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Kampfhundeverordnung
In Hessen bald: Leine ja - Maulkorb nein?
Besitzer von Kampfhunden müssen in Hessen ihren Tieren möglicherweise bald keinen Maulkorb mehr anlegen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil in Kassel die im vergangenen August erlassene Kampfhundeverordnung des Landes in Teilen für nichtig. Die Entscheidung betrifft vor allem Besitzer der bislang als besonders gefährlich eingestuften Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (Az.:11 N 2497/00). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.