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PKK Rückblende
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat beim Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen einen mutmaßlichen Auftragsmörder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Das teilte die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde in mit. Der 37-jährige Kurde Ferit A. soll am 25. Februar 1986 in Hamburg im Auftrag der europäischen PKK-Führung einen politischen Gegner heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.
Kurden: Anerkennung der kurdischen Identität
Nach über 50jähriger Migration lebt heute schätzungsweise fast eine Million Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien hierher gekommen oder geflohen sind. Obwohl es sich um eine der größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik handelt, ist sie jedoch bis heute nicht als eigenständig anerkannt, weil ihre Mitglieder in der Regel den jeweiligen Staaten zugeordnet werden, aus denen sie stammen und ausgewandert sind. Dadurch werden ihnen bestimmte Rechte wie etwa Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen verwehrt.
PKK verlangt Korrektur einer "feindlichen Politik" gegenüber dem kurdischen Volk
Die Hoffnungen auf eine schnelle Freilassung der drei in der Osttürkei entführten deutschen Bergsteiger sind am Donnerstag (10. Juli) geschwunden. Die Entführer der kurdischen Rebellenorganisation stellten über die PKK-nahe Nachrichtenagentur Firat Bedingungen für die Freilassung der aus Nieder- und Oberbayern stammenden Männer. In der Erklärung der PKK hieß es, der deutsche Staat solle seine "feindliche Politik" gegenüber dem kurdischen Volk und der PKK aufgeben. Solange dies nicht der Fall sei, würden die Entführten nicht freigelassen. Sie befinden sich den PKK-Angaben zufolge bei guter Gesundheit. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wies die Forderungen der PKK strikt zurück.