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Welcher Teufel hat Olaf H. geritten?
In den letzten Tagen tauchten immer wieder Berichte auf, in denen Olaf H, der Mörder des 10jährigen Mirko aus Grefrath, als Opfer dargestellt wird. Erst hieß es, er hätte durch permanentes Mobbing an seinem Arbeitsplatz, der Deutschen Telekom, extrem unter Druck gestanden. Durch ein Telefonat, bei dem sein Vorgesetzter ihn zusammengefaltet hätte, sei das Fass zum Überlaufen gekommen, sodass er außer sich von Sinnen seinen Frust an dem Jungen ausgelassen hätte. Inzwischen soll bekannt sein, dass dieses Telefonat vermutlich nie stattgefunden hat, weil sein Vorgesetzter zu diesem Zeitpunkt in Urlaub war. Olaf H. hat sich nun zu einer anderen Variante bekannt, indem er behauptet, er wäre als Kind missbraucht worden. Was davon tatsächlich wahr ist, müssen nun die weiteren Ermittlungen zutage bringen. Auch die Behauptungen, dass er eventuell noch ähnliche Verbrechen begangen hat, stützen sich bisher nur auf Vermutungen. Durch sein Geständnis ist allerdings gesichert, dass er sich an dem Jungen sexuell vergangen und ihn hinterher ermordet hat. Was in ihm dabei vorging, ob eine solche Tat schon länger von ihm geplant war oder, ob er sogar ein Serientäter ist, wird womöglich nie ganz sicher geklärt werden können.
Belohnung im Fall Mannichl vervierfacht
Knapp sechs Wochen nach dem mutmaßlich rechtsextremen Anschlag auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl hat das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) die Belohnung vervierfacht. Für Hinweise, die zur Aufklärung des Messerattacke oder Festnahme des Täters führen, sind nun 20.000 Euro ausgesetzt, wie das LKA am Donnerstag (22. Januar) mitteilte. Die Sonderkommission suche weiterhin einen etwa 1,90 Meter großen Mann mit kräftiger Statur, runder Gesichtsform, Glatze oder sehr kurz geschnittenen Haaren. Er habe einen Leberfleck oder Tätowierung am Hals, trage keinen Bart, und spreche mit bayerischem Dialekt, möglicherweise mit österreichischer Einfärbung.
Drohender Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden
Die Justiz muss bei der Entscheidung über einen offenen oder geschlossenen Strafvollzug die Resozialisierungsinteressen eines Verurteilten von vornherein ausreichend berücksichtigen. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Drohe etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes, sei es geboten, diesem Umstand schon im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen, also vor Antritt der Strafe.
Anklage fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq
Im Prozess gegen den angeblichen "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe von 15 Jahren Haft beantragt. Es könne nur eine Strafe geben angesichts der Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Motassadeq muss sich wegen seiner angeblichen Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA verantworten. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.
Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Straftat konkret benennen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für richterliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse präzisiert. Ermittlungsrichter müssten in den Beschlüssen die vermutete Straftat konkret benennen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das dem Beschuldigten angelastete Verhalten müsse so geschildert werden, das "alle wesentlichen Merkmale" des angenommenen Straftatbestandes erfüllt seien. Dieses "Mindestmaß an Darlegungsanforderungen" müsse erfüllt sein. Die Auflistung brauche allerdings "nicht so vollständig" zu sein wie in einer Anklage oder einem Urteil.
Harms fordert stärkere Spezialisierung von Strafrichtern
Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hat eine stärkere Spezialisierung von Richtern in der Strafjustiz gefordert. Eine entsprechende Änderung der Personalpolitik sei notwendig, damit "das Strafverfahren nicht auf die schiefe Ebene" komme, sagte die bisherige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof am Dienstag bei ihrer Amtseinführung als Chefanklägerin in Karlsruhe. Richter dürften im Verhältnis zu hochspezialisierten Verteidigern nicht "ins Hintertreffen" geraten, etwa bei Wirtschaftsstrafverfahren. Die personellen Bedingungen in der Justiz hätten sich verschlechtert.
Strafbefehl gegen Ex-Ministerin beantragt
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Strafbefehl gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck beantragt. Der Ex-Ministerin wird darin Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Beantragt wird die Verhängung einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die gegen Zahlung einer Geldauflage zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Verbrecher dürfen nach Absitzen der Haftstrafe nicht beliebig inhaftiert bleiben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erschwert. Diese Maßregel sei nur dann erlaubt, wenn während der Haft "erhebliche" neue Anhaltspunkte für eine große Allgemeingefährlichkeit des Verurteilten bekannt würden. Der BGH erklärte am Freitag im Falle eines wegen schweren Raubes verurteilten Mannes die vom Landgericht Gera angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung für nichtig. Der 2. Strafsenat in Karlsruhe verwies auf den "hohen Rang" des Freiheitsgrundrechts.
Harte Diskussionen über vorbeugende Sicherungshaft
Bundesinnenminister Otto Schily sprach sich am Montag erneut für eine vorbeugende Sicherungshaft aus. Dies sei erforderlich zur Abwehr terroristischer Gefahren. Die Frage sei, ob man Gefahren von Terrorverdächtigen, die nicht abgeschoben werden können, "sehenden Auges" hinnehmen wolle. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat die Pläne scharf kritisiert. "So etwas darf es nicht geben", sagte Amnesty-Sprecher Dawid Bartelt. Es sei nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar, wenn Menschen auf bloßen Verdacht hin über längere Zeit inhaftiert werden können. Der Sprecher warnte, man müsse aufpassen, "dass uns nicht die gesamte rechtsstaatliche Basis abhanden kommt".
Insgesamt weniger, in einigen Staaten aber mehr Hinrichtungen
Die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen ist im letzten gesunken. Doch gleichzeitig haben einige Länder wie Afghanistan oder Indonesien den Anwendungsbereich für die Todesstrafe ausgeweitet. Der Irak hat die Todesstrafe 2004 sogar wieder zugelassen. Das geht aus Zahlen der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) hervor. Neben den 1.146 bekannten Exekutionen in 28 Ländern vermutet die Organisation aber noch eine enorme Dunkelziffer von bis zu 10.000 Hinrichtungen alleine in China. Die Volksrepublik ist vor dem Iran, den USA und Vietnam Spitzenreiter in der traurigen Statistik. amnesty fordert eine weltweite Ächtung der "unmenschlichsten und grausamsten Bestrafung".
Strafverfahren in deutsch-jüdischen Fällen eingestellt
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren in sechs Fällen verschwundener Kinder von zur Zeit des Nationalsozialismus ausgebürgerter Deutscher jüdischer Abstammung eingestellt. In ihrer Pressemitteilung begründet die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führt diese Entscheidung damit, dass eine Zuständigkeit deutscher Behörden nicht vorläge da die Opfer keine deutschen Staatsbürger seien. Die Familien der Opfer wahren während des dritten Reiches zwangsausgebürgert wurden. Die Koalition gegen Straflosigkeit hatte im Sommer 1998 die ersten Strafanzeigen von Angehörigen verschwundener und gefolterter deutscher gegen argentinische Militärs erstattet.
Jährlich mehr als 100.000 Tonnen Öl in der Nordsee
Jedes Jahr gelangen nach Schätzungen der Umweltorganisation WWF durch Schiffsunfälle und illegale Einleitungen von Maschinenöl mehr als 100.000 Tonnen Öl in die Nordsee. Meist sei da mit katastrophalen Folgen für die Umwelt verbunden: So wurden in den vergangenen Tagen fast 1.000 verölte Vögel an den Stränden der Nordseeküste und der nordfriesischen Inseln angespült. Untersuchungen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) legen nahe, dass sich die Tiere in einem Ölteppich im offenen Meer verschmutzt haben, der durch die Reinigung eines Schiffstanks verursacht wurde. Der WWF fordert daher die Reedereien dazu auf, ihr Öl sachgemäß in den deutschen Häfen entsorgen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten würden weitestgehend durch die ohnehin von den Reedereien zu entrichtende Hafenliegegebühr zurückerstattet. Nach Ansicht der Organisation bestehe zwar Hoffnung, den Verursacher des aktuellen Vogelsterbens im Nachhinein zu überführen, doch sei die zu erwartende Strafe viel zu gering, als dass ein Abschreckungseffekt entstehe.
Gesetzesverstöße auf deutschen Straßen lohnen sich
LKW-Unternehmer können durch Verstöße gegen geltende Vorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen bis zu 17 Prozent ihrer Kosten sparen. Im Durchschnitt haben LKW dadurch einen Vorteil von 6 Cent pro Fahrzeugkilometer. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Prognos AG. Die Allianz pro Schiene forderte daraufhin eine drastische Erhöhung der Bußgelder für LKW, die gegen Lenk- und Ruhezeiten oder Geschwindigkeitsvorschriften verstoßen.
Vollzugsbeirat fordert Aussetzung kurzer Haftstrafen
Angesichts der dauerhaft und inzwischen dramatisch überfüllten Gefängnisse in der Hauptstadt hat der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) Justizsenatorin Karin Schubert mehrere Vorschläge zum Abbau der Überbelegung unterbreitet. Die aktuell wichtigste Maßnahme sei, die Vollstreckung kurzer Haftstrafen aufzuschieben. Die Nutzung dieser in der Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehenen Maßnahme sei auch im Interesse der Sicherheit der Bürger und des Anstaltspersonals erforderlich, sagte der BVB-Vorsitzende Dr. Olaf Heischel. Überfüllte Haftanstalten führten zu Gewalt und machten eine Resozialisierung der Täter unmöglich. "Die Gefangenen sind mehr der schädlichen Subkultur des Knastes ausgesetzt, der Haft-Einfluss ist negativ statt positiv", sagte Heischel. In den Achtzigern gab es schon einmal eine größere Zahl an aufgeschobenen Vollstreckungen. Die Erfahrungen seien sehr gut gewesen, weist Heischel einen Ausweg aus der Misere.
Experten kritisieren Reform des Sexualstrafrechts
Kinderschutzzentren und Anwälte kritisieren Pläne der rot-grünen Koalition, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen. Wenn es bei der Sexualstrafrechtsreform zu einer solchen Anzeigepflicht käme, "hätte dies für eine Vielzahl der betroffenen Kinder dramatische Folgen", heißt es in einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Stellungnahme der Kinderschutzzentren und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, die Anzeigepflicht könne "geradezu ein Überwachungssystem veranlassen".
Milde Strafen für Enschede-Direktoren
Im Prozess um die vor knapp zwei Jahren explodierte Feuerwerksfabrik im niederländischen Enschede sind gegen die beiden angeklagten Direktoren milde Strafen verhängt worden. Das Gericht in Amelo verurteilte den 39-jährigen Ruud Bakker und den 50-jährigen Wim Pater am Dienstag zu jeweils sechs Monaten Haft. Drei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil beide Männer bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, gilt ihre Strafe als abgegolten.
Dresdner Bank will Strafvollzug privatisieren
In einer Studie mit dem Titel "Spezialimmobilie Haftanstalt" schlägt die Dresdner Bank eine verstärkte Beteiligung der Privatwirtschaft am Stafvollzug vor. Die einflußreiche Großbank meint, dass "privates Engagement im Bereich der Infrastruktur der Haftanstalten zu einer reellen Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen" könne. Die Möglichkeiten einer Beteiligung des Privatsektors "sollten daher stärker ausgenutzt werden". Sicherheitsunternehmen, Baufirmen und Dienstleister sollen verstärkt am Knast verdienen können. In den Justizministerien der Länder wird bereits darüber nachgedacht, wie weit der Strafvollzug für Privatfirmen geöffnet werden kann und soll.