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Bundesregierung darf vor gefährlichen Produkten warnen
Die Bundesregierung darf die Bürger aktiv vor Gesundheitsrisiken warnen und zu dem Zweck auch Listen betroffener Produkte und ihrer Hersteller veröffentlichen. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor, das am Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Darin billigten die Richter die Herausgabe einer Namensliste im Glykolskandal aus dem Jahr 1985. Die Bundesregierung sieht sich damit in ihrer Politik bestätigt. Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, forderte die Union auf, nunmehr ihre "Blockadehaltung" gegenüber dem Verbraucherinformationsgesetz aufzugeben.
Karlsruhe macht Weg zur Einführung des Dosenpfands frei
Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg zur Einführung des Dosenpfands frei. Die Karlsruher Richter verwarfen am Donnerstag eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von insgesamt zehn Handelsketten und Großbrauereien. Die klagenden Unternehmen hätten den Rechtsweg nicht ausgeschöpft, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zur Begründung.
Weg frei zur Einführung des Dosenpfands
Ab Januar 2003 gilt in Deutschland ein Dosenpfand. Die Verbraucher müssen dann auch auf Einwegverpackungen von Getränken ein Pfand zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag aus formalen Gründen eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von zehn Handelsketten und Großbrauereien. Zur Begründung hieß es, sie hätten den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft. Umwelt- und Verbraucherverbände begrüßten ebenso wie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Urteil. Der Minister forderte die klagenden Firmen auf, die Rechtslage zu akzeptieren und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands zu treffen.
Entscheidung über Wehrpflicht wird am Mittwoch bekannt gegeben
Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht bekannt geben. Der Zweite Senat befindet über einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam, das die Wehrpflicht wegen der "fundamental veränderten sicherheitspolitischen Situation" Deutschlands als verfassungswidrig eingestuft hatte. Da das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr so akut bedroht sei wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sei es unverhältnismäßig, junge Männer zwangsweise zur Verteidigung des Staates heranzuziehen, heißt es in der Richtervorlage.
Verfassungsgericht trifft Beschluss zur Unterhaltsberechnung Geschiedener
Kindererziehung und Berufstätigkeit sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als gleichwertig anzusehen. Das betonten die Karlsruher Richter in einem Grundsatzbeschluss. Zugleich befanden die Verfassungshüter, dass sich das Bild der Ehe gewandelt habe. Die noch in den 50er und 60er Jahren dominierende Hausfrauenehe sei einem nunmehr vorherrschenden Ehebild gewichen, das auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie setze, heißt es in dem Beschluss.
Wehrpflicht könnte bald kippen
Die Wehrpflicht könnte demnächst auch in Deutschland ihr Ende finden. Nach Medienberichten vom Wochenende steht der Kriegsdienst derzeit von zwei Seiten unter starkem Beschuss: Bereits innerhalb der nächsten zwei Wochen solle das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des Dienstes entscheiden, berichtet der "Focus". Bereits im letzten Jahr hatte das Gericht mündlich zu entsprechenden Richter-Vorlagen verhandelt. Zudem solle der Zwangsdienst auch aus finanziellen Gründen gekippt werden, so die "Welt am Sonntag". Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wolle vor allem im Sozialbereich sparen, rechne mit einer Akzeptanz seiner Pläne nur, wenn auch das Militär Federn lassen muss.