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Gleichgeschlechtliche Ehe:

Bundesverfassungsrichter lehnen Eilantrag ab

Das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe kann wie geplant am 1. August in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch die Eilanträge Bayerns und Sachsens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Damit können schwule und lesbische Paare in genau zwei Wochen erstmals vor einer staatlichen Behörde eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit eheähnlichen Rechten und Pflichten schließen.

Pressemitteilung

Neue Betriebsverfassung: Auch für die Wirtschaft vertretbar

In der Debatte zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform der Betriebsverfassung führte der stellvertretende Sprecher der AG Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Weiermann, aus:

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