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Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert Handeln
Anlässlich der Eröffnung von Deutschlands erstem Regenbogenfamilienzentrum am kommenden Freitag erklärt Alexander Straßmeir (CDU), Berliner Staatssekretär für Justiz, gegenüber dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD): „Die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ist in diesen Tagen wieder einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Sukzessivadoptionen durch den Lebenspartner möglich sein müssen. Dazu sagt das Gericht, dass auch die Frage der gemeinsamen Adoption durch Lebenspartner in dieser Weise vom Gesetzgeber geregelt werden muss.
Straffreiheit für Lesben und Schwule
Das Auswärtige Amt hat auf Initiative des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Markus Löning Homosexuellen-Aktivistinnen und Aktivisten aus 13 Ländern Subsahara- Afrikas zu einer Informationsreise „Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle (LGBT) in Deutschland“ im Rahmen des Besucherprogrammes der Bundesregierung eingeladen. Ziel der Reise ist es, weitergehende Möglichkeiten der Menschenrechtsarbeit aufzuzeigen und Netzwerke aufzubauen, um Informationen, Ideen und Strategien auszutauschen und weiterzuentwickeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen auch die Entwicklung in Deutschland kennenlernen, die zur gesellschaftlichen Akzeptanz sexueller Minderheiten geführt hat.
Schwule und Lesben Party
„Queer im Revier“ - CSD Dortmund 2010 Straßenfest & Live-Musik u.a. mit Schlagerstar NIC / Buntes Programm in der CSD-Woche Unter dem Motto „Queer im Revier“ findet am Samstag, den 28. August 2010, der CSD Dortmund auf dem Reinoldikirchplatz statt.
EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte
Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.
Lesben- und Schwulenverband kritisiert Einbürgerungstest
Der Lesben- und Schwulenverband LSVD kritisiert die Diskussion um den baden-württembergischen Einbürgerungstest für Muslime. Gesinnungsprüfungen seien keine geeignete Methode, um die Akzeptanz von Homosexuellen zu befördern, sagte Verbands-Sprecher Manfred Bruns. Sie dienten weder der Sensibilisierung und Aufklärung, noch dem Abbau von Vorurteilen. Vielmehr sei zu befürchten, dass das Thema Homosexualität instrumentalisiert werde, um Minderheiten gegeneinander ausspielen. Politiker, die von Muslimen Toleranz gegenüber Lesben und Schwulen forderten, selbst aber keine Maßnahmen gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen ergriffen, seien unglaubwürdig.
Gedenkstätte für homosexuelle NS-Opfer in Berlin im Entstehen
Mit einem Kolloquium wurde am Donnerstag und Freitag in Berlin der Auftakt für den künstlerischen Wettbewerb zur Realisierung des Denkmals gesetzt, das in der Nähe des Reichstagsgebäudes an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus erinnern soll. Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und Albert Eckert, Sprecher der Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken", erklärten dazu: "Sechzig Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus rückt die Realisierung eines Denkmals für die homosexuellen NS-Opfer endlich in greifbare Nähe."
Schwuler Münchner Stadtrat sieht in Moshammer keinen typischen Schwulen
Der schwule Münchner Stadtrat Thomas Niederbühl befürchtet nach der Klärung des Mordes an Rudolph Moshammer in den Medien eine Schmutzkampagne um die homosexuelle Szene der Stadt. Die Ausbreitung der "dunklen und geheimen Seite" Moshammers werde "viele Vorurteile gegenüber Homosexuellen bestärken", sagte der Vertreter der "Rosa Liste" im Stadtparlament und Geschäftsführer der Münchner Aidshilfe. Moshammer war von einem gekauften, männlichen Sexualpartner offenbar im Streit um 2000 Euro Liebeslohn erdrosselt worden.
Seid 10 Jahren keine gesetzliche Schwulenverfolgung mehr
Der Strafparagraph 175 bedeutete für die Betroffenen eine Art "Symbolziffer für staatlich legitimierte Schwulenverfolgung". Bevor er 1994 vom Bundestag gestrichen wurde, hatte er mehr als 120 Jahre Bestand. Auf Initiative der FDP-Fraktion kündigte die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) 1990 an, den Paragraphen 175 zu streichen. Genau vor zehn Jahren war es dann soweit.
Reiseführer für Homosexuelle vorgestellt
Mit einem neuen Reiseführer wirbt Deutschland gezielt um homosexuelle Touristen. Der "Gayfriendly Germany Guide" wurde am Montag auf der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin in Anwesenheit von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) vorgestellt. Der Guide wende sich vor allem an Schwulen und Lesben in den USA und präsentiere Deutschland insgesamt sowie die Gay-Metropolen Hamburg, Berlin, Köln und München, sagte Petra Herdorfer, Marketingvorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT). Die rund 18 Millionen Homosexuellen in den USA seien eine wichtige Zielgruppe für den Deutschland-Tourismus.
Schwulenverband kritisiert Kündigungsdrohung der Bischöfe
Die Ankündigung der katholischen Bischöfe, Beschäftigte im kirchlichen Dienst bei Eingehen der so genannten Homo-Ehe zu entlassen, stößt beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) auf massive Kritik. LSVD-Sprecher Manfred Bruns warf den Bischöfen am Donnerstag in Berlin vor, ihre homosexuellen Mitarbeiter wie "ansteckende Kranke" aussondern zu wollen. Dies betreffe nicht nur die Beschäftigten im kirchlichen Verkündigungsdienst, sondern auch die Mitarbeiter in den Einrichtungen der Caritas sowie in den katholischen Kindergärten, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Privatschulen oder Kirchenzeitungen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz
Das am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelte Lebenspartnerschaftsgesetz soll homosexuellen Lebensgemeinschaften einen umfassenden rechtlichen Rahmen geben. Eine völlige Gleichstellung mit der Ehe sieht das Gesetz aber nicht vor. Die Partner verpflichten sich zu gegenseitiger Fürsorge. Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen und müssen einander Unterhalt leisten. Hat einer der Partner Kinder, darf der andere bei der Erziehung mitentscheiden. Nach dem Tod eines Partners gehört der andere zu den gesetzlichen Erben.
Schwulenverband erwartet Karlsruher "Ja" zur Homo-Ehe
Die so genannte Homo-Ehe wird nach Überzeugung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) auch vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Vorstandsmitglied Axel Blumenthal rechne mit einem positiven Verlauf der Hauptverhandlung in der nächsten Woche. Der Verband geht davon aus, dass ein endgültiges Urteil spätestens im Juni verkündet wird.
Das Gesetz über die Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare
Das Lebenspartnerschaftsgesetz soll homosexuellen Lebensgemeinschaften einen umfassenden rechtlichen Rahmen geben. Eine völlige Gleichstellung mit der Ehe ist allerdings nicht vorgesehen. Die gleichgeschlechtlichen Partner verpflichten sich zu gegenseitiger Fürsorge. Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen und müssen einander Unterhalt leisten. Hat einer der Partner Kinder, darf der andere bei der Erziehung mitentscheiden. Nach dem Tod eines Partners gehört der andere zu den gesetzlichen Erben.
Aktionsbündnis fordert Entschädigung für Homosexuelle
Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung fordert eine kollektive Entschädigung für die Verfolgung Homosexueller während des Naziregimes. Die Bundesregierung solle eine Stiftung einrichten und mit einem Haus und einem Stiftungsvermögen von 20 Millionen Mark ausstatten, sagte der Sprecher des Bündnisses, Ralf Dose, am Montag in Berlin. Das Bündnis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von zehn Archiven, Museen und Forschungsgruppen, die sich mit lesbisch-schwulen Themen befassen.