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"Das Auswärtige Amt schrieb die Verhältnisse schön"
Anlässlich des "brutalen Vorgehens" der der birmanischen Militärdiktatur kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl die Politik der deutschen Bundesregierung. Deutsche Behörden und das Auswärtige Amt "schrieben gerade erst in diesem Jahr die Verhältnisse schön - so weit birmanische Asylsuchende betroffen waren", kritisiert die Organisation. Asylsuchende aus Birma (Myanmar) führten laut Pro Asyl bis dahin mit weitem Abstand die Rangliste der Anerkennungsquoten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an. Im Jahr 2006 zum Beispiel seien bei insgesamt 145 Asylanträgen von Birmanern 97,9 Prozent positive Entscheidungen getroffen worden. Bezogen auf alle Herkunftsländer habe die Quote 2007 bei gerade 6,3 Prozent gelegen. "Seit einigen Monaten jedoch hagelte es Ablehnungen".
Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an
Kurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
Die für den 20. August geplante Rudolf-Heß-Kundgebung im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz zurück. Damit bleibt das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot in Kraft. Im vergangenen Jahr hatten sich noch rund 4000 Neonazis an dem Aufmarsch zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter beteiligt.
Leutheusser-Schnarrenberger sieht Grundlagen der Demokratie bedroht
In der ersten Lesung des Deutschen Bundestages über die geplante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gingen Rot-Grün und Union aufeinander zu. FDP und PDS lehnen eine Einschränkung der Grundrechte ab. Für die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht das Gesetzesvorhaben "an die konsitutionellen Grundlagen unserer Demokratie". Im Gespräch mit ngo-online sagte sie, sie habe "erhebliche Bedenken", ob die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Jedenfalls sei sie "verfassungspolitisch falsch". Falls mit der Gesetzesinitiative auch Meinungsäußerungen zum Krieg der NATO gegen Jugoslawien unter Strafe gestellt werden sollten, fände sie das "erschreckend und verheerend". Sie habe den Krieg, der ohne UN-Mandat geführt worden sei, kritisiert. Leutheusser-Schnarrenberger: "Darüber muss man offen reden und streiten können." Die Diskussion über den Jugoslawienkrieg "mit einem Straftatbestand aus der Welt schaffen zu wollen" ist für Leutheusser-Schnarrenberger unerträglich. "Ich bin wirklich entsetzt darüber", sagte sie. Die Menschen sollten jetzt "auf die Straße gehen und die Demokratie verteidigen".