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Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
„Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 26.1.2012 zur Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen kann nur rundherum als enttäuschend bezeichnet werden“, erklärte Hartwig Schröder, Justiziar der GEW Hessen, in einer ersten Stellungnahme zu dem Luxemburger Urteil. Mit dem Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Bereichen, in denen ständig in erheblichem Umfang Vertretungsbedarf anfällt, eine Abdeckung dieses Bedarfs durch wiederholte befristete Arbeitsverträge mit EU-Recht, das die missbräuchliche Verwendung des Instruments der befristeten Arbeitsverträge verbietet, vereinbar ist. Das BAG hatte in den vergangenen Jahrzehnten in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch wiederholte Befristungen zulässig sind, wenn für den einzelnen befristeten Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund gegeben sei. Zuletzt waren den BAG-Richtern jedoch erkennbar Zweifel gekommen, ob diese Rechtsprechung mit vorrangigem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Zweifel waren im Vorlagebeschluss relativ deutlich formuliert.
Bankenskandal Urteil zum Landowsky-Prozess
Die Person Landowsky ist vergleichsweise unwichtig - nicht jedoch seine symbolträchtige Verquickung als Bankenvorstand und hoher Politikfunktionär im Land Berlin. Das heute ergangene Urteil im Bankenskandal-Landowsky-Prozess fügt mit der äußerlichen Reinwaschung von Bankern und Politikern der Demokratie schweren Schaden zu. Denn in der Sache ist längst klar und hinreichend dokumentiert, dass die Angeklagten sich der Untreue, der Bilanzfälschung, des Anlagebetrugs und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Selbst der Untersuchungsbericht des Abgeordnetenhauses von Berlin lässt hieran keine Zweifel. Vor diesem Hintergrund ist nach 10 Jahren Recherchearbeit die Feststellung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, die Tatbestände und Schädigungen seien zwar offensichtlich, aber nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht quantifizierbar, eine Bankrotterklärung. Sie hat damit der demokratischen Kontrolle in unserem Staat schwer geschadet und erneut demonstriert, dass die großen Wirtschaftsstraftaten der Justiz längst entglitten sind.
Privatisierung der niedersächsischen Krankenhäuser laut Urteil rechtswidrig
Der Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser an private Klinikkonzerne vor knapp zwei Jahren war mit seinen Folgen für den Maßregelvollzug nicht rechtens, teilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Freitag (5. Dezember) mit. Die damit verbundenen Änderungen am Maßregelvollzugs- und am Psychiatriegesetz seien teilweise mit der niedersächsischen Verfassung "unvereinbar". Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben, wo Landeskliniken mit Maßregelvollzug ebenfalls privatisiert wurden.
Weiteres Urteil im Prozess um Rekrutenmisshandlung
Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne hat das Landgericht Münster am 26. November einen 26-jährigen ehemaligen Stabsunteroffizier zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss wegen Misshandlung von Untergebenen 2400 Euro zahlen. Vom Vorwurf der entwürdigenden Behandlung der Soldaten sprach ihn das Gericht frei und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 7200 Euro gefordert hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der damalige Ausbilder einem Rekruten, der sich über zu stramme Fesseln an den Händen beschwert hatte, die Kabelbinder noch fester zog, so dass sie ins Fleisch schnitten.
BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf
Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.
Letztes Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schüssen an der innerdeutschen Grenze
Im Prozess um den Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger hat der Bundesgerichtshof in Leipzig am Mittwoch einen ehemaligen Stasi-Offizier freigesprochen. Der frühere Kompaniechef einer speziellen Einsatzkompanie des Ministeriums für Staatssicherheit war angeklagt, einen Maßnahmeplan für einen Hinterhalt erstellt zu haben. Der 32-jährige Gartenschläger war 1976 bei einem Schusswechsel getötet worden, wobei offen blieb, von welcher Seite zuerst geschossen wurde. Der in Berlin geborene Regimegegner hatte zwei Mal von westdeutscher Seite aus Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze abgebaut und der Öffentlichkeit präsentiert.
Kölner Urteil heizt Debatte um Wehrpflicht an
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, dass die Wehrpflicht willkürlich und daher rechtswidrig ist, hat die Debatte um die zukünftige Struktur der Bundeswehr angeheizt. Während sich die Grünen ebenso wie die Jusos durch den Richterspruch in ihrer Forderung nach einer Freiwilligenarmee bestätigt fühlten, wollten führende Sozialdemokraten in dem Kölner Urteil am Donnerstag keine Vorentscheidung für ein Ende der Wehrpflicht sehen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) forderte alle jungen Männer auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Außerdem sollten sich alle Einberufenen vor Gericht wehren.
ares hält Klage gegen Übernahme von Ruhrgas durch E.ON aufrecht
Im juristischen Tauziehen um die Übernahme von Ruhrgas durch E.ON hat mindestens einer der insgesamt neun Kläger einer außergerichtlichen Einigung mit dem Energiekonzern eine Absage erteilt. Er sehe derzeit nicht, wie es zwischen E.ON und ares Energie zu einer Lösung kommen könne, sagte der Vorstandschef des Berliner Unternehmens, Andreas Rose, am Mittwochabend am Rande der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Wie sich die anderen acht Fusions-Gegner verhalten, war zunächst unklar. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Jaeger, kündigte für Freitag ein Urteil in dem Hauptsacheverfahren an.