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Profi-Sprecher für Werbespots, Imagefilme, Telefonansagen
Eine perfekt inszenierte Tonaufnahme auf Ihrem Anrufbeantworter hinterlässt Eindruck, eine Werbebotschaft mit exakt dosiertem Timing kommt garantiert bei Ihrer Zielgruppe an. Wenn Sie einen qualifizierten Sprecher buchen, profitieren Sie von Sprachaufnahmen in exzellenter Qualität. Ob Werbespot, Imagefilm, Telefonansage, Computerspiele oder Hörbücher – der gezielte Stimmeinsatz mit verschiedenen Sprechcharakteren bildet die Grundlage für praxisorientierte Sprechformate. Möchten Sie zum ersten Mal einen professionellen Sprecher buchen, sollten Sie allerdings einige Dinge wissen, etwa welche Sprecherkompetenzen von Bedeutung sind, wie hoch die Sprecher buchen Kosten sind oder wie die Sprecherbuchung abläuft.
Professionelle Sprecher buchen: Wie arbeiten Sprecheragenturen?
Wirkungsvolle Telefonansagen für Anrufbeantworter
Seriöse Anrufbeantworter Ansagen für geschäftliche Zwecke
Seriöse Anrufbeantworter Ansagen für geschäftliche Zwecke sind das A und O eines Unternehmens. Denn gerade hier entscheidet sich bereits, ob der potenzielle Kunde ein weiteres Mal anruft, in der Leitung bleibt oder auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Dies hat damit zu tun, dass eine seriöse Anrufbeantworter Ansage im geschäftlichen Bereich schon in den ersten Minuten entscheidend ist, ob der Kunde angesprochen wird oder nicht.
Smartphone in der Kälte
Auf der Piste ohne Smartphone – das kommt für die meisten Skifahrer nicht in Frage. Und auch alle anderen Wintersportler werden sich kaum noch ohne das mobile Gerät auf den Weg machen. Winterliche Kälte und Nässe setzen jedoch der sensiblen Elektronik besonders zu und können leicht zu Einschränkungen der Nutzbarkeit oder gar dauerhaften Schäden führen.
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Telefon Hotline: Beratungs-Hotline mangelhaft
Mitglieder des Arbeitskreises Zensus ("AK Zensus") testeten die Qualität der Telefon-Hotlines der statistischen Landesämter. Ergebnis: Die Informationen der offiziellen Stellen waren teils falsch, teils irreführend. Keines der getesteten Angebote erhielt das Prädikat "gut". Die Antworten auf grundlegende Fragen zur Volkszählung waren als "neutral" oder sogar als "schlecht" zu bewerten.
Täuschung mit falschen Rückrufnummern verboten
Das Landgericht München I hat eine Täuschung von Handynutzern mit falschen Rückrufnummern untersagt. In einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil verbot die Kammer, dass ein Betreiber zur Täuschung Anrufkennungen im Handy-Display aus fernen Ländern hinterlässt. Dies sei "unzulässige belästigende Werbung". Ein Mobilfunknetzbetreiber hatte an zwei Tagen ungewöhnlich viele Anrufe festgestellt. Insgesamt wurden 775.876 Verbindungen aus dem deutschen Festnetz zu den Handynummern seiner Kunden aufgebaut.
Call by Call im Ortsnetz startet Freitag
Am Freitag fällt das letzte Monopol im deutschen Telefonmarkt: Das Ortsnetz. Hier konnte der Verbraucher - außer über den Umweg mit frei tarifierbaren 0190-0-"Mehrwertdienste"-Nummern - bislang noch nicht vom beliebten Call-by-Call-Verfahren profitieren. Beim Call-by-Call wählt der Anrufer vor der Rufnummer eine meist fünfstellige Call-by-Call-Vorwahl und führt das Gespräch so über einen alternativen Anbieter statt über die Deutsche Telekom. Verbraucher dürfen sich auf spürbare Einsparungen freuen.
Abkassieren mit falsch verstandenem "Service"
Mit Sprüchen wie "Nur 24 Pfennig pro Minute" werben immer mehr Firmen für ihre 01805-"Servicenummern". Doch korrekterweise müssten sie das Wörtchen "nur" weglassen: Ein solcher Anruf kostet bis zu achtmal so viel wie ein normales Ferngespräch über einen preiswerten Anbieter. Dass sie es nicht tun, hat neben den Zusatzfunktionen des 0180-Dienstes immer öfter auch den Grund, dass ihnen ihre Telefongesellschaft für eingehende Anrufe Geld zahlt. Eine Initiative wehrt sich dagegen und veröffentlich die billigeren "echten" Telefonnummern.
Telefonkarten dürfen nicht verfallen
Die Deutsche Telekom AG darf die Gültigkeit ihrer Telefonkarten nicht mehr befristen. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am heutigen Dienstag entschieden, dass die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten als "unangemessene Benachteiligung" der Kunden nach dem AGB-Gesetz unzulässig ist.