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Kein Vertrauensschutz

Karlsruhe billigt Biosprit-Steuer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte die vor einem Jahr in Kraft getretene Regelung zur Besteuerung von Biosprit. Die Steuer sei verfassungsgemäß, heißt es in einem einem am 30. Juli veröffentlichten Beschluss. Damit erklärten die Richter den schrittweisen Abbau der Steuervergünstigungen für Biodiesel und Pflanzenöl für rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 29 Herstellern oder Vertreibern von Biokraftstoffen und Umrüstsystemen blieb damit erfolglos.

Nachbesserungen erforderlich

Karlsruhe billigt Kontenabfrage weitgehend

Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regelung diene "Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung". Ziel sei die "wirksame Strafverfolgung" und "steuerliche Belastungsgleichheit". Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Das Bundesverfassungsgericht unterstützte mit seinem Urteil auch die "Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen".

Sondervotum

Karlsruhe stärkt Rechte von beförderten Beamten bei Pensionen

Viele Beamte können mit höheren Pensionen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von beförderten Beamten bei der Berechnung ihrer Pensionsansprüche gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelung für verfassungswidrig, wonach beförderte Beamte vor ihrer Pensionierung mindestens drei Jahre lang die höheren Bezüge ihres letzten Amtes erhalten haben müssen, um eine daran gemessene Altersversorgung zu erhalten. Bei weniger als drei Jahren sah das Gesetz eine Pensions-Berechnung nur nach dem vorher bekleideten, niedrigeren Amt vor. Die Regelung war auch erlassen worden, um Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Pensionierung zu verhindern.

Erfolgsbasierte Vergütung

Karlsruhe kippt Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte

Das in Deutschland geltende absolute Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Verbot sei mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung nicht vereinbar, weil das entsprechende Gesetz keine Ausnahmen vorsehe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßten die Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin aus Sachsen war damit teilweise erfolgreich.

Informationelle Selbstbestimmung

Karlsruhe verneint gerichtliche Verwertung von heimlichen DNA-Vaterschaftstests

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 13. Februar entschieden, dass Gerichte die Verwertung heimlich eingeholte Vaterschaftstests als Beweismittel ablehnen dürfen. Derartige genetische Abstammungsgutachten ohne Zustimmung verletzen nach Auffassung des Ersten Senats des Gerichts das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und verstoßen insofern gegen das Grundgesetz. Zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm habe jedoch der Gesetzgeber "ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft" bereitzustellen.

"Studiengebühr-Gegner Platon"

Karlsruher Studierende beklagen Verhalten der Hochschul-Verwaltung

Der ASTA der Karlsruher Hochschule für Gestaltung beklagt sich über das Verhalten der Hochschul-Verwaltung im Rahmen der Proteste gegen Studien-Gebühren. "Auf Geheiß des Rektors" würden Hausmeister und Reinigungskräfte "die Kommunikation der Studentenvertreter mit den Studenten" behindern. "Täglich hängen wir Informationsplakate auf, die von den Hausmeistern wieder entfernt werden, selbst wenn wir sie mit Kleister anbringen", berichtet UStA-Vorstand Herrmann Schmeh von der Uni Freiburg. Auch Putzkräfte werden nach Darstellung der Studierenden-Vertretung vom Rektorat verpflichtet, Fahnen und Transparente an Gebäudefassaden zu entfernen. "Das Rektorat hindert gewählte Studentenvertreter systematisch unsere Arbeit als gewählte Studentenvertreter", kritisiert Schmeh. Das Rektorat weigere sich, mit den Studenten in einen Dialog zu treten. Am Samstag haben den Angaben zufolge über 100 Studenten in der Karlsruher Fußgängerzone als wandelnde Litfasssäulen gegen die Studiengebühren protestiert.

Ohne Begründung

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler nicht an

Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Beschluss der Karlsruher Richter sei "ohne Begründung ergangen".

Recht auf konsularische Unterstützung

Karlsruhe stärkt Rechte ausländischer Beschuldigter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ausländischer Beschuldigter gestärkt. In Deutschland festgenommene Ausländer müssten "unverzüglich" über ihr Recht auf konsularische Unterstützung ihres Heimatlandes belehrt werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter hoben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, in denen die entsprechende Vorschrift aus dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen (WÜK) nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Verfassungsbeschwerden zweier Türken, die wegen unterschiedlicher Tötungsdelikte verurteilt worden waren, hatte Erfolg.

Nicht "extrem", nur "angespannt"

Karlsruhe zwingt Berlin zum Sparen

Berlin hat trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Zugleich verschärften sie die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin verlangten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig. Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

"Spitzenuniversitäten"

Eliteförderung in München und Karlsruhe

Die Bundesregierung will 873 Millionen Euro zusätzlich in die universitäre "Spitzenforschung" pumpen. Drei deutsche Universitäten haben sich als so genannte Spitzenuniversitäten durchgesetzt. Im Wettbewerb in der ersten Förderrunde der "Exzellenzinitiative" von Bund und Ländern wurden sie aus zehn Hochschulen ausgewählt. Für ihre Zukunftskonzepte werden die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Technische Universität München (TUM) sowie die Universität Karlsruhe (TH) als Spitzenuniversitäten gefördert. Darüber hinaus erhalten 18 Graduiertenschulen und 17 Exzellenzcluster besondere Fördermittel.

Druck aus Karlsruhe und Brüssel

Bundesregierung beschloss Neuregelungen für Versicherungsverträge

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Ab 2008 sollen Versicherungen ihre Kunden dann vor Vertragsabschluss "umfassend beraten und die Gespräche dokumentieren". Das bisher geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1908. Die Neuerung soll auch für laufende Verträge, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten. "Grundsätzlich" soll mit den Neuregelungen nach Darstellung der Bundesregierung "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Versicherer verbessert werden". Die Bundesregierung verschweigt auf ihrer Website, dass die verbraucherfreundlichen Änderungen vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von der EU-Kommission erzwungen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Die EU-Kommission droht Deutschland derzeit mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Überlastung der Gerichte?

Karlsruhe stärkt Anspruch Gefangener auf raschen Rechtsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Strafgefangener auf raschen Rechtsschutz bei Disziplinarmaßnahmen betont. Die Karlsruher Richter gaben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Nordrhein-Westfalen statt. Sein Eilantrag gegen eine Disziplinarmaßnahme sei vom Landgericht Bielefeld äußerst zögerlich behandelt worden. Die Maßnahme - Fernsehverbot und Freizeitsperre für je eine Woche - war bereits vollzogen, bevor über den Eilantrag entschieden wurde. Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hatte kürzlich auf "wegbrechende Ressourcen" beim Personal und auf eine Überlastung an den unteren Gerichten hingewiesen.

Vermögen

Karlsruhe begrenzt Gerichtsgebühr für Dauerbetreuung alter Menschen

Wer alte Menschen in einer gerichtlich angeordneten Pflegschaft dauerhaft betreut, muss in bestimmten Fällen künftig weit weniger Gebühren als bisher zur Abdeckung der Gerichtskosten zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die geltende Berechnung der Gerichtskosten für die Anordnung und Errichtung von Dauerpflegschaften teilweise für verfassungswidrig. Zugleich begrenzten die Karlsruher Richter die bislang allein nach dem Vermögen des Betreuten berechnete Gebührenhöhe drastisch. Die Gebühr dürfe sich dann "nicht unbegrenzt nach dem Vermögen des Betreuten bemessen", wenn sich die Betreuung nur auf die Person und nicht auch auf die Vermögensangelegenheiten des Betreuten beziehe.

Eigentumsgrundrecht

Karlsruhe schützt Vermögen auch bei behaupteten Atomgeschäften

Bei der Beschlagnahmung von Vermögen eines mutmaßlichen Straftäters müssen Gerichte strenge Maßstäbe anlegen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines 63-jährigen Unternehmers statt, der verdächtigt wird, Libyen bei der Entwicklung von Atombomben unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft dem angeklagten Unternehmer vor, an der Entwicklung und Lieferung von Gasultrazentrifugen beteiligt gewesen zu sein, die in Libyen zur Urananreicherung verwendet werden sollten.

"Staatenlosigkeit in Kauf nehmen"

Karlsruhe billigt Entzug einer erschlichenen Einbürgerung

Eine durch Täuschung erlangte Einbürgerung darf wieder entzogen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das im Grundgesetz verankerte Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit stehe dem grundsätzlich nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass das grundsätzliche Verbot des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit in Abgrenzung von der "rassisch und politisch motivierten Ausbürgerungspolitik der Nationalsozialisten" geschaffen worden sei.

Staatsangehörigkeit

Karlsruhe billigt Fragen an Türken vor Bundestagswahl

Meldebehörden dürfen von eingebürgerten Türken Auskunft über einen möglichen Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines im Dezember 2000 eingebürgerten Türken, der eine entsprechende Erklärung verweigerte, wurde zurückgewiesen. Eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung liege durch die Fragebogenaktion nicht vor, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die bayerischen Meldebehörden hatten Anfang 2005 mit Blick auf die Bundestagwahl alle nach dem 1. Januar 1998 eingebürgerten 44.000 türkischen Staatsangehörigen im Freistaat angeschrieben. Sie sollten mitteilen, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit nach dem 31. Dezember 1999 auf Antrag wieder erhalten hätten oder nicht. Durch den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit hätten sie ihre deutsche automatisch verloren und seien daher nicht wahlberechtigt. Wer dennoch wähle, mache sich wegen Wahlfälschung strafbar.

Billiger Atomstrom?

2,2 Milliarden Euro für Rückbau der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums hat der Rückbau der 1991 stillgelegten atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) bis 2005 bereits 1,1 Milliarden Euro an Steuergeldern verschlungen. Bis 2035 will Forschungsministerin Annette Schavan "zunächst" noch einmal 562 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dem am Mittwoch tagenden Haushaltsausschuss liegt ein entsprechender Antrag des Forschungsministeriums vor. Insgesamt werden weitere Kosten von erneut 1,1 Milliarden Euro erwartet.

"Diskriminierung der Ehe"

Karlsruhe kippt Zweitwohnungssteuer bei verheirateten Beruftstätigen

Kommunen dürfen von Verheirateten keine Steuern mehr auf eine berufsbedingte Nebenwohnung verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in diesen Fällen diskriminiere die Ehe, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Städte Hannover und Dortmund für verfassungswidrig und nichtig.

"Fingierte" Vertrauensfrage

Klage Hoffmanns gegen vorgezogene Neuwahl in Karlsruhe eingetroffen

Im Streit um die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Die angekündigte Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestages traf am Freitagmorgen per Bote beim Gericht ein, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland in Karlsruhe mitteilte. Die Klage des Grünen-Abgeordneten Werner Schulz soll "voraussichtlich am Montag" eingereicht werden, wie sein Büroleiter mitteilte.

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe stoppt europäischen Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Auslieferung Deutscher an EU-Mitgliedstaaten vorerst unmöglich gemacht. Die Karlsruher Richter erklärten am Montag das seit August 2004 geltende deutsche Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig. Es greife unverhältnismäßig in den Auslieferungsschutz des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger ein, urteilten die Richter.