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Karlsruher OB hält an "Ballerspiel"-Veranstaltung fest
Der Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich (CDU) hält trotz massiven Widerstands aus seiner eigenen Stadtratsfraktion an der geplanten Computer-Party mit "Ballerspielen" am 5. Juni fest. "Wir stehen seitens des Bürgermeisteramts zu dieser Veranstaltung", sagte Sozialbürgermeister Harald Denecken (SPD) "im Namen" des OB am Mittwoch in Karlsruhe. Die CDU-Fraktion hatte einem Zeitungsbericht zufolge am Dienstag von Fenrich verlangt, die "Intel Friday Night Games" abzusagen. Dabei wird die "Bundesliga der Computerspiele" unter Zuschauerbeteiligung ausgespielt - unter anderem in dem Ballerspiel Counter Strike.
Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.
Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers eines großen Biogas-Anlagenparks gegen eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag (19. Februar) in Karlsruhe mit. Der Bioenergiepark besteht aus 40 Biogasanlagen, die sukzessive von November 2006 bis Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden. Der Betreiber wandte sich dagegen, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung die 40 Anlagen erstmals als "eine Großanlage" gelten. Der Bioenergiepark könne angesichts der hiermit verbundenen Vergütungseinbußen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Es drohe innerhalb kürzester Zeit die Insolvenz.
EU-Reformvertrag auf Karlsruher Prüfstand
Der EU-Reformvertrag von Lissabon steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung verteidigte die Bundesregierung am Dienstag (10. Februar) in Karlsruhe das Vertragswerk. In den anhängigen Verfassungsklagen wird vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Karlsruhe kann angebliche Wahlfehler auch "verspätet" prüfen
Das Bundesverfassungsgericht kann Zweifelsfragen zur Rechtmäßigkeit einer Wahl grundsätzlich auch noch nach Ablauf der entsprechenden Legislaturperiode prüfen. Das hat das Gericht in einem am Freitag (23. Januar) veröffentlichten Beschluss entschieden. Der behauptete Wahlfehler müsse dann aber "grundsätzliche Bedeutung" haben, betonte der Zweite Senat. An einer solchen Klärung könne auch nach Ablauf einer Wahlperiode noch ein öffentliches Interesse bestehen.
Karlsruhe verhandelt über Klagen gegen EU-Reformvertrag
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11. Februar über die Verfassungsklagen gegen den EU-Reformvertrag. Das teilte das Gericht am Freitag (16. Januar) in Karlsruhe mit. Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der Europäischen Union. Der Zweite Senat verhandelt über Klagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und über eine Verfassungsbeschwerde, die von 53 Bundestagsabgeordneten "als Bürger" erhoben wurde.
Karlsruhe billigt Abschläge für Frührentner
Die dauerhafte Kürzung der Leistungen für Frührentner ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dadurch sei weder die Eigentumsgarantie der Betroffenen noch der Gleichheitsgrundsatz verletzt, heißt es in dem am Donnerstag (4. Dezember) veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Die Abschläge seien zudem durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig. Sie seien notwendig, um den vorzeitigen Rentenbezug "kostenneutral" für die Versichertengemeinschaft zu gestalten. Damit würden die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert.
Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Karlsruhe fordert Korrektur des Bundestagswahlsystems
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Korrektur des Bundestagswahlsystems. Das Gericht erklärte am Donnerstag (3. Juli) in Karlsruhe erstmals eine Regelung des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig. Beanstandet wurde der paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts". Demnach kann der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen - die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Die entsprechende gesetzliche Regelung verletze die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Der Gesetzgeber müsse deshalb spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung treffen. Dabei solle er die komplexe Berechnung der Sitzzuteilung auf eine neue und "verständliche Grundlage" stellen, forderte das Verfassungsgericht.
Karlsruhe kippt Befristung von Führungspositionen für Beamte
Führungspositionen für Beamte dürfen nicht zeitlich befristet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit einer befristeten Vergabe von Führungsämtern werde das "Lebenszeitprinzip" verletzt, wonach das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Dies solle die Unabhängigkeit der Beamten und eine rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten. Der Zweite Senat erklärte eine Regelung im nordrhein-westfälischen Beamtengesetz für verfassungswidrig und nichtig, wonach Führungspositionen für Beamte zunächst auf Zeit zu vergeben seien.
Karlsruhe urteilt im Mai über Voraussetzungen für Auslandseinsätze
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 7. Mai sein Urteil über die rechtlichen Voraussetzungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das gab das Gericht am Freitag in Karlsruhe bekannt. Nach Angaben von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es darum, "welche Einsätze deutscher Soldaten von Verfassungs wegen die Zustimmung des Bundestages verlangen". Zu entwickeln sei ein "Maßstab" für die Anwendung im Einzelfall, sagte Hassemer in der mündlichen Verhandlung im Februar.
Karlsruhe prüft Beschwerden wegen Bundestagswahl 2005
Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 16. April mit zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 befasst. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe griffen die Kläger - zwei Wähler - generell das paradoxe wahlrechtliche Phänomen des "negativen Stimmgewichts" an. Demnach kann der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen - die Stimmen erhalten dann ein "negatives Gewicht". Dieser Effekt kann bei Überhangmandaten auftreten. Der Berichterstatter in dem Verfahren, Richter Rudolf Mellinghoff, sprach von einem "hochkomplexen System", das für den Wähler "nur schwer durchschaubar" sei.
SAP-Mitbegründer stiftet für teure Wissenschaftler an der Uni Karlsruhe
Im Wettbewerb um die angeblich "weltweit besten Köpfe" in Forschung und Lehre kann die Universität Karlsruhe jetzt deutlich mehr Geld zu sparen aufbieten. Am 17. März wurde für die Uni ein Wissenschaftsfonds in Höhe von 200 Millionen Euro eingerichtet, wie die Hochschule mitteilte. Stifter sind der Mitbegründer der Softwarefirma SAP, Hans-Werner Hector, und seine Frau Josefine.
Karlsruhe präzisiert die "Staatsfreiheit" des Rundfunks
Politische Parteien dürfen von der Beteiligung an privaten Rundfunksendern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 12. März entschieden. Die Karlsruher Richter kippten eine entsprechende Regelung in Hessen und präzisierten zugleich den Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks. Dem Urteil zufolge darf der Gesetzgeber zwar Parteien eine Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, als sie "bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte" nehmen könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien sei aber verfassungswidrig, weil es gegen die Rundfunkfreiheit verstoße. Das Urteil des Zweiten Senats fiel denkbar knapp mit fünf zu drei Stimmen. De facto ist von der Entscheidung nur die SPD betroffen, die als einzige deutsche Partei traditionell Beteiligungen an Medien hält. Eine Normenkontrollklage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz war nun erfolgreich.
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es Anhaltspunkte einer "konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am 27. Februar. Zugleich schuf das Verfassungsgericht erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter stützten das neue Grundrecht in dem 106-seitigen Urteil auf die bestehenden Grundrechte einer freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf die Menschenwürde.
Karlsruhe kippt Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und der Partei Die Linke hatte damit Erfolg. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzt die Sperrklausel kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Es gebe keine ausreichenden Gründe für die Beibehaltung der Klausel. Die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen sei in Schleswig-Holstein auch ohne die Klausel gesichert.
Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Rauchverbot in Gaststätten
Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals über ein von einem Bundesland erlassenes Rauchverbot in Gaststätten entschieden und dieses vorläufig gebilligt. Die Karlsruher Richter verwarfen in dem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss den Eilantrag eines Rauchers gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz. Dabei bewertete das Gericht den Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher als die Nachteile für den Raucher. Das seit Oktober 2007 geltende weitgehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt damit in Kraft. Die Entscheidung hat Signalwirkung, da ein solches Rauchverbot inzwischen in elf Bundesländern gilt.
Uni Karlsruhe und Forschungszentrum fusionieren
Das Forschungszentrum Karlsruhe - unter der Bezeichnung "Kernforschungszentrum Karlsruhe" einst eines der führenden deutschen Zentren der Reaktorentwicklung - und die Universität Karlsruhe fusionieren. Die Leiter beider Institutionen unterzeichneten am 13. Dezember in Karlsruhe den Gründungsvertrag für das fusionierte "Karlsruher Institut für Technologie" (KIT), das eine weltweit führende Wissenschaftseinrichtung nach dem Vorbild des US-amerikanischen MIT (Massachusetts Institute of Technology) werden soll.
Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung
Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.
Karlsruhe billigt gekürzte Beamtenbezüge für Versorgungsrücklage
Die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von sechs Beamten und Pensionären. Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt". Mit der Versorgungsrücklage sollen die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre entlastet und künftige Beamtenpensionen finanziell abgesichert werden.