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Hobbyflug von Drohnen: nicht ohne Haftpflichtversicherung
(VZ-RLP / 24.05.2018) Drohnen werden immer beliebter: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen die kleinen Flugobjekte bei schönem Wetter starten – beispielsweise, um Fotos zu machen. Doch was passiert, wenn bei der Suche nach dem nächsten schönen Landschaftsbild ein hübsch angelegtes Rosenbeet zerstört oder schlimmer, ein Fußgänger verletzt wird? Auf den Hobbyflieger können schnell hohe Schadenssummen zukommen, die er privat begleichen muss. Bei großen Sach- und Personenschäden kann dies sogar zur Verschuldung führen. „Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Fliegenlassen einer Drohne“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nach aktueller Rechtslage müssen Halter von Drohnen sogar eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen.“
Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung - Das sollten Sie beachten!
Viele Seiten im Internet bieten eine Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung an. Diese informieren Besitzer von Drohnen & Multicopter immer häufiger und zugleich immer eindringlich darüber, wie wichtig es ist, seinen Kopter direkt nach dem Kauf und damit vor dem ersten Flug richtig versichern zu lassen. Fragt man im Klientel der Kopterflieger herum, so wissen noch immer viele Drohnenpiloten nicht, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Multicopter besteht, sofern diese nicht offiziell als Spielzeug eingestuft sind. Sprechen wir von der besagten gesetzlich bindenden Drohnenversicherungspflicht, so ist stets von einer Haftpflichtversicherung für Drohnen die Rede.
Gebäudeversicherung - Optimale Absicherung von Immobilien
Im Laufe der Zeit ist ein Gebäude einer Vielzahl an Risiken ausgesetzt. Es kann zu Beschädigungen und im schlimmsten Fall sogar zur Zerstörung kommen. Bei einer Reparatur oder auch einem Wiederaufbau sind die Kosten enorm. In der heutigen Zeit ist eine Gebäudeversicherung angesichts der Zerstörungskraft durch Unwetter und der Tatsache, dass Immobilien mittlerweile oft auch eine Kapitalanlage darstellen, nicht nur notwendig sondern auch durchaus sinnvoll. Durch die Gebäudeversicherung ist dabei nicht nur das Wohngebäude versichert. Auch Nebengebäude und fest installierte Gebäudebestandteile (z. B. Markisen, sanitäre Installationen) fallen unten den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung.
Doppelversicherung: Haben Sie den Überblick über Ihre Versicherungsverträge?
Die Unfall- und Rentenversicherung wurde gleich mehrfach abgeschlossen und auch der Hausrat ist durch zwei Versicherungen geschützt. „Dass Leute doppelt versichert sind, kennen wir nur zu gut, auch wenn es viele eher unbeabsichtigt sind. Allerdings zahlt man damit nicht nur mehr, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Probleme bekommen“, erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn durch den Abschluss von (Sach-)Versicherungen soll keine finanzielle Bereicherung erfolgen, sodass sogar der Vorwurf einer betrügerischen Absicht entstehen könnte.
Petition für verpflichtende Elementarschadenversicherung
Jeder Bürger hat das (Grund)Recht und die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese so genannten Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch gesellschaftlich relevante Probleme. Beides trifft auf eine Petition zu, mit der Bürger fordern, dass alle Eigentümer von Gebäuden per Gesetz verpflichtet werden müssen, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Der Petitionsausschuss des Bundestages, der sich aus Mitgliedern aller Bundestagsfraktionen zusammensetzt, unterstützt die Forderung. Der Ausschuss hat jetzt beschlossen, besagte Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu übergeben. „Die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich auch seit vielen Jahren für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden einsetzt, fordert von der Politik, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen“, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Versicherung: Sturm, Starkregen, Überschwemmung und Erdrutsch
(VZ-RLP / 09.01.2015) Wenn die angekündigten Stürme Bäume umknicken oder Dächer abdecken, übernimmt in der Regel die Versicherung die Regulierung des Schadens. „Betroffene müssen den Schaden schnell bei ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung melden“, sagt Julika Unger, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Die Hausratversicherung sichert dabei Schäden am beweglichen Hab und Gut ab und die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden am Haus.
Todesfall Versicherung: Verträge über den Tod hinaus
Schmerzlich ist der Verlust eines nahen Angehörigen in jedem Fall. Viele Betroffene denken aber, dass mit der Beerdigung und der Haushaltsauflösung alles erledigt ist und laufende Verträge mit dem Tod enden. „Dem ist aber nicht in jedem Fall so“, weiß Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die meisten Verträge laufen nach dem Tod des Vertragspartners weiter.“ Noch während der Trauerphase müssen alle vorhandenen Verträge des Verstorbenen so schnell als möglich gesichtet und überprüft werden.
Privathaftpflichtversicherung: Wenn im Herbst die Drachen steigen
Im Herbst lassen Groß und Klein unbekümmert bunte Drachen in den Himmel steigen. Nicht nur kleine Papierdrachen fliegen in die Lüfte. Immer neue Formen und Größen erobern den Himmel – bis hin zu Modellflugzeugen und Hobby-Drohnen. Doch dabei lauern auch Gefahren. Die Flugobjekte stürzen hin und wieder ab und können dabei Personen- und Sachschäden verursachen. In dem Zusammenhang kommt schnell die Frage auf, ob diese Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung des Drachenlenkers übernommen werden. „Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach“, meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Reiseversicherung: Copacabana, Sardinien oder Warnemünde
Für die meisten Sachsen führt der Sommerurlaub vermutlich nicht zur Fußball-WM nach Brasilien. Dennoch stehen die Sommerferien vor der Tür und damit für viele die wichtigste Reise des Jahres. “Ganz gleich, ob man in Deutschland bleibt, in benachbarte EU-Länder fährt oder diverse Pauschalreisen in ferne Länder bucht, bestimmte Regeln sind immer zu beachten“, weiß Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb beraten wir dazu gezielt im Juli.“ Gerade kurzfristige Online-Buchungen von Reisen gewinnen immer mehr an Akzeptanz. Seit 13.06.2014 ist gesetzlich geregelt, dass das so genannte Opt-Out-Verfahren z. B. bei der Buchung von Flügen unzulässig ist. Das bedeutet, dass Reiseportale insbesondere für Flugreisen verfügbare Zusatzleistungen (oft Reiseversicherungen) nicht mehr bereits durch ein Häkchen voreinstellen dürfen und Verbraucher durch Entfernen des Häkchens die Leistungen abwählen müssen, die nicht gewünscht sind.
Kfz-Versicherungsrechner zeigt Sparpotenziale auf
Ein Kfz-Versicherungsrechner hilft Fahrzeugbesitzern, effektiv Kosten bei Ihrer Autopolice zu sparen. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Angeboten hilft der Vergleichsrechner, Einsparpotenziale innerhalb weniger Sekunden aufzuzeigen. Eine Umfrage hat gezeigt, dass viele Autofahrer sich gar nicht darüber im Klaren sind, wie viel bares Geld sie bei der Wahl der richtigen Versicherung Jahr für Jahr einsparen könnten. „Zwischen den Versicherern bestehen nicht nur Unterschiede in der Beitragsstruktur. Jeder, der bis zu 850 Euro pro Jahren sparen möchte, sollte sich die Versicherungen auch darauf hin anschauen, welche speziellen beitragssenkenden Klauseln diese anbieten.“ So André Große, Betreiber der neuen Vergleichsplattform VersicherungsRechner24.info. „Deshalb finden Autofahrer bei uns nicht nur TüV-geprüfte Vergleichsformulare, sondern auch einen kostenlosen Report zum erfolgreichen Versicherungswechsel.“
Wechsel der Kfz-Versicherung | Herbstzeit - Wechselzeit
Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:
Lebensversicherung Test: Öko-Test zerpflückt Lebensversicherung
In der neuesten Öko-Test-Ausgabe verliert die Zeitschrift kein gutes Wort über die Lebensversicherung. Einer Stichprobe zufolge taugen Kapitallebensversicherungen nicht als private Altersvorsorge. Denn im Vergleich zu Bundesanleihen sind die Renditen meist viel zu gering. Nun wollen auch noch einige Lebensversicherer die Gewinnbeteiligung ihrer Kunden aussetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Test: Finanztest kritisiert
In dieser Woche ist die neue Ausgabe des Magazins Finanztest mit einem aktuellen Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung erschienen. Von den 75 getesteten Tarifen erhielten 58 das Qualitätsurteil „Sehr gut“. Ein erfreuliches Ergebnis, sollte man denken. Doch an der Vorgehensweise der Tester wird Kritik geübt.
Private Zusatzversicherungen - Optimale Konditionen
Gesundheitsreformen, Leistungskürzungen trotz Beitragserhöhungen, Zusatzbeiträge - so sehen die Nachrichten der gesetzlichen Krankenversicherung aus, die den Bedarf zusätzlicher Absicherungen für den Erhalt der Gesundheit immer höher werden lassen. Gerade der Zahnbereich erfährt dabei immer wieder große Einschränkungen im gesetzlichen Leistungsumfang, sodass eine private Versicherung für die Zähne immer wichtiger wird, vor allem weil Zahnersatz früher oder später für jeden ein Thema wird.
Versicherungsschaden – Was tun?
Versicherungsschaden und die Versicherung zahlt nicht? Die Schadensregulierung und Durchsetzung von Ansprüchen haben oftmals ihre Tücken. Wenn man die Besonderheiten und Tricks der Branche nicht kennt, steht man dem Versicherer unter Umständen ratlos gegenüber, wenn nur eine Teilregulierung angeboten wird. Auch Fristen und Dokumentationspflichten können zu Fallstricken werden.
Unisex Tarife: Einführung in der privaten Krankenversicherung (PKV) Illegal
Pünktlich für das Ende des Mayakalenders am 21. Dezember 2012 hat die EU untersagt, ab diesem Tag für neue Versicherungsverträge andere als geschlechtseinheitliche sogenannte Unisexbeiträge zu verwenden. Ausgangspunkt ist die EU-Gleichstellungsrichtlinie (Nr. 2004/113/EG) vom 13.12.2004, welche dem nationalen Gesetzgeber eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumte. Durch Urteil vom 01.03.2011 entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-236/09), daß ab 21.12.2012 Versicherungsprämien nicht mehr nach Geschlecht unterschiedlich kalkuliert werden dürfen. Auch unterschiedliche Versicherungsleistungen je nach Geschlecht sind seit diesem Stichtag nicht mehr erlaubt. Die Umsetzung dieser Anforderung in deutsche Gesetze ist jedoch leider nicht rechtzeitig erfolgt, weil der Bundestag dem betreffenden Artikelgesetz wegen der gleichzeitig vorgesehenen weitgehenden Reduzierung der Beteiligung an den stillen Reserven in der Lebensversicherung nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat.
Lebensversicherung: Kein Bezugsrecht nach Trennung
In der heutigen Zeit kommt es nicht selten vor, dass Paare ihr Leben einfach nur gemeinsam verbringen möchten und nicht heiraten wollen. Dennoch möchten sie sich finanziell absichern. Gerade im Falle eines gemeinsamen Wohnungs- oder Hauskaufs entscheiden sie sich schließlich oftmals für eine Lebensversicherung mit einem wechselseitigen Bezugsrecht, damit der jeweils andere im Falle des plötzlichen Todes des Partners nicht ohne ausreichend finanzielle Mittel zurückbleibt und die noch offenen Forderungen für die Wohnung oder das Haus unter Umständen nicht mehr bezahlen kann. Doch was passiert, wenn sich die unverheirateten Partner noch zu Lebzeiten trennen? Hat der Partner dann im Falle des Ablebens des anderen noch immer ein Bezugsrecht?
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zum Basisschutz, den jeder Erwachsene aufweisen sollte. Denn nichts ist wichtiger als die Arbeitskraft, um die eigene Existenz sichern zu können. Wer sich jedoch nicht frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert, hat es häufig schwer einen passenden Anbieter zu finden. Den meisten Versicherungsnehmern steht hierbei die Gesundheitsprüfung im Wege. Denn häufig reichen schon Allergien oder der Besuch bei einem Psychologen aus, um von dem Versicherungsunternehmen abgelehnt zu werden. Eine vergleichbare Alternative stellt jedoch die Dread Disease Versicherung dar. Dread Disease bedeutet ins Deutsche übersetzt soviel wie „gefürchtete Krankheit“. Während die Dread Disease Versicherung in den USA und Großbritannien weit verbreitet ist, ist die „Schwere-Krankheit-Versicherung“ hierzulande vielen Verbrauchern noch unbekannt.
Versicherungen: Unisex-Tarife - Beide Geschlechter müssen mehr bezahlen
In den letzten Jahren mussten Männer und Frauen bei vielen Versicherungen unterschiedlich hohe Prämien bezahlen. Ausschlaggebend für diese Unterschiede war das Geschlecht des Versicherungsnehmers und das damit verbundene höhere Risiko. Seit dem 21. Dezember gehört diese Geschlechterdiskriminierung jedoch endgültig der Vergangenheit an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2011, dass die Versicherungen zukünftig nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen und das Geschlecht als Risikofaktor nicht mehr rechtens ist. Stichtag für diese Änderung war der 21. Dezember 2012. Zur Überraschung vieler Versicherungsnehmer müssen jedoch nun beide Geschlechter tiefer in die Tasche greifen.
Beitragsfreie Versicherungen sind jetzt ebenfalls neu abzurechnen
Nachdem jetzt auch ein Urteil (OLG Stuttgart Az.: 2 U 138/10) gegen die Allianz Lebensversicherung AG (München) zu den Klauseln um die Rückkaufswerte und den Stornoabzug rechtskräftig geworden ist, dreht sich nun alles um die Beitragserstattung. Im Fokus stehen dabei die in den letzten drei Jahren gekündigten Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen. Verbraucher, die solche Verträge stattdessen beitragsfrei gestellt haben, besitzen aber auch einen Anspruch auf eine Gutschrift. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät in diesen Tagen Versicherungsnehmer schwerpunktmäßig zu diesen Themen.