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Dienstleistungsrichtlinie

"Das Herkunftsland-Prinzip bleibt weiterhin Kern der Richtlinie"

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Sie erlaubt Dienstleistungsunternehmen, ihre Leistungen europaweit anzubieten. Bei der Interpretation des Inhalts der Richtlinie - insbesondere hinsichtlich des heftig umstrittenen Herkunftslandprinzips - gehen die Meinungen weit auseinander. Nach Darstellung des Europäischen Parlaments und der Sozialdemokraten erreichte das Parlament die Streichung des "Herkunftslandprinzips". Globalisierungkritiker wie Attac sind hingegen der Auffassung, dass das Herkunftsland-Prinzip weiterhin Kern der Richtlinie geblieben ist. Attac verweist hierzu auf den konservative Verhandlungsführer, der erklärt habe, "das Herkunftslandprinzip sei nach wie vor vorhanden, auch wenn es als Wort im Text nicht mehr auftauche". Die erfolgte "Umbenennung" in der Richtlinie stelle "eine Täuschung der Öffentlichkeit über die tatsächlichen Folgen des Richtlinienentwurfs" dar.

Streitpunkt Herkunftslandprinzip

EU-Dienstleistungsrichtlinie passierte den Ministerrat

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die EU-Dienstleistungsrichtlinie haben sich die Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten am Montag in Brüssel auf eine modifizierte Fassung für die Richtlinie geeinigt. Mit der Richtlinie sollen Barrieren für Dienstleistungsanbieter in der Europäischen Union abgebaut werden. Hauptstreitpunkt ist das so genannte Herkunftslandprinzip. Demnach können Dienstleister ihre Dienste europaweit nach dem jeweiligen Recht ihres Heimatlandes und nicht nach dem des Gastlandes anbieten. Nach offizieller Darstellung wurde das Herkunftslandprinzip bereits vom EU-Parlament im Februar aus dem Richtlinienentwurf gestrichen und diese Streichung nun vom Ministerrat bestätigt. Ganz anders sehen das allerdings Globalisierungskritiker von Attac und Weed: "Nach wie vor ist das Herkunftslandprinzip in der Richtlinie nur umbenannt, aber nicht gestrichen." Nach der Entscheidung des Ministerrats geht die Richtlinie nun zur zweiten Lesung zurück ins Europäische Parlament. Die deutsche Bundesregierung rechnet damit, dass das Verfahren Ende 2006 abgeschlossen sein wird. Die Mitgliedsstaaten hätten dann bis 2009 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei haben sie einen gewissen inhaltlichen Spielraum.

Nach Parlamentsvorbehalt

EU-Justizminister beschlossen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der Rat der europäischen Justizminister hat am Dienstag in Brüssel die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die so genannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Justizminister hatten sich bereits am 2. Dezember 2005 auf die Inhalte der Richtlinie verständigt, verschiedene Staaten hatten ihre Zustimmung aber unter Parlamentsvorbehalt gestellt. Mit dem jetzigen Beschluss verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU, den Telekommunikationsdiensteanbietern die Speicherung von Telekommunikationsbestands- und –verkehrsdaten aufzuerlegen. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht können die Mitgliedstaaten Speicherungsfristen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren vorschreiben. Künftig soll also gespeichert werden, wer wann mit wem kommuniziert hat.

"Wichtigstes Gesetzesvorhaben der EU"

EU-Parlament diskutierte über geplante Dienstleistungsrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine ausführliche und kontroverse Debatte über die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie geführt. Mit Blick auf die Abstimmung am kommenden Donnerstag laufen zwischen den Fraktionen Verhandlungen, um zu einer möglichst breiten Mehrheit innerhalb des Parlaments zu gelangen. "Heute sind wir mit dem wichtigsten Gesetzesvorhaben der Europäischen Union neben der Verfassung für Europa in der Endrunde angekommen", sagte Evelyne Gebhardt (SPD), Berichterstatterin der Dienstleistungsrichtlinie. Dienstleistungen müssten in Europa so freizügig sein wie Waren und Geld. Neben Zustimmung für den modifizierten Richtlinienvorschlag gab es nach wie vor auch grundsätzliche Kritik.

Entscheidung vertagt

Vorerst keine EU-Softwarepatent-Richtlinie

Der EU-Ministerrat wird in diesem Jahr keine Entscheidung mehr zur umstrittenen Softwarepatent-Richtlinie mehr fällen. Auf Antrag Polens wurde der Punkt von der Tagesordnung gestrichen. Attac, der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und die Kampagne NoSoftwarePatents.com feierten die Entscheidung. Oliver Moldenhauer vom Attac-Koordinierungskreis nannte das Votum des Rates einen "wichtigen Sieg der Allgemeinheit über die Interessen der mächtigen Industrielobby."

Dienstleistungen im Binnenmarkt

EU-Richtlinie will Binnenmarkt drastisch deregulieren

An der geplanten EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, die morgen beim Wirtschaftsministertreffen in Brüssel beraten wird, hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac scharfe Kritik geübt. Der im Januar von Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein vorgelegte Richtlinienentwurf sei das radikalste Deregulierungsvorhaben seit Beginn des Europäischen Binnenmarkts, so der Vorwurf. Neben zahlreichen Verboten der staatlichen Wirtschaftsaufsicht sehe er vor, dass Dienstleister künftig nur noch den Auflagen ihres Herkunftslandes unterliegen. Anforderungen des Tätigkeitslands würden gänzlich unterbunden. Der dadurch vorprogrammierte Abwärtswettlauf bei sämtlichen Sozialstandards hatte bereits zu heftigen Kontroversen geführt.

EU-Richtlinie für Unternehmensübernahmen

DIHK: EU-Vorschlag geht nicht weit genug

Der von der EU-Kommission vorgelegte neue Richtlinienentwurf zur Regelung von Unternehmensübernahmen geht nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nicht weit genug. "Auf Grund des Widerstandes vieler Mitgliedsstaaten war die Kommission um ihre Aufgabe nicht zu beneiden, aber wir hätten uns mehr Mut gewünscht", erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Donnerstag in Berlin.

Europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Neue Lärmschutzvorschrift in Kraft getreten

Am Freitag ist die neue Lärmschutzverordnung in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor Lärm von Maschinen und Geräten schützt -- vom Rasenmäher bis zum Baufahrzeug. Für die lautesten dieser Geräte gelten künftig neue Geräuschgrenzwerte. Ihr Betrieb in Wohngebieten wird eingeschränkt. "Geräte und Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen oftmals zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und zu einer Vielzahl von berechtigten Beschwerden. Da wollen wir Abhilfe schaffen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

EU-Richtlinienvorschlag

Gemeinsames europäisches Asylsystem in Deutschland nicht anerkannt

Die Europäische Kommission hat im September 2001 einen Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Flüchtlingsdefinition und zur Frage des so genannten Ergänzenden Schutzes vorgelegt. In einer gemeinsamen Stellungnahme unterstützen die Wohlfahrtsverbände, die Neue Richtervereinigung, der Deutsche Anwaltverein, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Amnesty International und PRO ASYL die Europäische Kommission in ihrem Bemühen, das Fundament eines gemeinsamen europäischen Asylsystems zu legen und dabei der Frage der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung besondere Beachtung zu schenken.