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Erste Rede von Gauck – misslungener Versuch einer klaren Kommunikation
Der neue deutsche Bundespräsident hat seine erste Rede gehalten. Sie sollte die Richtung vorgeben, die Richtung seines Wirkens. Fazit: Klarheit war vielleicht gewollt, ist jedoch nicht gelungen. Doch sie wäre wichtig gewesen, sehr wichtig sogar – in einer Zeit wie der heutigen, wo so viele Dinge am Scheideweg stehen. Der neue Bundespräsident hingegen war nicht klar, er hat laviert. Gleich zu Beginn kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, er wolle seinen „verunglückten“ Vorgänger trösten: „Ich danke... für die unnachahmliche Führung dieser Sitzung“. Gauck spricht in diesem Zusammenhang von einem „leuchtenden Beispiel“.
Putins Kommunikation – die Sprache der Macht
Als Wladimir Putin vor wenigen Tagen seinen – wie auch immer errungenen – Wahlsieg feierte, war auch sein Kommunikationsstil von Interesse für die Medien. Sie berichteten u.a., er spreche die Sprache der Sieger. Das hat im Falle Russlands zwei Bedeutungen: zum einen wählt Putin bewusst Formulierungen, die den Geist des Großen Vaterländischen Krieges und der Folgezeit, als man gemeinsam den Kommunismus aufbauen wollte, wieder heraufbeschwören. Zum anderen stellt er sich selbst als Sieger, als einen Siegertypen dar und verhält sich entsprechend. Putin ist in Russland umstritten. Er hat sich entschlossen, das zu ignorieren und verfolgt stur seine eigenen Ideen. Jeden Widerspruch erstickt er im Ansatz. Seine Gegner haben keine Chance ihre Stimme zu erheben. Sie werden entweder bedroht oder lächerlich gemacht. Entsprechend verhält sich ein zunehmender Teil der Opposition: er schweigt. Aber auch dieses Schweigen ist Widerstand. Der einzige, der momentan offenbar möglich ist.
Die Zwickauer Zelle – Kommunikation als Falle
Es nervt die meisten Einwohner von Zwickau, dass ihre Heimatstadt in den Medien in einem negativen Kontext genannt wird: immer wenn von den Neonazi-Terroristen, die mehrere Opfer auf dem Gewissen haben, berichtet wird, heißt es „die Zwickauer Zelle“. Anfangs hieß es noch „die Zwickauer Terrorzelle“, später ließ man aus Platz- oder Zeitgründen den Terror weg. Natürlich haben die Zwickauer selbst nichts damit zu tun. Dennoch ärgern sie sich und befürchten ein negatives Image für die Stadt. Die Oberbürgermeisterin hatte sogar den sächsischen Ministerpräsidenten um moralischen Beistand ersucht – und ihn auch bekommen.
Kommunikation: Von der Causa Christian Wulff lernen
Gleich mehrere Paradebeispiele für misslungene Kommunikation hat der inzwischen ehemalige Bundespräsident geliefert. Dabei sollte man meinen, dass Politiker in diesen Dingen bestens geschult sind. Wulff hätte Ende letzten Jahres noch alle Chancen gehabt, sich und das Amt zu retten: Wenn er mutig der Wahrheit ins Auge geschaut, seine Fehler eingesehen und schon damals seinen Rücktritt angeboten hätte. Damals war die Mehrheit der Deutschen noch gewillt, ihm zu verzeihen. Fehler macht jeder und wir sind alle Menschen. Außerdem saß das Trauma vom unvermittelten Abgang Köhlers vor zwei Jahren den Menschen noch derart in den Knochen, dass die Mehrheit sich nicht schon wieder an einen neuen Namen gewöhnen wollte. Das hatten die Meinungsumfragen seinerzeit klar gezeigt.
Bundesregierung Speicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen
Zur besseren Verfolgung schwerer Straftaten soll der Lauschangriff-Katalog neu geordnet und die Daten von Telefon- sowie Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, der bei Medienfachverbänden, Anwaltsvereinen, FDP, Linken und Grünen auf harsche Kritik stieß. Nach dem Willen der Opposition soll das Gesetz nach einer Beschlussfassung durch den Bundestag vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Aktion gegen "Totalprotokollierung der Telekommunikation"
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, hat am Montag eine Kampagne gegen die von SPD und Union geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Das Angebot: Auf einem speziellen Internetportal können besorgte Bürger Offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordnete der Koalition versandt werden. "Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken," so Bettina Winsemann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Begründung.
Friedenskreis will Gewalt an Schulen mit Kommunikation bewältigen
Der Friedenskreis Halle kritisiert die derzeit diskutierten Strategien im Umgang mit Gewalt an Schulen. Diese könnten zu keiner langfristigen und umfassenden Veränderung der Situation an Schulen führen. Gewalt, Ausgrenzung, Erpressungen und Mobbing gegen Lehrer und Mitschüler gehörten schon lange zum Alltag an Schulen. In den letzten Jahren seien die Gewalttaten an Schulen gestiegen schreibt der Friedenskreis Halle unter Verweis auf eigene Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Lehrern und Schülern. Ursache der Gewalt seien Frustration, Unzufriedenheit, Fremdenfeindlichkeit, Werteverlust und Perpektivlosigkeit angesichts der Arbeitslosigkeit. Als Therapie empfiehlt der Friedenskreis allerdings weniger eine andere Wirtschaftspolitik zur Beseitigung der Arbeits- und Perspektivlosigkeit. Er setzt vielmehr auf Bildungsarbeit, Schulsozialarbeit und Kommunikation.
Bündnis protestiert gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation
Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten haben sich am Dienstag gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus. Zehn Verbände, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichneten die geplante Datenspeicherung in ihrer gemeinsamen Erklärung als inakzeptabel. Sie bewirke keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, koste Millionen von Euro, gefährde die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtige vertrauliche Kommunikation und ebne den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.
EU-Datenschutzbeauftragte gegen Speicherung aller Kommunikations-Daten
Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag den Vorschlag der EU-Kommission entschieden abgelehnt, sämtliche Kommunikationsdaten aller Einwohner Europas auf Vorrat zu speichern. Auf einer Sondersitzung in Brüssel sprachen sie sich gegen den Entwurf einer Richtlinie aus, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichten würde, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten von Telefon, SMS, e-Mail, WWW-Surfen oder anderen Kommunikationsdiensten langfristig zu speichern. Eine solche obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein. "Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", kritisierte der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Mit diesen Daten soll es möglich sein, Kommunikations- und Bewegungsprofile Verdächtiger zu erstellen. Kritiker halten die geplante Datenspeicherung jedoch für wirkungslos im Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen, während hingegen die Bedrohung der Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers enorm sei. Jede Auswertung von Internetadressen beispielsweise könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten.
Generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verfassungswidrig
Eine Pflicht zur generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, wie sie derzeit im Rahmen der EU angestrebt wird, ist unverhältnismäßig und daher mit verschiedenen Grund- und Menschenrechten unvereinbar. So lautet das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Frankfurter Juristen Patrick Breyer. Demzufolge steht der zu erwartende Nutzen einer Vorratsspeicherung dieser Daten in einem deutlichen Missverhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Wegen vielfältiger Umgehungsmöglichkeiten seien Auswirkungen einer Vorratsspeicherung auf das Sicherheitsniveau, also auf die Kriminalitätsrate, nicht zu erwarten.
Datenschützer gegen geplante Speicherung aller Kommunikationsdaten
Die von Sicherheitspolitikern angestrebte Speicherung aller Daten über die Nutzung von Telekommunikations- und Internetdiensten trifft auf massive Kritik der europäischen Datenschützer. Die in der "Artikel-29-Gruppe" zusammengeschlossenen Datenschutz-Beauftragten forderten den EU-Ministerrat auf, den Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von Daten über die Nutzung von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen abzulehnen. Gegenwärtig berät eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates über diesen Vorschlag. Danach könnten alle Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Daten über die Nutzung dieser Dienste für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verpflichtet werden.
"Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten ist verfassungswidrig"
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten die geplante pauschale Speicherung sämtlicher Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung für verfassungswidrig. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats berät derzeit über einen Richtlinien-Vorschlag, der es ermöglichen würde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten würde die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, kritisierten die Datenschützer.
Telekommunikationsüberwachung bedarf umfassender Reform
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) zieht völlig andere Konsequenzen aus dem soeben vom Max-Planck-Institut (MPI) in Freiburg vorgelegten Gutachten über Effektivität und Defizite bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries leitet aus diesem Gutachten ab, Telefonüberwachung in Deutschland sei "wirksam und maßvoll". Das Gutachten selbst kommt dagegen ausdrücklich zu ganz anderen Ergebnissen. Wohl stellt es fest, dass Deutschland nicht, wie bisher vermutet, "Weltmeister" im Abhören ist. Diese fragwürdige Auszeichnung verdient Italien, gefolgt von den Niederlanden und der Schweiz. Deutschland ist aber auch nicht "im Mittelfeld zu verorten" (Zypries), sondern nimmt den vierten Platz bei den Anordnungen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung ein.
Bundesregierung verabschiedet Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung beschlossen. Sie regelt die technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die die Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten treffen müssen, um die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen. Das sind z. B. Telefon- und Mobiltelefongespräche, Faxe, E-mails und SMS.