD vor. Der AWD wird zur Zahlung von rund 50.000 Euro Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung rund um Immobilienaktien verurteilt. Das Gericht sieht im Nicht-Lesen der unterzeichneten Gesprächsnotizen zwar ein Mitverschulden des Anlegers. Dieses wiegt allerdings geringer als die mangelhafte Aufklärung durch den AWD-Berater. Der AWD muss daher zwei Drittel des Schadens ersetzen.
Josef Fischer kann sich im Gericht nur schwer an seine Vergangenheit erinnern
Geduldig stellt sich Josef Fischer (Grüne) den Fotografen. "Das ist doch absurd", kommentiert der 57-Jährige dann doch noch den Pulk. Bereits zum zweiten Mal nimmt der frühere Außenminister vor Gericht zur Frankfurter Protestbewegung der 1970er Jahre Stellung. Es geht an diesem Dienstag aber nicht um Fischer. Vielmehr klagt ein ehemaliger Mitstreiter gegen den "Focus", weil das Magazin ihn als "passionierten Schläger" bezeichnet hatte. Wie sehr und mit welchen Mitteln der Veranstaltungsmanager aus Frankfurt seinerzeit mitgestritten hat, versucht das Gericht seit dreieinhalb Jahren zu ergründen. Der langjährige Freund und einstige Trauzeuge Fischers fordert eine Unterlassungserklärung und 15.000 Euro Schadenersatz, "Focus" lehnte bislang jeden Vergleich ab. Fischer kann zur Aufklärung der 30 Jahre zurückliegenden Aktionen in der so genannten Putztruppe nichts beitragen. Seine Aussagen bleiben vage.
"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden
Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.