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Renten-Crash | Büchse der Pandora wurde geöffnet
Das Rentenniveau sinkt immer weiter. Zur Zeit erhält ein Rentner, der 45 Jahre lang gearbeitet und einen Durschschnittslohn verdient hat, trotzdem nur eine geringe Rente, die bei 50,8 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens liegt. Eine Anfrage der Linkpartei ergab, dass diese bereits geringe Rente in den kommenden Jahren weiter drastisch sinken wird und im Jahr 2025 nur noch 45,2 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen wird. Und das gilt nur bei weitgehend durchgehender Erwerbstätigkeit, die bei heutigen Erwerbsbrüchen immer seltener anzufinden ist. Diese aktuellen Zahlen stammen aus dem Bundesarbeitsministerium und bekräftigen die Richtigkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Grund- oder Mindestrente, um weitere ansteigende Altersarmut zu verhindern und um Rentner nicht zu Bittstellern der Nation zu machen.
Philipp Lahm
Wie ich es hasse, immer recht zu haben! Hier ein kleiner Aphorismus von mir: Makelloses Wohlverhalten, schlägt doppelt schwer zurück! Warum steht Lahm an erster Stelle, anstatt Gaddafi? Weil der durchschnittliche Fußballfan alles, was über die Stadiongrenzen hinaus reicht, nicht nachvollziehen kann. Nach dem Motto: Was geht uns die Welt an, wenn der deutsche Fußball den Bach runter geht?
Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Deutsch-russische Regierungskonsultationen
Nach den politischen Irritationen im deutsch-russischen Verhältnis wegen der Kaukasus-Krise setzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einen so genannten offenen Dialog mit Moskau. Deutschland halte die Reaktion Russlands für nicht angemessen, sagte Merkel bei den Regierungskonsultationen beider Länder am Donnerstag (2. Oktober) in St. Petersburg mit Blick auf den Fünf-Tage-Krieg in Georgien.
Grüne wollen Energiesparfonds vor allem für "einkommensschwache Haushalte"
Längst sehen sich auch die Grünen gezwungen, auf die anhaltend scharfe Kritik der Linken an einer "unsozialen Politik" zu reagieren. Schließlich waren auch die Grünen und nicht nur die SPD an der rot-grünen Bundesregierung beteiligt, die Schröders "Agenda 2010" beschlossen und durchgesetzt hatte. Wollten sich die Grünen viele Jahre vor allem den Besserverdienenden andienen, so müssen sie nun notgedrungen auch die verarmten Schichten ansprechen. So hat die grüne Bundestagsfraktion eine "Energiesparoffensive" beschhlossen, um die "sozialen Folgen" der Energiespreissteigerungen abzumildern. Auf ihrer Klausurtagung im bayerischen Miesbach verabschiedete die Fraktion dazu am Mittwoch (11. September) ein Positionspapier, in dem sie unter anderem einen Energiesparfonds nach dem Beispiel anderer Länder wie Dänemark oder Norwegen fordern. Dieser Fonds soll mit Mitteln in Höhe von drei Milliarden Euro ausgestattet sein und Energiesparprogramme finanzieren, "die vor allem einkommensschwache Haushalte nutzen".
CSU will Transrapid-Gelder als Wahlkampfhilfe
Trotz des Aus für das Münchner Transrapid-Projekt besteht Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) weiter auf den dafür vorgesehenen Bundesmitteln. "Es ist nur recht und billig, wenn die Bundesregierung wenigstens den überwiegenden Teil der Transrapid-Gelder für Bayern zur Verfügung stellt", sagte Beckstein dem "Münchner Merkur". Der frühere CSU-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Theo Waigel sagte, CDU-Kanzler Helmut Kohl habe für die Interessen des Freistaats immer großes Verständnis gehabt. "Auch Frau Merkel muss daran interessiert sein, dass die CSU in Bayern gut abschneidet. Nur dadurch bleibt sie Kanzlerin und die Union an der Regierung."
"Vor zehn Jahren habe ich eine Regulierung der Weltfinanzmärkte gefordert"
Vor knapp zehn Jahren, 1998 und 1999 war er Bundesfinanzminister und Vorsitzender der SPD. Er legte sich mit der internationalen Finanzwelt, mit den Großbanken an und forderte eine Regulierung der Weltfinanzmärkte. Oskar Lafontaine wurde damals von den Medien fast täglich angegriffen, mit den üblichen, man könnte auch sagen billigen journalistischen Techniken, die es auf einfache Weise erlauben, den einen Politiker hochzujubeln und den anderen zu vernichten, indem man seine Argumente verzerrt, verkürzt und unterdrückt und die Person mit mehr oder weniger großem Geschick ins Lächerliche zieht. Einflussreiche Medien wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) ließen kein grünes Haar am missliebigen Bundesfinanzminister, dessen Herz nach eigener Aussage links schlägt. Sein damaliger parteiinterner Widersacher, "Medienkanzler" Gerhard Schröder, der von den Medien gegen den Reform-müden Helmut Kohl (CDU) in Stellung gebracht worden war, beklagte sich erst Jahre später, nach seiner eigenen Vernichtung durch die Medien im Bundestagswahlkampf 2005 über "Medienmacht und Medienmanipulation". 1999 trat Lafontaine als Bundefinanzminister zurück.
SPD und Union planen Steuerfreiheit für "Heuschrecken"
Die vielfach als "Heuschrecken" kritisierten Private-Equity-Gesellschaften sollen nach den Plänen der Bundesregierung keine Steuern zahlen müssen. Eine solche Regelung werde abweichend von bisherigen Plänen im Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung von Private-Equity-Gesellschaften aufgenommen, berichtet die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf Kreise des Finanzministeriums. Demnach würden "Wagniskapitalgeber" steuerrechtlich mit Investmentfonds gleichgestellt, die ebenfalls von der Steuerpflicht befreit sind. Eine Reihe von Politikern und einstige Spitzenmanager sind inzwischen in das Netzwerk der Private-Equity-Gesellschaften eingebunden.
Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat gibt es mit dem Gesetz zum 1. Januar 2007 Steueränderungen in den Bereichen Pendlerpauschale, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Besteuerung von Reichen und Werbungskosten. Die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft. Die Pendlerpauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.
PR-Manager Hunzinger steht wegen Falschaussage vor Gericht
Der PR-Manager Moritz Hunzinger muss sich seit Mittwoch wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage vor dem Amtsgericht Stuttgart verantworten. Der Unternehmer soll als Zeuge im FlowTex-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags die Unwahrheit über die Finanzierung einer wirtschaftspolitischen Umfrage gesagt haben. Die so genannte Umfrage-Affäre hatte im Sommer 2004 zum Rücktritt des damaligen baden-württembergischen Wirtschaftsministers Walter Döring (FDP) geführt. Hunzinger sorgt wegen seiner engen Verbindungen zu Wirtschaft und Politik immer wieder für Schlagzeilen. Zwischen 1990 und 1999 soll er 1.057.200 Mark an Parteien gespendet haben. Dabei ging es offenbar unter anderem um Geschäfte für Banken und die Rüstungsindustrie.
Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.
Verfassungsgericht verhandelt über Klagen gegen vorgezogene Neuwahlen
Mit einer rund sechsstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfasungsgericht ist am Dienstag der Streit über die Rechtmäßigkeit der vorgezogenen Bundestagswahl in die entscheidende Phase getreten. In dem Organstreitverfahren muss der Zweite Senat unter der Leitung von Gerichtspräsident Winfried Hassemer insbesondere klären, ob die am 1. Juli von Schröder gestellte Vertrauensfrage, die er wunschgemäß verlor, mit Artikel 68 des Grundgesetzes vereinbar war. Die Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann und Werner Schulz rechtfertigten ihre Klagen in Karlsruhe mit dem Einwand, Bundeskanzler Gerhard Schröder habe stets über eine ausreichende Parlamentsmehrheit verfügt. Sowohl Schulz als auch Hoffmann werfen Schröder vor, er habe mit einer "unechten" Vertrauensfrage ohne plausible Begründung Neuwahlen erzwingen wollen.
Schröder kritisiert Medienberichterstattung zur Wahl
Das Politikmagazin "Cicero" konfrontierte Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Frage, was er zu "all den nach unten gesenkten Daumen in der Medien" sage. Schröder griff in dem am Dienstag veröffentlichten Interview das Wort vom "Abgesang" auf, den er jetzt überall lese. Wahlkämpferisch sagte er, er glaube nicht an diesen Abgesang. "Wenn ich draußen bin, habe ich einen ganz anderen Eindruck." Zwei Drittel der Wähler seien noch nicht entschieden. Schröder setzte seine Kritik an den mächtigen Medien fort: Er beklagte eine "Verwilderung der Sitten" in den Medien. Es gebe dort "kaum noch eine differenzierte Wahrnehmung" und hält auch Absprachen zwischen den Medienkonzernen für möglich: "Wieweit das abgesprochen ist, vermag ich nicht zu beurteilen."
Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung
Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.
SPD kritisiert "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" als "Tarnorganisation"
Nach Auffassung von SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter greifen die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie mit ihrer "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" tief in die Tasche, "um die marktradikalen Konzepte" der Union und insbesondere von Friedrich Merz zu bewerben. Benneter bezeichnete die Wirtschaftsinitiative als "Tarnorganisation". Geschätzte 150 Millionen Euro sei der Industrie die Kampagne wert, die kurz vor der sächsischen Landtagswahl bereits den sächsischen CDU-Ministerpräsidenten Milbradt zum "Ministerpräsidenten des Jahres" kürte und die jetzt den zurückgetretenen "marktradikalen Merz" zum "Reformer des Jahres" und SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles zur "Blockiererin des Jahres" ernannt habe.
Seid 10 Jahren keine gesetzliche Schwulenverfolgung mehr
Der Strafparagraph 175 bedeutete für die Betroffenen eine Art "Symbolziffer für staatlich legitimierte Schwulenverfolgung". Bevor er 1994 vom Bundestag gestrichen wurde, hatte er mehr als 120 Jahre Bestand. Auf Initiative der FDP-Fraktion kündigte die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) 1990 an, den Paragraphen 175 zu streichen. Genau vor zehn Jahren war es dann soweit.
Großer Lauschangriff verletzt Menschenwürde
Der 1998 eingeführte "Große Lauschangriff" ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In der Übergangsfrist gelten den Angaben zufolge bereits die jetzt aufgestellten strengeren Maßstäbe. Danach dürfen private Wohnräume nur noch dann akustisch überwacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass darin "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden.
Deutschlands größtes Atommüll-Lager in Schwaben genehmigt
Heute wurden drei weitere - verharmlosend Zwischenlager genannte - Atommüll-Parkplätze genehmigt. In Schwaben das größte Deutschlands, teilt das FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. mit. RWE und EON hätten sich als Eigentümer des AKW Gundremmingen mit der Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darauf geeinigt, in Gundremmingen vorläufig "nur" 1850 Tonnen abgebrannte Brennelemente zuzulassen. Denn sonst wäre in den ersten Jahren das Grundwasser zu stark aufgewärmt worden. Alle Argumente, wie gefährlich auch neue Atommüll-Lager sind, würden erst mal nicht berücksichtigt.
Bundesverfassungsgericht erklärt alte Kindergeldregelung für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die in den Jahren 1994 und 1995 geltende Kindergeldregelung für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, unterschiedliche Familienformen müssten beim Kindergeld gleich behandelt werden. Nach der gesetzlichen Regelung durften nur verheiratete und zusammen lebende Eltern bestimmen, wem von ihnen Kindergeld zu gewähren war. Bei nicht verheirateten Eltern wurde das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind überwiegend unterhielt oder dem die Sorge für das Kind allein zustand.
Kompromiss zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht
Stasi-Akten von Prominenten können auch künftig an Journalisten und Wissenschaftler zum Zwecke der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit herausgegeben werden. Die Novelle war notwendig geworden, weil durch die erfolgreiche Klage von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) gegen die Herausgabe seiner Akten die bisherige Herausgabepraxis der Birthler-Behörde in Frage gestellt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März diesen Jahres die Grundsatzentscheidung getroffen, dass - laut altem Gesetzestext - die Einwilligung des Betroffenen für die Herausgabe seiner Daten zwingend notwendig ist. Damit wären die Akten etwa von bereits verstorbener DDR-Dissidenten für die Forschung dauerhaft versperrt gewesen.