DIE Internet-Zeitung

nachrichten rente

Alle Artikel zu diesem Thema sind hier zu finden.

"Gerechtfertigt"

Bundesverfassungsgericht billigt Kürzung der Beamtenpensionen

Die von der Bundesregierung veranlasste Kürzung der Beamtenpensionen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen eine seit 2002 geltende Neuregelung zurück, die eine schrittweise Absenkung des Pensionsniveaus von 75 auf 71,75 Prozent der früheren Besoldung vorsieht. Diese Reduzierung über einen Zeitraum von sieben Jahren sei "im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt".

"Abschmelzen"

Verfassungsgericht weist Beschwerden von Ostrentnern ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden von Ostrentnern zurückgewiesen, die sich gegen Regelungen bei der Umstellung der DDR-Renten nach westdeutschem Recht richteten. Die Beschwerdeführer hatten sich dagegen gewandt, dass nach der Wiedervereinigung der so genannte Auffüllbetrag in ihren Renten nicht dynamisiert wurde und ab 1996 sogar abgeschmolzen wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in dieser Regelung jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

"Hire and fire" möglich

Schröders Appell nach der Beseitigung des Kündigungsschutzes für Ältere

Bundeskanzler Gerhard Schröder appellierte in seiner Regierungserklärung am Donnerstag an die Unternehmen, ältere Personen nach dem erfolgten Wegfall des Kündigungsschutzes einzustellen, und an die Medien, diesen Aufruf zu verbreiten. "Ich wäre ja sehr dankbar", so der Bundeskanzler, wenn mit "großen Schlagzeilen darauf hingewiesen würde". Schröder erläuterte, dass der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer beseitigt worden ist: "Für Personen ab 50 Jahren existiert so gut wie kein Kündigungsschutz, denn für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit, sie befristet einzustellen. Für Personen ab dem 52. Lebensjahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf befristete Einstellung. Sie können also unabhängig von den Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse jederzeit eingestellt und entlassen werden, da ein Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht mehr existiert."

Nach SPD-Führungswechsel

Kritik an Rentengesetzen aus allen Ecken

Nach dem SPD-Führungswechsel melden Gewerkschaften und Verbände Korrekturwünsche an den Rentenvorhaben der Regierung an. Auch die Arbeitgeber wandten sich am Dienstag in Berlin gegen neue Belastungen von Beitrags- und Steuerzahlern durch das geplante Rentengesetz, zu dem am Mittwoch eine Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages stattfindet. Zudem sorgten die Veränderungen bei den Betriebsrente weiter für Unmut.

Arme haben kein Geld für private Vorsorge

Verbraucher-Zentrale nennt Rentenbeschlüsse Flickschusterei

Die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, hat die Rentenbeschlüsse der Bundesregierung scharf kritisiert. "Das ist reine Flickschusterei", sagte Müller der "Berliner Zeitung". Die Maßnahmen könnten nur greifen, wenn die Konjunktur anspringe und vor allem die Zahl der Arbeitslosen deutlich zurückgehe. Die Regierung baue auf das Prinzip Hoffnung. Zugleich habe sie es versäumt, einige gute Vorschläge der Bert-Kommission konsequent aufzugreifen, fügte die Verbraucherschützerin hinzu.

Keine Nachzahlungen

Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß

Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".

1. Juli 2002

Zahlreiche Gesetzesänderungen treten in Kraft

Zum 1. Juli treten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 2,16 Prozentund in den neuen Bundesländern um 2,89 Prozent. Für eine Standardrente, der 45 Jahre Versicherungsjahre mit Durchschnittverdienst zugrunde liegen, bedeutet dies ein Plus auf 1.164 Euro im Westen und 1.022 Euro im Osten.

1 2 3