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Versicherung: Vorsicht beim Weiterverkauf einer Lebensversicherung
Noch immer entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für den Weiterverkauf der Lebensversicherung. Doch nur in den wenigsten Fällen profitieren die Verbraucher von diesen Geschäften. Wer dennoch mit dem Gedanken spielt die Lebensversicherung an einen Policen-Händler zu verkaufen, sollte die Angebote im Vorfeld genau überprüfen und auch das Kleingedruckte lesen. Denn in vielen Fällen können die vermeintlich lukrativen Angebote nicht das halten, was sie versprechen. Vor allem im Internet tummeln sich viele Versicherungs-Aufkäufer, die den Kunden eine höhere Auszahlung zusichern, als sie über den Rückkauf durch das Versicherungsunternehmen erhalten würden. In Wirklichkeit stehen die Versicherungsnehmer jedoch schlechter da, als im Falle einer Kündigung. Denn in vielen Fällen wird die Auszahlung nicht sofort und in voller Höhe geleistet, sondern in monatlichen Teilbeträgen über mehrere Jahre hinweg. Eine Sicherheit, dass auch die zukünftigen Zahlungen geleistet werden, erhalten die Kunden allerdings meist nicht.
Lebensversicherung: Die Vor- und Nachteile einer Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung tritt dann in Haftung, wenn der Versicherungsnehmer eines vorzeitigen Todes stirbt. Der Vorteil hierbei ist die finanziell günstige Absicherung der Familie. Der Nachteil, dass diese Art von Versicherung sich nicht als Altersvorsorge eignet.
Lebensversicherung verkaufen | Chancen, Verluste & Risken
Der Weiterverkauf einer Lebensversicherung ist in den meisten Fällen mit sehr hohen Verlusten verbunden, wie jetzt die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Deshalb gilt es hier, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Angebote ganz genau zu überprüfen, beziehungsweise sich nach anderen Möglichkeiten umzusehen.
Wie sicher ist die Lebensversicherung?
Die Meldungen der Presse verdichten sich. Die „Financial Times Deutschland“ und auch „Bild.de“ berichten über Schwierigkeiten auf dem Markt der Lebensversicherungen. Der Garantiezins ist der Zinssatz, zu dem der Anlagebetrag einer Kapitallebensversicherung mindestens angelegt werden muss. Er galt bisher immer als das herausragende Argument, bei der Altersvorsorge auf eine Kapitallebensversicherung oder Kapitalrentenversicherung zu bauen. Hier gäbe es ja zumindest eine garantierte Rendite. Leider erweist sich die Suggestion der sicheren Anlage Kapitallebensversicherung auf mindestens zwei Ebenen als eine trügerische Vorstellung! Zum einen wird nur ein Teil der für die Versicherung eingezahlten Prämie überhaupt für die Kapitalanlage verwendet (bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen kann der Anlageanteil unter 70% liegen) und zum anderen ist der garantierte Zins – wie die derzeitige Dikussion zeigt – eben nicht auf alle Ewigkeit festgeschrieben. Denn eine Versicherungsgesellschaft kann bei der für Versicherungen zuständigen Aufsichtsbehörde (Bafin) tatsächlich eine Aussetzung des Garantiezinses beantragen!