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Anhörung zur umstrittenen Richtlinie

Europäischer Gerichtshof sieht Vorratsdatenspeicherung kritisch

Die heutige Anhörung am EuGH über die Vorratsdatenspeicherung verlief in weiten Teilen desaströs für die Befürworter der umstrittenen EU-Richtlinie. Es ging um eine Klage der irischen Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland" und Bedenken des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes gegen die Vorratsdatenspeicherung.

"Inhaltliche Rechtmäßigkeit noch nicht entschieden"

EuGH-Klageabweisung zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf Kritik

Die Abweisung einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist bei der deutschen Opposition und Datenschützern auf Kritik gestoßen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte am Dienstag (10. Februar) in Berlin kurz nach der Urteilsverkündung, er halte eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für erforderlich. Der EuGH habe nur über die formelle Frage entschieden, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels einer Richtlinie geregelt werden dürfe. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung sei noch nicht entschieden, stellte Schaar klar. Ähnlich äußerte sich die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau. Aus ihrer Sicht sei die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Rücktritt von Zypries gefordert

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

Vorratsdatenspeicherung

Hirsch sieht Grenze zum Überwachungsstaat überschritten

Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat die seit Jahresbeginn geltende Speicherung von Telefonverbindungsdaten kritisiert. "Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze vom Präventions- zum Überwachungsstaat überschritten", sagte Hirsch am 29. Januar in Karlsruhe. Der Staat dürfe nicht jeden seiner Bürger ohne konkreten Anlass "wie einen potenziellen Straftäter behandeln", meint der frühere Bundestags-Vizepräsident beim Neujahrsempfang der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe.

Massenklage angekündigt

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag droht seitens der Gegner eine Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte am 9. November an, die mit rund 7000 Teilnehmern die bisher "größte Verfassungsbeschwerde" einzureichen, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Vorratsdatenspeicherung

Tausende gegen Überwachung auf der Straße

Bei Regen, Hagel und Temperaturen nur wenig über dem Gefrierpunkt demonstrierten am Dienstag bundesweit Tausende Menschen gegen die von der Bundesregierung geplante vollständige Speicherung aller Kommunikationsdaten. In rund 40 Städten kritisierten die Demonstranten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung stelle einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel dar: Jeder Bürger sei künftig verdächtig und müsse seine Unschuld beweisen.

In nur 30 Minuten

Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag "durchpeitschen"

Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Die Opposition kritisierte das geplante "Schnellverfahren", in dem die Regierungskoalition die sogenannte Vorratsdatenspeicherung "durchpeitschen" wolle. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, ab dem nächsten Jahr alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Um Straftaten besser verfolgen zu können, soll gespeichert werden, wer im vergangenen halben Jahr per Handy, Festnetz-Telefon oder E-Mail mit wem in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS sollen auch der jeweilige Standort des Benutzers und die eindeutige Seriennummer des Telefons festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. Juristen halten die Pläne für verfassungswidrig. Kritiker rufen dazu auf, den Bundestags-Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zur Nein-Stimme aufzufordern: Die Abstimmung ist namentlich.

Protestkundgebungen in 40 Städten

Bundesweite Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag

Datenschützer haben für Dienstag zu bundesweiten Demonstrationen gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Wie der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" am Montag mitteilte, sollen in über 40 deutschen Städten Protestkundgebungen stattfinden, darunter in Köln, Karlsruhe, Stuttgart, München, Dresden und Hamburg. In Berlin sind für die zentrale Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude unter anderem Reden von Hans-Christian Ströbele (Grüne), Petra Pau (Linke) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplant. Die Bundesregierung plant, Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verdachtsunabhängig sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Vorratsdatenspeicherung

"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

Bürgerrechter fordern

Abgeordnete sollen Klage gegen Vorratsdatenspeicherung unterstützen

In der Nacht zum Freitag plant der Bundestag über einen Antrag mit dem Titel "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" abzustimmen. 118 Abgeordnete von FDP, Grünen sowie der Linken fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Bis zur Entscheidung des Gerichts solle die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, so der Antrag weiter. Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer forderten die Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen. Die Abgeordneten sollten trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Bürger sollten die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung auffordern.

Pressemitteilung

EU-Justizminister beschließen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

ngo-online dokumentiert die Pressemitteilung "EU-Justizminister beschließen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung" des Bundesministeriums der Justiz vom 21. Februar 2006 im Wortlaut.

Zehn Verbände

Die Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten haben sich mit einer gemeinsamen Erklärung gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. ngo-online dokumentiert die Erklärung im Wortlaut:

Vorratsdatenspeicherung

Verleger sehen Pressefreiheit durch Überwachungs-Entwurf gefährdet

Die Kritik an der geplanten europaweiten Speicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten reißt nicht ab. Einen Tag vor der geplanten Beratung im Europaparlament warnte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, die Pläne würden den Informantenschutz untergraben und damit die Pressefreiheit gefährden. Informanten müssten befürchten, enttarnt zu werden. Doch gerade in Zeiten des Terrorismus, in der der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränke und geheim agiere, sei jede Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen. Am Wochenende hatten weitere Organisationen kritisiert, die Richtlinie stelle 450 Millionen EU-Bürger unter Generalverdacht. Sie warnten, dass einmal geschaffene technische Möglichkeiten über kurz oder lang Begehrlichkeiten weckten, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sie verwiesen als Beispiel auf die Forderungen, die eigentlich nur zur Maut-Erfassung gedachten Kameras auch zur Fahndung einzusetzen.

Telekommunikation

Internationale Petition gegen Vorratsdatenspeicherung

In dieser Woche startet eine internationale Petition gegen die Pläne einer europäischen Vorratsdatenspeicherung. Initiatoren sind die Bürgerrechtsgruppe European Digital Rights (EDRi) und der Internetserviceprovider "XS4ALL". Die Kritik: Eine Vorratsdatenspeicherung führe zur Überwachung von 450 Millionen Menschen alleine in der EU, ohne dass irgendein Vorwurf gegen sie vorläge. Der Vorschlag von Justizministern und EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung bedeute demnach eine Verpflichtung von Telefongesellschaften und Internetprovidern, die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS, Internet- und E-Mailverkehr ihrer Kunden langfristig zu speichern.