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Atomkritiker sehen "objektiv-rechtliche Verpflichtung" der Verfasssungsrichter
Für die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Atommüll-Zwischenlager nicht nachvollziehbar (ngo-online berichtete). Nach Auffassung der Atomkritiker verweist das Bundesverfassungsgericht zwar zu Recht auf den verfassungsmäßigen Grundsatz einer "bestmöglichen Risikovorsorge und Gefahrenabwehr". Dennoch spreche das Gericht aber den Beschwerdeführern einen Anspruch auf eine "bestmögliche" Lagerung des Atommülls in terrorsicheren Lagerhallen ab. "Die Lagerung des Atommülls in unsicheren Leichtbauhallen widerspricht selbstverständlich dem Verfassungsgrundsatz einer 'bestmöglichen' Risikovorsorge und Gefahrenabwehr", meint die IPPNW.
Verfassungsgerichts-Präsident Papier unterstreicht absolutes Folterverbot
In den vergangenen Jahren ist in Deutschland wiederholt über die Reichweite des Folterverbots diskutiert worden. Es ging darum, ob Folter durch staatliche Organe in Extremfällen gerechtfertigt sein könnte, um Leben zu retten. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch die gescheiterte Kandidatur des Würzburger Staatsrechtsprofessors Horst Dreier für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dreier vertrat zum Folterverbot eine zumindest unklare Auffassung. Jetzt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, jeglichen relativierenden Ansichten eine deutliche Absage erteilt. Folter sei "ausnahmslos verboten", sagte Papier. Er äußerte sich beim eher akademisch geprägten "Hochschulgedankenaustausch des Erzbischofs von Freiburg" in Karlsruhe. In dem Vortrag, betonte Papier, dass das Folterverbot ein "grundlegender Aspekt der Menschenwürde" sei.
Wahl Dreiers zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts geplatzt
Die für diesen Freitag im Bundesrat geplante Wahl des Würzburger Staatsrechtlers Horst Dreiers zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist geplatzt. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Hermann Kleen, Sprecher des SPD-Wahlkoordinators und Bremer Regierungschefs, Jens Böhrnsen: "Bremen müsste im Bundesrat den Antrag auf Neuwahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts stellen. Darauf werden wir definitiv verzichten". Dreier war wegen seiner Ansichten zur Verwendung embryonaler Stammzellen und zur Folter in die Kritik geraten.
Drastische Abtreibungs-Kritik kann verboten werden
Eine mehrdeutige drastische Kritik an Abtreibungen kann verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zugleich billigten die Karlsruher Richter die strafrechtliche Verurteilung zweier Abtreibungsgegner wegen Beleidigung eines Gynäkologen, dessen Tätigkeit sie als "Kinder-Mord" bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen hatten. Dei beiden Abtreibungsgegner hatten im Oktober 1997 vor dem Klinikum Nürnberg gegen den auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Arzt Flugblätter verteilt.
Verfassungsgericht billigt Verurteilung wegen Schulpflicht-Verstoßes
Wer seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, kann strafrechtlich verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Grundgesetz gewähre nicht das Recht, dass Kinder "vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines christlich eingestellten Elternpaares aus Hessen, das drei seiner Töchter seit 2001 aus religiösen Gründen vom weiteren Besuch der örtlichen Gesamtschule abgehalten hatte.
Kein Schadenersatz für Hinterbliebene des SS-Massakers in Distomo
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet wegen eines Massakers der Waffen-SS im griechischen Dorf Distomo im Jahre 1944. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vier Hinterbliebenen der Opfer bereits einen individuellen Schadensersatzanspruch verwehrt. Eine daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
Pau kritisiert Versuche der "Umgehung" des Verfassungsgerichtsurteils
Nach Auffassung der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Petra Pau, suchen SPD und CDU nach Wegen, die Bundeswehr gegen entführte Flugzeuge einzusetzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum so genannten Luftsicherheitsgesetz sei eindeutig: Von Terroristen entführte Passagiermaschinen dürften nicht abgeschossen werden. Kein Staat habe das Recht, Leben gegen Leben abzuwägen. "Seither suchen CDU und SPD nach Wegen, das Urteil zu umgehen", kritisiert Pau. "Der CDU-Innenminister Schäuble will das Grundgesetz ändern. Der SPD-Innenexperte Wiefelspütz will Terror zum Krieg umdeuten."
Verfassungsgericht stoppt Abschiebung eines ausländischen Vaters
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die drohende Abschiebung eines serbisch-montenegrinischen Vaters eines deutschen Kindes gestoppt. Die Ausländerbehörden hatten die Aufenthaltserlaubnis des seit 1999 in Deutschland lebenden Vaters einer Fünfjährigen nicht verlängert. Das Bundesverfassungsgericht hob jetzt die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs auf, die dem Mann Eilrechtsschutz verwehrt hatten. Die Gerichte hätten die familiären Bindungen des Vaters an seine Tochter nicht angemessen berücksichtigt und damit dessen Grundrecht auf Schutz der Familie verletzt. Das Verfassungsgericht betonte, der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil diene in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen habe Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung der ausländerrechtlichen Bestimmungen. Das Verwaltungsgericht muss nun neu entscheiden.
Verfassungsgericht stärkt Rechte von Gefangenen nach der Haft
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen nach Ende der Haftzeit gestärkt. Sie könnten nachträglich die Rechtswidrigkeit ihrer Unterbringung feststellen lassen, wenn die Haftbedingungen möglicherweise die Menschenwürde verletzt hätten, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Werde eine solche Sachentscheidung durch Gerichte abgelehnt, verletze dies das Grundrecht der Betroffenen auf wirksamen Rechtsschutz.
Verfassungsgericht betont Freiheitsgrundrecht von Angeklagten
Das Bundesverfassungsgericht hat das Freiheitsgrundrecht von Angeklagten betont und zugleich eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte angemahnt. Wenn das Ende eines Strafverfahrens wegen eines fehlenden Richters nicht absehbar sei, müsse ein bereits außer Vollzug gesetzter Haftbefehl endgültig aufgehoben werden, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Verfassungsgericht verwirft Neuwahl-Klagen kleinerer Parteien
Das Bundesverfassungsgericht hat auch die übrigen anhängigen Klagen kleiner Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgewiesen. Der Zweite Senat verwarf die Organklagen der Republikaner, der Deutschen Zentrumspartei, der "Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit" und der "Deutschen Weißen Partei". Die Anträge seien "unzulässig", hieß es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Klagen richteten sich gegen die vom Bundespräsidenten angeordnete Bundestagsauflösung und das Unterschriftenquorum, das für die Teilnahme an der vorgezogenen Wahl am Sonntag erforderlich ist. Die Parteien sahen ihren Anspruch auf Chancengleichheit verletzt, weil ihnen wegen der verkürzten Fristen die Zeit fehle, ausreichend Unterstützungsunterschriften zu sammeln.
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
Die für den 20. August geplante Rudolf-Heß-Kundgebung im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz zurück. Damit bleibt das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot in Kraft. Im vergangenen Jahr hatten sich noch rund 4000 Neonazis an dem Aufmarsch zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter beteiligt.
Verfassungsgericht verhandelt über Klagen gegen vorgezogene Neuwahlen
Mit einer rund sechsstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfasungsgericht ist am Dienstag der Streit über die Rechtmäßigkeit der vorgezogenen Bundestagswahl in die entscheidende Phase getreten. In dem Organstreitverfahren muss der Zweite Senat unter der Leitung von Gerichtspräsident Winfried Hassemer insbesondere klären, ob die am 1. Juli von Schröder gestellte Vertrauensfrage, die er wunschgemäß verlor, mit Artikel 68 des Grundgesetzes vereinbar war. Die Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann und Werner Schulz rechtfertigten ihre Klagen in Karlsruhe mit dem Einwand, Bundeskanzler Gerhard Schröder habe stets über eine ausreichende Parlamentsmehrheit verfügt. Sowohl Schulz als auch Hoffmann werfen Schröder vor, er habe mit einer "unechten" Vertrauensfrage ohne plausible Begründung Neuwahlen erzwingen wollen.
Verfassungsgericht betont Kindeswohl bei Sorgerechts-Streitigkeiten
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss in einem Sorgerechtsstreit um die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie letztlich das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Bei der Entscheidung, wann ein Kind zum Zwecke des Umzugs zu seinen leiblichen Eltern aus einer Pflegefamilie herausgenommen werden kann, müsse "das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein", betonten die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Neues Luftsicherheitsgesetz geht vor das Verfassungsgericht
Die Diskussion um das neue Luftsicherheitsgesetz wird wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Luftsicherheitsgesetz am Mittwoch unterschrieben, zugleich aber wegen verfassungsrechtlicher Zweifel den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Das Gesetz sieht im Notfall den Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe vor. Köhler kritisierte, damit würde Leben zugunsten anderer Leben geopfert. Das sei aber mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Leben und Menschenwürde unvereinbar.
Kein adäquater Schadensersatz für 84 Wochenstunden Zwangsarbeit bei IG Farben
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von vier ehemaligen NS-Zwangsarbeitern, die vor den Zivilgerichten erfolglos auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt hatten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die ehemaligen Zwangsarbeiter wurden nach der Besetzung Polens durch die Deutsche Armee gefangen genommen, weil sie Juden waren. Sie mussten als Häftlinge des KZ Auschwitz-Monowitz Zwangsarbeit in dem dortigen Betrieb der I.G. Farbenindustrie AG leisten. "Unter unmenschlichen Bedingungen und ohne ausreichende Ernährung mussten" die Zwangsarbeiter "etwa 84 Stunden in der Woche schwerste Arbeit verrichten", schreibt das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung. "Sobald Zwangsarbeiter der I.G Farbenindustrie nicht mehr arbeitsfähig waren, wurden sie der SS zur Ermordung im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau übergeben." Dennoch sah das Bundesverfassungsgericht die Eigentumsrechte der ehemaligen Zwangsarbeiter nicht verletzt. Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von früheren NS-Zwangsarbeitern wurde als "gerechter Interessenausgleich" gebilligt. Dies, obwohl nach Auffassung des Gerichts "die Belastung der deutschen Wirtschaft gemessen an dem den Zwangsarbeitern zugefügten Unrecht und an den den Unternehmen zugeflossenen Vorteilen gering" war.
Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Ladenöffnungszeiten ab
Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Mittwoch. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die Verfassungsbeschwerde der Kaufhof AG gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen wurde damit zurückgewiesen. Dennoch müsse der Gesetzgeber prüfen, ob die einzelnen Länder künftig das Ladenschlussrecht selbst regeln können.
Europäischer Gerichtshof soll Gewalt im Straßenverkehr stoppen
Das Festhalten des Bundesverfassungsgerichts an der Auffassung, Gewalt sei im Verkehr "teils unvermeidlich, teils erforderlich", hat den Verein autofrei leben! dazu veranlasst, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einzulegen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahm, weil sie "keine Aussicht auf Erfolg" habe und die Verfassungsrichter weitere Begründungen unterließen, hat sich der Verein "autofrei leben!" nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.
Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen
Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.
Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Gesundheitsreform ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag von vier Pharmaunternehmen ab, die eine Aussetzung des seit Jahresbeginn geltenden Beitragssatzsicherungsgesetzes im Gesundheitswesen erreichen wollten. Damit bleibt das Gesetz der rot-grünen Bundesregierung in Kraft. Bereits im Januar hatten die Karlsruher Richter bereits eine von dem Pharmahändler Gehe sowie mehreren Zahntechnikern und Apothekern beantragte einstweilige Anordnung verworfen.