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Keine "allgemeine" Pflicht

Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.

Wehrpflicht

Gerechtigkeit bei der Einberufung auch nach Gerichtsurteil bezweifelt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern festgestellt, dass Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik weiterhin bestünde. Dem entgegen stehen Fakten: Von den erfassten Wehrpflichtigen eines Jahres werden 2005 nur noch rund 15% Prozent zum Grundwehrdienst einberufen. Selbst von den tauglich Gemusterten und Einberufbaren, die keiner Wehrdienstausnahme unterliegen oder Zivildienst leisten, sind es lediglich 47,1% Prozent, teilt die "Kampagne gegen die Wehrpflicht" mit.

Flexible Truppe

Grüne fordern Abschaffung der Wehrpflicht und Bildung einer Berufsarmee

In Hinblick auf einen Kongress der SPD am kommenden Wochenende fordern die Grünen, die Rest-Wehrpflicht abzuschaffen und die Bundeswehr in eine Berufsarmee umzuwandeln. Die "Hauptaufgabe der Bundeswehr" sei inzwischen die multinationale Krisenbewältigung und daran würden Wehrpflichtige nicht teilnehmen, erklärte die Parteivorsitzende Claudia Roth am Montag. Dafür sei eine flexible Truppe nötig. Der sicherheitspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion Winni Nachtwei plädierte dafür, "die veränderten sicherheitspolitischen Realitäten anzuerkennen". Nachtwei wies gleichzeitig auf den Widerspruch hin, dass die verfassungsrechtliche Kernbegründung der Bundeswehr, wonach der Bund Streitkräft "zur Verteidigung" aufstellt (Art. 87a GG), und "der reale Hauptauftrag der Bundeswehr auseinander fallen."

Untauglichen-Quote verdoppelt

Wehrpflicht nur noch "Schnupperkurs" für Längerdienende

Die allgemeine Wehrpflicht wurde faktisch "aufgegeben", kritisiert Barbara Kramer - die Vorsitzende der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (ZS-KDV). Durch das Gesetz sei der Anteil der "nicht verwendungsfähigen" Wehrpflichtigen mehr als verdoppelt worden. Das heißt, dass es viel mehr Wehrfähige gibt, als die Bundeswehr braucht. Um den realen Bedarf zu erreichen, sind daher Untauglichkeitsgrad erhöht und Verheiratet von dem Kriegsdienst ausgeschlossen worden. Trotz der Überbesetzung könnten weiter 17-Jährige zur Bundeswehr. Die Wehrpflicht fungiere nur noch als "Schnupperkurs" für Längerdienende, kritisiert die ZS-KDV. Und forder die Abschaffung der Wehrpflicht.

Weniger Wehrpflichtige tauglich

Neues Gesetz versucht Wehrpflicht zu retten

Am Freitag sind eine Reihe von Änderungen bei der Wehrpflicht in Kraft getreten. Die bisher nur als einfacher Erlass geregelten und von Verwaltungsgerichten als verfassungswidrig angesehenen weitgehenden Ausnahmen von der Wehrpflicht sind damit Gesetz geworden. Die regelmäßige Einberufungsgrenze beispielsweise liegt jetzt bei 23 Jahren - wer älter ist und nicht etwa wegen eines Studiums zurückgestellt war, ist raus. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, damit solle nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen reduziert werden, um das Gerechtigkeitsloch zwischen dem geringen Bedarf der Bundeswehr an Dienstleistenden und den dafür zur Verfügung Stehenden zu verkleinern. Die "Allgemeine Wehrpflicht" hinsichtlich des Zwangs, in Friedenszeiten einen Dienst zu leisten, werde damit "beerdigt".

Zivildienst verkürzt, viele Ausnahmen

Bundestag versucht Rettung der Wehrpflicht

Der Zivildienst wird von zehn auf neun Monate verkürzt und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes angeglichen. Einen entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend mit der rot-grünen Koalitionsmehrheit. Damit wird zugleich die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt. Außerdem sieht das Gesetz viele Ausnahmeregelungen für die Dienstpflicht vor. Verschiedene Verwaltungsgerichte hatten entschieden, dass die derzeitige Einberufungspraxis willkürlich sei, weil nur noch weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen einberufen werden, wofür es keine gesetzliche Grundlage gebe.

"Wehrgerechtigkeit gegeben"

Struck will an Wehrpflicht festhalten

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der Wehrpflicht unbedingt festhalten. "Die Wehrpflicht entspricht unserem Demokratieverständnis und bleibt auf absehbare Zeit die bessere Wehrform", sagte Struck am Dienstag in Berlin auf einem Forum des Bundeswehrbeirates für Fragen der Inneren Führung. Mit der allgemeinen Wehrpflicht werde auch einer "Privatisierung militärischer Einsätze" vorgebeugt. Der Grünen-Fraktionsvize Winfried Nachtwei sagte dagegen, die Wehrpflicht habe keine Zukunft mehr. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär betonte im Hinblick auf Massenkriege, die erst durch die Wehrpflicht überhaupt möglich wurden, Strucks Argument, eine Wehrpflichtarmee würde militärisches Abenteurertum verhindern, sei historisch widerlegt.

Bundesverfassungsgericht

Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht ausdrücklich "offen"

Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Einberufungspraxis der Bundeswehr für "offen". Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch zwar den Eilantrag eines sächsischen Wehrpflichtigen gegen die Einberufung zum Wehrdienst aus formalen Gründen zurück. Zugleich machten sie aber deutlich, dass eine - noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - die bisher "nicht geklärte Frage" aufwerfen würde, ob die derzeitige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar sei. Kriegsdienstgegner sehen sich durch die Gerichtsentscheidung indes in ihrem Nein zur Wehrpflicht bestätigt, da das Gericht ausdrücklich die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt habe.

"Wehrgerechtigkeit"

Kriegsdienst verkürzen um Wehrpflicht zu retten

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der bisherigen Einberufungspraxis bei der Bundeswehr festhalten. Er kündigte am Rande eines Truppenbesuchs im rheinland-pfälzischen Speyer an, dass das Ministerium gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes in Revision gehen werde. Das Gericht hatte die Einberufungpraxis als willkürlich und damit verfassungswidrig verworfen. Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Reinhold Robbe (SPD), brachte eine weitere Verkürzung des Kriegsdienstes ins Gespräch.

DFG-VK rät zur späten Verweigerung

Kölner Urteil heizt Debatte um Wehrpflicht an

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, dass die Wehrpflicht willkürlich und daher rechtswidrig ist, hat die Debatte um die zukünftige Struktur der Bundeswehr angeheizt. Während sich die Grünen ebenso wie die Jusos durch den Richterspruch in ihrer Forderung nach einer Freiwilligenarmee bestätigt fühlten, wollten führende Sozialdemokraten in dem Kölner Urteil am Donnerstag keine Vorentscheidung für ein Ende der Wehrpflicht sehen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) forderte alle jungen Männer auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Außerdem sollten sich alle Einberufenen vor Gericht wehren.

Trotz voraussichtlicher Rechtswidrigkeit hin

Koblenzer Wehrpflichtige müssen dienen, Kölner nicht

Wehrpflichtige können nicht mit dem Argument gegen ihre Einberufung vorgehen, dass eine Großzahl anderer junger Männer keinen Zivil- oder Militärdienst leisten müssen. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit diesem Beschluss in einem Eilverfahren gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln, das im Dezember zu Gunsten eines Wehrpflichtigen entschieden hatte. Die Koblenzer Richter vertraten zwar die Ansicht, dass die Praxis der Bundeswehr, nur einen kleinen Teil der Wehrpflichtigen einzuberufen, "aller Voraussicht nach rechtswidrig" sei. Doch könnten Wehrpflichtausnahmen nur mit einem Parlamentsgesetz eingeführt werden, eine Vorschrift der Verwaltung genüge nicht. Der Antragsteller könne sich nicht darauf berufen, dass auch er in den Genuss einer rechtswidrigen Praxis komme, da es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Entscheidung scharf. Sie öffne "einmal mehr der Wehrungerechtigkeit Tür und Tor". "Von einer allgemeinen Wehrpflicht wollen die Richter in Koblenz nichts wissen", so die Kampagne. Stattdessen billigten sie den Wehrbehörden ein Auswahlermessen zu, das das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz aushöhle.

Abschaffung der Wehrpflicht

Wissenschaftler empfiehlt mehr gemeinnützige Arbeit als Zivildienstersatz

Im Hinblick auf die aktuell diskutierte Abschaffung des Zivildienstes bis 2008 legt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in einer Konzeptstudie dar, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neue Möglichkeiten eröffnen, bisherige Zivildienstplätze kostengünstig aus dem Kreis der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II zu besetzen. Denn: Voraussichtlich wird es auch bis 2008 noch weit über eine Million Empfänger des Arbeitslosengeldes II geben.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Gericht lässt Wehrpflichtige laufen

Die Diskussion um das Ende der Wehrpflicht bekommt eine neue Note: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie jetzt bekannt wurde, am 23. Dezember in einem Eilverfahren einem Wehrpflichtigen Recht gegeben, der sich gegen seine Einberufung gewehrt hatte. Die von der Bundeswehr praktizierte Regelung, dass viele Wehrpflichtige nicht einberufen werden, sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied das Gericht. Der Kläger muss jetzt seiner Einberufung nicht nachkommen. Ebenso sei die Entscheidung für den gesamten Bereich des dortigen Kreiswehrersatzamtes gültig, so die Kölner Richter. Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnete den Gerichtsbeschluss als Einzelfallentscheidung, während die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sich freute, dass das Ende des "offenen Verfassungsbruchs" jetzt "lediglich eine Frage der Zeit" sein werde.

Wehrpflicht

Freispruch für Totalverweigerung nach zehnjähriger Verfahrensdauer

Das Strafverfahren gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg ist heute durch das Potsdamer Landgericht wegen überlanger Verfahrensdauer eingestellt worden. Volker Wiedersberg befolgte seine Einberufung zum Zivildienst am 1. September 1993 nicht. In der mündlichen Begründung hob der Richter hervor, dass die Zivildienstflucht eine Straftat sei und deshalb die Totalverweigerung zu verurteilen sei. Da aber der Straftatbestand mehr als 10 Jahre zurückliegt, bestehe heute kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung.

Berufsarmee scheint möglich

Wehrpflicht auf dem Prüfstand

Die Wehrverfassung soll „zum Ende der Legislaturperiode“ auf den Prüfstand kommen. Damit eng verbunden ist die Frage der allgemeinen Wehrpflicht. Damit ist das Unmögliche plötzlich denkbar: Deutschland könnte im kommenden Jahrzehnt eine Berufsarmee bekommen. "Ich spüre diesen Druck", räumt selbst der Vorsitzende des Bundeswehr-Verbandes, Bernhard Gertz, ein. Von den Gegnern der Wehrpflicht wird auf die europäischen Nachbarn verwiesen. So sind bereits Großbritannien, die Niederlande und Belgien auf eine Freiwilligenarmee umgeschwenkt, Frankreich und Spanien wollen die Wehrpflicht vom Jahre 2003 an aussetzen.

Kampagne gegen Zwangsdienste und Militär

Wehrpflicht bleibt dank immer mehr Kriegsdienstverweigerern

Die Initiative gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär appelliert angesichts der Koalitionsverhandlungen an die Bundesregierung: „Das Festhalten der rot-grünen Bundesregierung an der Wehrpflicht ist skandalös und offenbart, wie gering sie die Grundrechte junger Staatsbürger schätzt. Ohne jede glaubwürdige sicherheitspolitische Begründung werden junge Männer dazu gezwungen, einen Dienst im Rahmen der Wehrpflicht zu leisten und erfahren massive Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte. Sie unterbrechen die Berufsausbildung oder das Studium, dürfen nicht ohne Genehmigung der Wehrpflichtbehörden ins Ausland, werden an Existenzgründungen gehindert, in die Arbeitslosigkeit getrieben und müssen sich einer militärärztlichen Untersuchung unterziehen, um unter Aufhebung grundlegender Rechte neun Monate Wehr- oder zehn Monate Zivildienst zu leisten.“

"Wehrpflicht darf Gewissensfreiheit einschränken"

Landgericht erkennt Zivildienst als Kriegsdienst an

Die 21. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat am Montag die Berufung des totalen Kriegsdienstverweigerers Dirk Schwieger gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verworfen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn im Januar 2001, da er den Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt habe. Fünf Monate nach Dienstbeginn hatte er im April 1999 aus Gewissensgründen seinen Zivildienst in Hamburg abgebrochen, da er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst sei.

BDKJ-Hauptversammlung

Katholischer Jugendverband gegen Wehrpflicht

Auf der diesjährigen Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) vom 25. bis 28. April in Altenberg wird die aktuelle Debatte um die Wehrpflicht thematisiert. Dabei wird die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht Grundtenor der Diskussion sein. Nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation sei Deutschland weder unmittelbar noch existenzgefährdend in seiner Sicherheit bedroht. Der Fall der bündnisbezogenen Landesverteidigung, lange die Begründung für größere Streitkräfte, könne als unwahrscheinlich gelten. Einsätze außerhalb der bündnisbezogenen Landesverteidigung, wie der aktuelle Einsatz in Afghanistan, würden immer erforderlicher, seien aber mit der allgemeinen Wehrpflicht unvereinbar.

Gleichberechtigung

Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer ist verfassungskonform

Die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in einem Beschluss, das Grundgesetz eröffne dem Gesetzgeber nur die Befugnis, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an der allgemeinen Wehrpflicht zu unterwerfen. Auch nach der Neufassung des Grundgesetzartikels 12a vom 19. Dezember 2000 dürften Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden, heißt es in dem Beschluss einer Kammer des Zweiten Senats. (Beschluss vom 27. März 2002 - Az. 2 BvL 2/02)

Bundesverfassungsgericht

Entscheidung über Wehrpflicht wird am Mittwoch bekannt gegeben

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht bekannt geben. Der Zweite Senat befindet über einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam, das die Wehrpflicht wegen der "fundamental veränderten sicherheitspolitischen Situation" Deutschlands als verfassungswidrig eingestuft hatte. Da das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr so akut bedroht sei wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sei es unverhältnismäßig, junge Männer zwangsweise zur Verteidigung des Staates heranzuziehen, heißt es in der Richtervorlage.

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