DIE Internet-Zeitung

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Entscheidung am 1. Juli

Großer Lauschangriff ist verfassungswidrig

Am 1. Juli 2003 findet im Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen den so genannten Großen Lauschangriff statt. In einer Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden erklärt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein gemeinsam mit mehreren anderen Datenschutzbeauftragten die Regelungen des Großen Lauschangriffs für verfassungswidrig. Außerdem habe die Praxis bis heute keine überzeugenden Ermittlungserfolge gebracht.

Symbol der Unterdrückung oder nicht?

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kopftuch in der Schule

Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag, ob muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches im Unterricht an staatlichen Schulen verboten werden darf. In der mündlichen Verhandlung verteidigten Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung die Entscheidung, die Pädagogin Fereshta Ludin nicht in den staatlichen Schuldienst übernommen zu haben. Die gläubige Muslimin hatte sich geweigert, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Ihre Klage war vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen worden, das Tragen der Kopfbedeckung verletzte die Neutralität der staatlichen Schulen.

Organklage

Bundesverfassungsgericht verhandelt Durchsuchungen bei Abgeordneten-Mitarbeitern

13 SPD-Bundestagsabgeordnete wollen vor dem Bundesverfassungsgericht einen weit reichenden Schutz ihres Arbeitsbereichs erstreiten. Die SPD-Politiker werfen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) in einer Organklage vor, ihren "Vertraulichkeitsbereich" nicht ausreichend geschützt zu haben. Thierse hatte im Januar 2001 die Durchsuchung des Büros eines Mitarbeiters des SPD-Obmanns im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Frank Hofmann, genehmigt. Er war verdächtigt worden, geheime Unterlagen an die Presse weitergegeben zu haben, laut denen die bayerische Justiz immer wieder Ermittlungen zur CDU-Spendenaffäre beeinflusst habe.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Weg frei zur Einführung des Dosenpfands

Ab Januar 2003 gilt in Deutschland ein Dosenpfand. Die Verbraucher müssen dann auch auf Einwegverpackungen von Getränken ein Pfand zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag aus formalen Gründen eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von zehn Handelsketten und Großbrauereien. Zur Begründung hieß es, sie hätten den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft. Umwelt- und Verbraucherverbände begrüßten ebenso wie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Urteil. Der Minister forderte die klagenden Firmen auf, die Rechtslage zu akzeptieren und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands zu treffen.

Bund soll helfen

Ostdeutschen Städten droht der Finanz-Kollaps

Ostdeutsche Bürgermeister fordern eine rasche und grundlegende Reform der Gemeindefinanzen. Andernfalls drohe vielen Städten in den neuen Bundesländern der finanzielle Kollaps, warnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, am Freitag bei einer Konferenz ostdeutscher Oberbürgermeister in Schwerin. Finanzhilfen des Bundes seien dringend erforderlich, um die Investitionskraft der ostdeutschen Städte zu stärken.

Der Freistaat

Karlsruhe verwirft Verfassungsbeschwerde gegen Homo-Ehe in Bayern

Schwule und lesbische Paare können in Bayern voraussichtlich erst im Herbst den Bund fürs Leben amtlich besiegeln lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen die verspätete Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern. Damit habe sich auch der mit der Beschwerde verbundene Eilantrag erledigt, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats.

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