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Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig
Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".
Industrie fordert zügigen Ausbau von Atommülllager Konrad
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schacht Konrad fordert die Industrie dessen zügigen Ausbau zum atomaren Endlager für schwach- und mittelaktiven Atommüll. Die Bundesregierung müsse nun den rechtskräftigen Planungsbeschluss verwirklichen, sagte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, am Mittwoch. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche (CDU). Wie am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 26. März Klagen gegen das Endlager abgewiesen. Nach Angaben der atomkritischen Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad droht ein älteres deutsches Atommülllager durch eindringendes Wasser "abzusaufen".
Gefährdet die deutsche Erdgas-Förderung die Atom-Endlager Gorleben und Konrad?
Einem Bericht von "Spiegel Online" zufolge wurden die beiden Erdbeben, die Norddeutschland im Herbst 2004 und im Sommer 2005 erschüttert haben, möglicherweise durch die Erdgas-Förderung in Deutschland verursacht. Am 20. Oktober 2004 um 8.59 Uhr sei in Norddeutschland geschehen, was nach wissenschaftlichem Ermessen dort eigentlich kaum hätte passieren können: die Erde bebte mit der Stärke 4,5 auf der Richterskala. "Solch ein Ruckeln wurde in der Gegend noch nie registriert", schreibt das Nachrichtenmagazin. Norddeutschland gelte als nahezu aseismisch, selbst schwache Vibrationen der Erde seien selten. Doch schon am 15. Juli 2005 sei es erneut zu einem Beben der Stärke 3,8 gekommen. Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe BGR in Hannover kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Mit einer ersten Untersuchung wurde die Erdgas-Förderung entlastet. Eine weitere Studie deutet aber auf die Erdgas-Förderung als Ursache für die Beben hin. Besonders bristant: Die Erdstöße könnten offenbar auch die geplanten unterirdischen Endlager für Atommüll in Gorleben und Konrad gefährden.
Gericht weist Klagen gegen Atommüllendlager Schacht Konrad ab
Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Genehmigung eines atomaren Endlagers entschieden und den Schacht Konrad in Niedersachsen für die Nutzung freigegeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Mittwoch mehrere Klagen gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers ab. Künftig darf in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden. Eine Revision gegen das Urteil ließ die Kammer nicht zu. Die Kläger können gegen das Urteil aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz setzt jetzt auf rationale Entscheidungen in der Politik.