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Eilverordnung

Geflügel muss in den Stall

Geflügel darf in ganz Deutschland ab spätestens Samstag nicht mehr nach draußen. Als wesentlicher Grund für die Stallpflicht werden neue Vogelgrippe-Fälle in der Nähe Moskaus genannt. Das "Aufstallungsgebot" gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln. Die Bundesregierung und die Landesministerien erließen am 19. Oktober nach einer Telefonkonferenz eine entsprechende Eilverordnung.