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Telefonkarten dürfen nicht verfallen

Bundesgerichtshof

Die Deutsche Telekom AG darf die Gültigkeit ihrer Telefonkarten nicht mehr befristen. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am heutigen Dienstag entschieden, dass die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten als "unangemessene Benachteiligung" der Kunden nach dem AGB-Gesetz unzulässig ist.