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Ex-Verfassungsrichter sieht Kopftuchverbot auch für Nonnentracht
Das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg erstreckt sich nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde auch auf die Nonnentracht. Das inzwischen schriftlich vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni, das der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin den Zugang zum Schuldienst des Landes verwehrte, sei in dieser Frage "eindeutig", betonte Böckenförde in der "Süddeutschen Zeitung". Befolge das Land sein eigenes Gesetz so, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nur Bestand haben kann, müsse es den Nonnenhabit verbieten, so Böckenförde. Ansonsten nähme das Land "sein eigenes Schulgesetz nicht ernst".
Hessen beschließt "verfassungswidriges" Kopftuch-Verbot
Der hessische Landtag hat am Donnerstag das umstrittene Kopftuchverbot für alle Lehrerinnen und Beamtinnen beschlossen. Die Humanistische Union (HU) kritisierte das Gesetz als verfassungswidrig. Das Land dürfe islamische Beamtinnen gegenüber Anhängerinnen anderer Religionsgemeinschaften nicht benachteiligen, forderte die Organisation unter Berufung auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Umfrageergebnisse deutlich für Referendum über EU-Verfassung
Lokale Friedensinitiativen haben in den letzten Tagen in über 30 Städten Städten Umfragen zu Teilen der EU-Verfassung durchgeführt. Unbekannt war den meisten der Befragten, dass die Verfassung die Möglichkeit eines Einsatzes von EU-Streitkräften in weltweiten Kampfeinsätzen vorsieht. Auch die Forderung an alle Mitgliedstaaten "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", stieß auf Verwunderung und starke Kritik. Ebenso deutlich - es waren sich bei jeder Frage knappe 90 Prozent der Befragten einig - war die Ablehnung der vorgesehenen Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und die Forderung nach einem Referendum.
Worüber das Volk abstimmen darf, sollte es selbst entscheiden
Rechtschreibreform oder Länderneugliederung - worüber sollen die Deutschen abstimmen dürfen? Aus Sicht der Bürgeraktion Mehr Demokratie sollte diese Entscheidung den Bürgern überlassen bleiben. Die laufende Debatte zeige, wie wichtig die Einführung bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sei, erklärte Vorstandssprecher Gerald Häfner. "Die Bürger sind der Souverän und wissen selbst am besten, welche Fragen sie bewegen und worüber sie direkt entscheiden wollen", sagte Häfner. Damit dies auch praktisch möglich wird, fordert er die Einführung bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Ein entsprechender Vorschlag von Mehr Demokratie liege schon seit langem vor.
Verfassungsrichter fordert Volksabstimmung über EU-Verfassung
Der für Europarecht zuständige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß verlangt eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Deutschland notfalls auch gegen die Regeln im Grundgesetz. "Ein Referendum ist notwendig", sagte Broß dem Nachrichtenmagazin "Focus". Das gelte unabhängig von der Frage, ob ein solches nach nationalem Verfassungsrecht geboten oder verboten wäre.
Länder-Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Die von fünf Bundesländern erlassenen Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung besonders rückfallgefährdeter Straftäter sind verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied, liege die Gesetzgebungskompetenz für die Straftäterunterbringung allein beim Bund, der davon bereits "abschließend Gebrauch gemacht" habe.
Karlsruhe beendet Kompetenzstreit um die nachträgliche Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung einen jahrelangen Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern beendet. Nach geltendem Bundesrecht muss eine Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nach ihrer regulären Haft bereits im Strafurteil ausgesprochen oder zumindest vorbehalten werden. Anders ist dies bei der bislang in fünf Bundesländern geregelten nachträglichen Sicherungsverwahrung. Hier kann bei Strafgefangenen im Anschluss an ihre Haft auch dann weiter Gefängnis angeordnet werden, wenn sich ihre Gefährlichkeit erst während des Vollzugs herausstellt.
Umweltverbände fordern EU-Verfassung ohne Atomvertrag
Kurz vor Beginn der Regierungskonferenz zur EU-Verfassung fordern Greenpeace-Aktivisten, der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der deutschen Bundesregierung die Abschaffung des Atomfördervertrages Euratom. Der fast 50 Jahre alte Vertrag soll nach dem Vorschlag des EU-Konvents als Anhang an die künftige EU-Verfassung gekoppelt werden. Damit würden sich die Mitgliedsstaaten für weitere Jahrzehnte auf die uneingeschränkte Förderung der Atomkraft festlegen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne) haben auf der Regierungskonferenz in Rom die Chance, das zu verhindern und die Abschaffung des Euratom-Vertrages einzuleiten, so die Verbände.
Appell für EU-Referendum an Ministerpräsident und Justizminister in NRW
Die Initiative Mehr Demokratie hat in einem offenen Brief an die Landesregierung appelliert, sich im Bundesrat für ein Referendum über die Verfassung der Europäischen Union (EU) stark zu machen. Mehr Demokratie vertritt die Auffassung, dass diese Verfassung von möglichst vielen Menschen Europas in eigenständiger Überzeugung getragen werden muss. Um möglichst viele Bürger ganz für Europa zu gewinnen, sei ein Verfassungsreferendum das Gebot der Stunde. Eine solche Volksabstimmung werde eine umfassende Debatte über die Inhalte der neuen Verfassung in Deutschland auslösen.
NRW-Haushalt war verfassungswidrig
Die dramatische Lage der Staatsfinanzen bringt die Bundesländer in Konflikt mit der Verfassung. Einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs in Münster zufolge hat die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf mit ihren Etats 2001 und 2002 gegen die Landesverfassung verstoßen. Um der drohenden Pleite zu entgehen, kündigte am Dienstag der rot-rote Senat in Berlin an, vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht Entschuldungshilfen des Bundes einzuklagen.
Entwurf der EU-Verfassung verhindert Mitspracherecht der Länder
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat den Entwurf des Europäischen Konvents für eine EU-Verfassung scharf kritisiert. Wenn der Entwurf in der vorliegenden Form ratifiziert wird, dürften die Parlamente der Mitgliedsstaaten künftig nicht mehr über internationale Handelsverträge wie etwa das umstrittene Dienstleistungsabkommen GATS entscheiden, so der Vorwurf. Attac fordert daher Änderungen am Verfassungsentwurf. Bisher müssen die Mitgliedsstaaten Handelsabkommen ratifizieren, die sensible Bereiche wie den Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen, Bildung, Soziales und Gesundheitswesen umfassen.
KAPITEL III - GEMEINSAME HANDELSPOLITIK
Wir dokumentieren den umstrittenen Artikel der neuen EU-Verfassung, wie er derzeit den Parlamentariern in Straßburg vorliegt.
Bundestag soll Abstimmung der Bürger über die EU-Verfassung ermöglichen
Entscheiden die Bürger über die EU-Verfassung? In dieser Frage, die am Donnerstag erstmals im Bundestag debattiert wird, hinkt Deutschland hinterher. Mit Frankreich, Spanien, Portugal, Dänemark und Irland haben sich bereits fünf Länder auf ein Referendum festgelegt. Dies ist das Ergebnis der von Mehr Demokratie und Democracy International veröffentlichten Studie "Volksentscheid über die EU-Verfassung". "In allen 25 Mitglieds- und Beitrittsländern ist bei einem entsprechenden politischen Willen ein Referendum oder zumindest eine Volksbefragung möglich", sagte der Europaexperte von Mehr Demokratie, Michael Efler, am Mittwoch in Berlin.
Bürgerbegehren in der EU-Verfassung
Die Bürgerinitiative Mehr Demokratie begrüsst die Entscheidung des EU-Konvents, die Mitspracherechte der Wähler zu stärken. Wie Giscard d`Estaing Donnerstag abend bekanntgab, ist im neuen Verfassungstext ein EU-Bürgerbegehren verankert, mit dem mindestens eine Million Unionsbürger ein Gesetz in die EU-Kommission einbringen können. Insgesamt 73 Konventsabgeordnete unterstützten den Vorstoß.
Ein Artikel zur Atomenergie für die europäische Verfassung
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW schlägt vor, den EURATOM-Vertrag abzuschaffen und durch einen Verfassungsartikel in der Europäischen Verfassung zu ersetzen. Wir dokumentieren den Verfassungsartikel und seine Begründung im Wortlaut:
Mehr Bürgerbeteiligung in der EU
Die Initiative Mehr Demokratie sieht gute Chancen für eine bessere Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union. Dem Brüsseler EU-Konvent liegt seit Donnerstag ein Antrag für die Aufnahme einer "EU-Bürgerinitiative" in die europäische Verfassung vor. Demnach könnten die Unionsbürger die EU-Kommission per Unterschriftensammlung auffordern, eine Gesetzesinitiative einzuleiten. Wie viele Stimmen benötigt werden, lässt der Antrag allerdings offen. Im Begleittext ist die Rede von 300.000 bis 500.000 Unterschriften.
Europaweites Verfassungsreferendum statt Regierungsentscheidung gefordert
In Brüssel wächst die Zustimmung für einen Volksentscheid über die Verfassung der Europäischen Union. 65 Mitglieder des "Konvents für die Zukunft Europas" aus 25 Ländern unterzeichneten bisher eine von Mehr Demokratie eingeleitete Initiative, die zeitgleiche Referenden in allen EU-Staaten mit der Europawahl 2004 fordert. Fast täglich kämen neue Unterstützer hinzu. "Verfassungen sind Sache der Bürger, nicht allein der Regierungen", erklärte Mehr Demokratie-Vorstand Michael Efler, der die Initiative koordiniert. "Volksentscheide bieten die Chance, die Menschen einzubinden. Wenn an einem Tag 300 Millionen Bürger über die Verfassung abstimmen, dann wird Europa für die Menschen erlebbar."
Mehr Demokratie fordert Volksabstimmung über EU-Verfassung
Die Bürgeraktion Mehr Demokratie fordert eine Volksabstimmung über die zukünftige Verfassung der Europäischen Union (EU). Dies hat die Bundesmitgliederversammlung des Vereins am Wochenende in Köln beschlossen. "In wichtigen Europafragen müssen die Bürger das letzte Wort haben" erklärte Bundesgeschäftsführer Roman Huber. Mehr Demokratie startet zusammen mit anderen Demokratie-Initiativen in Europa am 16. November auf einer Konferenz im slowakischen Bratislava die "European Referendum Campaign". Ziel dieser Kampagne ist eine zeitgleich in allen EU-Staaten statt findende Volksabstimmung über die EU-Verfassung oder den Verfassungsvertrag, der sich aus der Arbeit des seit März arbeitenden EU-Konvents ergeben wird.
Schwulenverband erwartet Karlsruher "Ja" zur Homo-Ehe
Die so genannte Homo-Ehe wird nach Überzeugung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) auch vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Vorstandsmitglied Axel Blumenthal rechne mit einem positiven Verlauf der Hauptverhandlung in der nächsten Woche. Der Verband geht davon aus, dass ein endgültiges Urteil spätestens im Juni verkündet wird.
Regierung könne unter Umständen allein Auslandseinsätze beschließen
Die Bundesregierung kann bei "Gefahr im Verzug" bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr auch ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beschließen. Das sagte der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger. Die Regierung könne die Streitkräfte in diesem Fall "vorläufig" im Ausland einsetzen. Danach müsse die Exekutive aber möglichst schnell die Zustimmung des Parlaments einholen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Auslandseinsätzen aus dem Jahr 1994 entschieden, sagte Denninger.