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Pflegebeitrag soll um 0,25 Prozentpunkte steigen
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Im Gegenzug soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar um 0,3 Prozentpunkte sinken. Darauf verständigten sich die Spitzen der Koalition am 19. Juni. Mit den Mehreinnahmen sollen unter anderem Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen und Verbesserungen für Pflegende bezahlt werden, teilte SPD-Chef Kurt Beck mit. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem "Riesenschritt". Der Links-Abgeordnete Ilja Seifert sagte, selbst wenn das zusätzliche Geld komplett an die etwa eine Million Demenzkranken ginge, erhielten sie nur 200 Euro pro Monat. "Eine kontinuierliche Betreuung ist dafür nicht zu haben. Pflegebedürftigkeit wird auch nach dieser Beitragserhöhung viele Menschen in Existenznot und Sozialhilfebedürftigkeit treiben." Schon heute müssten Heimbewohner durchschnittlich 40 Prozent der Heimkosten selbst tragen, "in der häuslichen Krankenpflege helfen sich immer mehr Familien mit ungelernten und illegal beschäftigten Pflegekräften".
2003 mehr Beschwerden beim Petitionsausschuss
Die Bürger haben sich im vergangenen Jahr häufiger mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag gewandt als im Jahr zuvor. Sie richteten 2003 insgesamt 15.534 Eingaben an den Petitionsausschuss des Parlaments. Das waren zwölf Prozent mehr als 2002. "Jeden Tag erreichten uns durchschnittlich 60 Petitionen", sagte der FDP-Politiker und Vorsitzende des Petitionsausschusses, Karlheinz Guttmacher (FDP), am Dienstag bei der Vorstellung des jüngsten Tätigkeitsberichtes in Berlin.
Unmenschliche Bedingungen für Asylbewerber in Deutschland
Anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl Geist und Praxis des Gesetzes als inhuman. Mit der Einführung des Sondergesetzes habe der Gesetzgeber die Unterversorgung einer ganzen Personengruppe zum Programm erhoben. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz stehe seitdem für soziale Entrechtung und entwürdigende Behandlung. Das Gesetz regelt die Unterhaltsleistungen unter anderem für Asylsuchende und Geduldete, die damit zugleich von den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Eine Sonderstellung unter den sozialen Leistungsgesetzen nehme das Machwerk auch deshalb ein, weil die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, seit Inkrafttreten niemals der Preissteigerung angepasst worden seien, so die Kritik.