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Stadt Frankfurt missachtet das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Schon wieder beginnt die Stadt Frankfurt, Gefahren für die Stadt, ihre Einwohner und Besucher aufgrund der Proteste von Blockupy gegen die autoritäre Krisenpolitik von Bundesregierung und Troika herbei zu imaginieren (Verfügung des Ordnungsamtes an den Anmelder der Demonstration am 1. Juni 2013). Letztes Jahr gründeten die Verbotsverfügungen auf den vom Konjunktiv geprägten Vorstellungen von Ordnungsamt, Polizei und der dahinter stehenden Politik. Nicht konkrete Tatsachen belegten die Gefahrenprognosen der Stadt, noch nicht einmal auf Tatsachen gestützte Indizien. Unter Gefahrenprognose versteht das Frankfurter Ordnungsamt eine Sammlung von Befürchtungen. Da prinzipiell alles möglich ist, meint es damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aushebeln zu können.
Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen zum Datensammeln über "bürgerlichen Protest"
Anlässlich der gegen Kritiker der G8-Gipfels gerichteten Großrazzia in sechs Bundesländern am 9. Mai erinnerte das Komitee für Grundrechte und Demokratie daran, dass auch vor der so genannten "Sicherheitskonferenz" im Februar 2007 in München linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen durchsucht worden seien. Zwar hätte das Landgericht München im Nachhinein festgestellt, "dass diese Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren". Dennoch hätten die Durchsuchungen der Polizei die Möglichkeit gegeben, "eine Menge Daten" über diejenigen zu sammeln und auszuwerten, "die die Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München organisierten". Ähnlich wie bei dem aktuellen Terrorismusvorwurf hätten im Februar Aufrufe zur Blockade des Flughafens Rostock-Lage im Kontext des G8-Treffens "zur Legitimation herhalten" müssen.
Einigkeit bei der Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Koalition und Union wollen gemeinsam die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Als Hintergrund für die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs wird vor allem auf Demonstrationen und Aufmärsche von Rechten verwiesen. Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe soll künftig aber nicht nur das Billigen der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bestraft werden, sondern auch das Billigen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft". Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wurde in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt. Der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit geht insofern wesentlich weiter als es in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Eine Diskussion darüber findet in den großen Medien nicht statt. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Bundesrat könnte durch ein verkürztes Verfahren zustimmen, so dass die Änderungen noch im April in Kraft treten.
FDP-Politiker mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten
Während sich die Regierungskoalition und die Opposition in der Frage der geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts aufeinander zubewegen, wendet sich die FDP gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, eine Einschränkung des Demonstrationsrechts sei "keine Kleinigkeit", sondern "von größter Bedeutung für die Demokratie". Er halte auch nichts davon, wenn die Bundesländer eigene Gesetze zur Verschärfung erließen, sagte Stadler. Das geltende Recht reiche aus, um den geplanten Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD am 8. Mai durch das Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu verbieten, sagte Stadler am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die FDP sei "sehr zuversichtlich", dass die Sachverständigen-Anhörung am 7. März zeigen werde, dass eine Rechtsverschärfung überflüssig ist. Die Innenexperten von Koalition und Union hatten sich am vergangenen Dienstag auf einen eng gestrickten Zeitplan zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verständigt. In öffentlichen Verlautbarungen wird die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuches fast ausschließlich mit dem Ziel begründet, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Kein Diskussionsthema ist die geplante Bestimmung, wonach generell das "Leugnen" von geschichtlich als "gesichert anerkannten" Völkermorden - beispielsweise das "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" - unter Strafe gestellt werden soll.
"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden
Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.
Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus
ngo-online dokumentiert die Presseinformation des Bundesjustizministeriums mit dem Titel "Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus" vom 11. Februar 2005 im Wortlaut (Hervorhebungen zum Teil abweichend vom Original):
Behinderungen des Demonstrationsrechts beim Bush-Besuch befürchtet
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Netzwerk Friedenskooperative befürchten zum Bush-Schröder-Treffen in Mainz am 23.2.2005 massive Behinderungen und Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Polizeilich wurde laut Medienberichten bestätigt, das im ganzen Rhein-Main-Gebiet weiträumige und langfristige Absperrungen vorbereitet werden. Autobahnen, Schienenverbindungen und Wasserstraßen sollen komplett dicht gemacht werden.
Demonstrationsrecht bleibt vor Gericht weiter eingeschränkt
Obwohl Bezirksregierung Lüneburg und Polizei in Zusammenhang mit CASTOR-Transporten reihenweise fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Gewaltprognosen zur Begründung eines weitreichenden Versammlungsverbots im Rahmen einer "Allgemeinverfügung" heranziehen, ist dies vor Gericht faktisch nicht beklagbar. In einer Entscheidung hat am 2. 9. 04 das Verwaltungsgericht Lüneburg im Hauptverfahren die Klagen der "BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg" und von X-Tausendmalquer gegen die Allgemeinverfügungen aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 abgewiesen.
Grundrechte sind wichtiger als Grundfreiheiten
Am 12. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Menschenrechte und des Umweltschutzes klar stellt. Darin wies der EuGH die Schadensersatz-Klage einer deutschen Spedition gegen den Staat Österreich ab, weil dieser eine Protestversammlung der Tiroler Bevölkerung auf der Brenner-Autobahn genehmigt hatte. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil damit der freie Warenverkehr behindert worden sei, lautete unter anderem die Begründung der Klägerin. Das Gericht sah das jedoch anders und verwies darauf, dass "der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere in dieser Region unter bestimmten Umständen ein dem Allgemeininteresse dienendes legitimes Ziel darstellen kann, das geeignet ist, eine Beschränkung der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten, zu denen der freie Warenverkehr gehört, zu rechtfertigen".