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BUND reicht Untätigkeitsklage gegen Landratsamt Nordsachsen ein
Nach der rechtswidrigen Genehmigung der Schweinemastanlage Klitzschen geht der BUND Sachsen e.V. in Widerspruch und erhält vom Landratsamt einen Kostenbescheid über rund 25.000 Euro, 50% mehr als den Antragsteller der Schweinemastanlage das gesamte Genehmigungsverfahren gekostet hat. Für den Landesvorsitzenden Hans-Udo Weiland bedeutet das eine Kriegserklärung, die offensichtlich das Ziel hat, den BUND finanziell zu ruinieren und von weiterer fachlicher Kritik an der aus Sicht des BUND gesetzeswidrigen Genehmigungspraxis abzuhalten.
Medizinprofessor kann bei Fehlverhalten Chefarztstelle verlieren
Ein Hochschullehrer für Medizin hat bei Fehlverhalten als Arzt kein Recht auf eine Chefarztstelle. Eine Führungsposition an einer Klinik, die normalerweise in Verbindung mit der Tätigkeit als Hochschullehrer vergeben wird, "kann gekündigt werden, wenn der Hochschullehrer dieser Leitungsfunktion in schwerwiegender Weise nicht gerecht wird". Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem am Mittwoch (29. April) veröffentlichten Beschluss.
Bundespolizei darf Atomgegner nicht zur Kasse bitten
Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts darf die Bundespolizei ihre Kosten für die Einsätze im Zusammenhang mit Protesten gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben im März 2001 den Atomkraftgegnern nicht in Rechnung stellen. Nach Auffassung des Gerichts hat es sich bei den Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt habe, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt seien. Die Polizisten hätten die Versammlungen zunächst ausdrücklich auflösen müssen. Erst dann hätten sie die Atomkraftgegner aus dem Gleisbett holen dürfen. Dies sei jedoch in keinem Fall geschehen. Der Schutz bestehe auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Und er gelte auch für Versammlungen, die bereits im Vorfeld verboten worden seien. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
Wehr- und Ersatzpflichtpflicht auf dem Prüfstand
Am kommenden Mittwoch geht es vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wieder einmal um die Wehrpflicht. Der Kriegsdienstverweigerer Jan Schenck ist angeklagt, weil er seiner Einberufung zum Zivildienst nicht nachgekommen war. Vordergründig werde damit der Straftatbestand "Dienstflucht" verhandelt, meint Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Dieser will jedoch die Berliner Richter davon überzeugen, dass die Wehrpflicht verfassungswidrig sei. Argumentationshilfe verspricht er sich von einem vor kurzen gefällten Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Gewissensfreiheit von Berufssoldaten.
Deutsche Umwelthilfe legt Beschwerde gegen Feinstaub-Urteil ein
Die Feinstaub-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin will nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Bürgern jede Möglichkeit nehmen, gegen überhöhte und gesundheitsschädigende Schadstoff-Konzentrationen in überschaubaren Zeiträumen mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen. Die Deutsche Umwelthilfe hat am Mittwoch (25. Mai) namens der von ihr vertretenen Anwohner in Berlin Friedrichshain Beschwerde gegen den Richterspruch vom 11. Mai eingelegt. Die Anwohner hatten geklagt, weil an ihrer Messtelle die EU-Grenzwerte für Feinstaub schon an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten waren. Die Richter erklärten in ihrer Entscheidung, dass eine "absolute Einhaltung der Grenzwerte nicht gefordert" sei. Die betroffenen Bürger hätten außerdem "nicht glaubhaft gemacht", dass ihnen "im Falle eines Zuwartens bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache alsbald existenzielle und damit unzumutbare Nachteile entstehen." Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO führt die Feinstaubbelastung in Deutschland jährlich zu 65.000 vorzeitigen Todesfällen und verkürzt die Lebenserwartung jedes Deutschen um mehr als 10 Monate.
Dritte einstweilige Anordnung gegen Bombodrom
Die Gegner des Bombenabwurfplatzes bei Wittstock haben vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht einen weiteren Erfolg erzielt. Das Gericht erließ eine dritte einstweilige Anordnung gegen eine Wiederinbetriebnahme des "Bombodroms" in der Kyritz-Ruppiner-Heide im Nordwesten Brandenburgs, wie die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger am Freitag in Berlin mitteilten. Es habe damit dem Antrag der Gemeinde Flecken Zechlin in Brandenburg gegen eine sofortige militärische Nutzung des Geländes stattgegeben. Geulen und Klinger forderten die Bundeswehr auf, von der geplanten militärischen Nutzung des Geländes endgültig Abstand zu nehmen.
Bombodrom darf vorerst nicht in Betrieb gehen
Der als "Bombodrom" bekannte Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg darf vorerst nicht in Betrieb genommen werden. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Klage der Gemeinde Schweinrich gegen die Nutzung des Areals bei Wittstock aufschiebende Wirkung habe, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Anwälte der "Bombodrom"-Gegner teilten mit, die Anordnung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Nutzung des Geländes sei damit aufgehoben.
Einwegpfand-Gegner zunehmend isoliert
Wird es ein letztes Aufbäumen der Einweg-Lobby? Am Mittwoch trifft sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) mit Vertretern von Handel und Industrie, um noch mal über das Pflichtpfand für Einweg-Verpackungen zu reden. Am Wochenende hatte der Einweg-Wasserkonzern Nestle durch seinen Deutschland-Chef Gustav-Alex Quast vor einer Getränkenot als Folge des Dosenpfands gewarnt und die Bevölkerung zu Vorratskäufen aufgefordert. Dagegen erklärten der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien und die Genossenschaft Deutscher Brunnen, es gebe durchaus genug Mehrwegverpackungen, um auch die Nachfrage eines heißen Sommers zu decken.
Deutsche greifen bei Getränken immer öfter zum Einweg
Dosen und andere Einweg-Getränkeverpackungen verdrängen in Deutschland immer mehr die Mehrwegflaschen. Nach einer am Donnerstag in Berlin von Umweltorganisationen und der mittelständischen Getränkewirtschaft vorgestellten Studie ist die Mehrwegquote im laufenden Jahr bis September auf 62,5 Prozent eingebrochen. Die gesetzliche Mehrwegquote mit 72 Prozent ist damit deutlich unterschritten. Der Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien fordert die Einführung eines Dosenpfands.
Love Parade und Fuck Parade sind keine Demonstrationen
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Status der Berliner Love Parade sind die Veranstalter erneut unterlegen. Nach dem Verwaltungsgericht entschied am Freitag auch das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass der Raver-Umzug am 21. Juli keine Demonstration im Sinne des Versammlungsgrundrechts sei.