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Urteilsbegründung im Fall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner

Rolf Gössner: VERWALTUNGSGERICHT LIEST VERFASSUNGSSCHUTZ DIE LEVITEN

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Köln seine schriftliche Urteilsbegründung in dem Gerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner (Kläger) gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Beklagte), vorgelegt. Das Gericht hatte bereits am 03.02.2011 festgestellt, dass die geheimdienstliche Dauerbeobachtung des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, über die gesamte Zeitdauer von 1970 bis November 2008 rechtswidrig war und dem Betroffenen ein Anspruch auf Rehabilitierung zusteht.

Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor drohender Verjährung ihrer Ansprüche

Morgan Stanley P2 Value

Hamburg, 27.08.2010 „Viele Anleger wissen nicht“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), „dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen.“ Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln müssen, sonst verjähren ihre Ansprüche.

Schlägerei

1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer

Ein Mann, der bei einem Straßenfest einen Türken tätlich angegriffen und bei der folgenden Schlägerei selbst einen Kieferbruch erlitten hatte, bekommt ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die weitergehende Klage des Angreifers auf Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld wies der 6. Zivilsenat des BGH ab. Zur Begründung hieß es, der angegriffene Türke habe bei seinen ersten Abwehr-Schlägen in Notwehr gehandelt. Weil er dann aber noch auf den am Boden liegenden, "kampfunfähigen" Angreifer eingeschlagen habe, müsse er diesem ein Schmerzensgeld von 1300 Euro zahlen.

Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift

Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu

Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst praktizieren offenbar bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen. Das gab das Kanzleramt am Mittwoch nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags zu. Vertreter der Opposition reagierten mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Unions-Politiker sprachen dagegen von der Notwendigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Nach dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden im Februar für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl forderte, gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern.

Rechtsanwaltskosten

Mittellose Schuldner sollen Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz mittragen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am Dienstag Eckpunkte einer Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt. Ein laut Zypries "vereinfachtes Entschuldungsverfahren" soll offenbar den Bundesländern helfen, von den Verfahrenskosten für die Verbraucherinsolvenzverfahren herunter zu kommen, wenn die Schuldner mittellos sind und die Kosten nicht tragen können. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben 80 Prozent der Schuldner der Verbraucherinsolvenzverfahren "keine relevanten Einkünfte". Die Bundesländer bleiben folglich auf den Verfahrenskosten sitzen. Diese fallen vor allem für die Treuhänder - in der Regel Rechtsanwälte - an. Zypries will nun die seit 1999 mögliche so genannte "Restschuldbefreiung" vereinfachen. Die mittellosen Schuldner sollen monatlich rund 13 Euro für das Verfahren und den Treuhänder bezahlen. In sechs Jahren kämen so fast 1000 Euro zusammen.