nachrichten grundrechte
Alle Artikel zu diesem Thema sind hier zu finden.
Blockupy Frankfurt: Getreten, geprügelt, mit Kampfgas bekämpft
Axel Köhler-Schnura (64), Ökonom und Aktivist der Coordination gegen Bayer-Gefahren, berichtet live vom Polizeiterror gegen die Blockupy-Demonstration in Frankfurt am 1. Juni. "Eine Armada von hochgerüsteten und vermummten Polizeikriegern hatte im ersten Teil der Demonstration den Block der Interventionistischen Linken aus dem Nichts heraus brutal überfallen und eingekesselt. Mit Freunden stand ich unmittelbar an der Nahtstelle. Vor mir fünf dichtgedrängte Reihen schwarzer Repressionskräfte. Dahinter der Kessel mit vielen hundert Demonstrantinnen, Demonstranten und einem Lautsprecherwagen." (Foto: Blockupy Europe)
Berlin: Grundrechte und Demokratie in Gefahr
Die beabsichtigte Einschränkung des Versammlungsrechts durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist fahrlässig. Am Donnerstag, 22.11.2012, berät das Abgeordnetenhaus von Berlin über einen Gesetzentwurf der Senatsinnenverwaltung „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642). Mit diesem Gesetz soll schnell und ohne breite öffentliche Diskussion in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen werden. Das geltende Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin noch nicht durch ein Landesversammlungsgesetz ersetzt worden ist, soll in der Frage staatlicher Überwachung außer Kraft gesetzt werden. Nach dem Bundesversammlungsgesetz dürfen nur dann Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen angefertigt werden, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“ (§ 12 a). Immer wieder fertigt die Polizei auch dann Videoaufnahmen an, wenn diese rechtliche Grundlage nicht erfüllt ist. Mehrfach haben Gerichte geurteilt, dass die Videografie rechtswidrig erfolgte, obwohl schon hier die Deutungshoheit über „erhebliche Gefahren“ weitgehend bei der Polizei liegt.
Dresden 2012 - Demonstrationen und Blockaden möglich
Sowohl am Montag, 13. Februar 2012, als auch Samstag, 18. Februar 2012, waren in diesem Jahr ungehinderte Versammlungen und Blockaden in Dresden möglich. Dies ist erst vor dem Hintergrund der letzten Jahre, insbesondere der Ereignisse im letzten Jahr, eine besondere Erfahrung. Im Herbst letzten Jahres haben wir vom Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Untersuchungskommission initiiert, um die Vorgänge um den 19. Februar 2011 aufzuklären und demokratisch-menschenrechtlich zu bewerten. Den Bericht haben wir Anfang Februar veröffentlicht. Das zentrale Ergebnis ist, dass die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Dresden 2011 nicht geachtet wurden (www.grundrechtkomitee.de). Auch deswegen haben wir dieses Jahr die Demonstrationen am 13. und 18. Februar beobachtet.
Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Polizeiliche Gewalt in Dessau
Im Rahmen einer Gedenkdemonstration an den Tod Oury Jallohs, der sieben Jahre zuvor im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte, wurden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger von der Polizei massiv verletzt. Unter dem willkürlichen Vorwand, es sei gerichtlich verboten, das Motto „Oury Jalloh – das war Mord“ in die Öffentlichkeit zu transportieren, hatte sich die Polizeidirektion grundrechtswidrig die Möglichkeit verschafft, gewaltsam in die friedliche Versammlung einzugreifen. Gleich zu Beginn der Demonstration wurden Teilnehmer und Teilnehmerinnen von der Polizei verletzt. Darunter die Initiatoren der Demonstration und der Versammlungsleiter Mouctar Bah. Im Anschluss an die friedlich verlaufene Demonstration wurden die nach Berlin zurückkehrenden Vorstandsmitglieder der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von in der Eingangshallte wartenden Polizeibeamten erkennungsdienstlich kontrolliert, körperlich angegriffen und verletzt. Mouctar Bah wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert.
Bundesrat billigt weitreichende polizeiliche Befugnisse für das BKA
Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag (19. Dezember) von einem "schwarzen Tag für die Grundrechte". Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke "wider den Rechtsstaat". Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als "Bürgerrechtskiller". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat "außerordentlich". Zuvor hatte das BKA-Gesetz im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch die Länderkammer die Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses. Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse eingeräumt. So werden ihm unter anderem die akustische und optische Wohnraumüberwachung sowie die Online-Durchsuchung privater Computer gestattet.
Burkhard Hirsch beklagt "Herumfummelei" an der Verfassung
Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) beklagt ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der Grundrechte. "Die Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten muss aufhören", sagte Hirsch am 8. Mai bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2008" in Karlsruhe. Hirsch sprach von einer "innenpolitischen Aufrüstung sondergleichen", mit der die Belastbarkeit des Grundgesetzes erprobt werde. Er habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Absolute Sicherheit gebe es aber nicht einmal in einem totalitären Staat, betonte der FDP-Politiker und fügte hinzu: "Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Friedhof."
Europa soll mit Reformvertrag sehr viel besser funktionieren
Die Einigung des Lissaboner EU-Gipfels auf einen Reformvertrag ist bei deutschen Politikern überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Mit dem Vertragswerk, das an die Stelle der ursprünglich geplanten, jedoch von den Bevölkerungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Verfassung treten soll, habe die Europäische Union nach monatelangen Verhandlungen ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach nach den rund siebenstündigen Abschlussverhandlungen in Lissabon von einem "großen politischen Erfolg" und fügte hinzu: "Jetzt wird Europa sehr viel besser funktionieren." Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) betonte, die Bundesrepublik wolle mit einer zügigen Ratifizierung ein Signal setzen: "Deutschland sollte den Ehrgeiz haben, zu den ersten zu gehören." Massive Kritik kam vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac.
Lob und Kritik für Entwurf des neuen EU-Reformvertrags
Der Entwurf des neuen EU-Reformvertrags stößt im Bundestag auf breite Zustimmung. Vertreter fast aller Fraktionen lobten am 11. Oktober zugleich das Engagement der Bundesregierung, die wichtigsten Neuerungen der - an Volksabstimmungen - gescheiterten EU-Verfassung in einen neuen Grundlagenvertrag zu überführen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte, es sei gelungen, in dem von Experten erarbeiteten Vertragsentwurf die Verfassungs-"Substanz" zu retten. Die Bevölkerungen in Frankreich und in den Niederlanden hatten mehrheitlich gegen diese Substanz votiert. Der Europaexperte der Linksfraktion, Dieter Dehm, kritisierte, das hinter verschlossenen Türen erarbeitetes Ergebnis werde zu weniger Transparenz für den Bürger, einer weiteren Militarisierung der Europäischen Union, einer Ausweitung des marktradikalen Neoliberalismus und einer Reduzierung sozialer Standards in Europa führen.
Bundesregierung widerspricht Kritik an EU-Verfassung
Die EU-Verfassung ist durch das "Nein" der Franzosen und Niederländer förmlich gescheitert. Dennoch braucht Europa nach Auffassung der deutschen Bundesregierung "einen Fahrplan, wie der Verfassungsprozess weiter gehen kann". Wegen der anhaltenden Widerstände in den Bevölkerungen und anlässlich des EU-Gipfels setzt sich die Bundesregierung jetzt mit der Kritik an der EU-Verfassung auseinander. Weder gebe es ein Demokratiedefizit noch sei Deutschland unterrepräsentiert, meint die Regierung. Außerdem werde die EU keineswegs zu einer "aggressiven Militärmacht". Und durch die EU-Verfassung werde auch die soziale Marktwirtschaft nicht abgeschafft.
Anwaltlicher Notdienst kritisiert Polizeieinsatz bei G8-Gipfel
Der Anwaltliche Notdienst hat das Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten während des G8-Gipfels in Heiligendamm in scharfer Form kritisiert. Die Beamten seien während der Demonstrationen "in völlig unbeteiligte Personengruppen wüst hineingegangen", sagte der Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff am 12. Juni in Berlin. Polizisten hätten friedliche Demonstranten mit gezielten Faustschlägen attackiert. Die von der "G8-Sonderpolizeibehörde Kavala" angekündigte deeskalierende Strategie sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen.
Protest gegen Gewahrsamnahmen in Metallkäfigen
Anwaltsvereine haben schwere Vorwürfe wegen der Haftbedingungen für G8-Gegner in einer Rostocker Gefangenensammelstelle erhoben. Dort seien seit Beginn der Proteste gegen den G8-Gipfel in Gewahrsam genommene Personen in Metallkäfigen untergebracht worden, kritisierte eine Sprecherin des Anwaltlichen Notdienstes am 8. Juni. In den provisorischen, zum Teil nur rund 25 Quadratmeter großen Zellen seien bis zu 20 Menschen festgehalten worden.
Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an
Kurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen zum Datensammeln über "bürgerlichen Protest"
Anlässlich der gegen Kritiker der G8-Gipfels gerichteten Großrazzia in sechs Bundesländern am 9. Mai erinnerte das Komitee für Grundrechte und Demokratie daran, dass auch vor der so genannten "Sicherheitskonferenz" im Februar 2007 in München linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen durchsucht worden seien. Zwar hätte das Landgericht München im Nachhinein festgestellt, "dass diese Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren". Dennoch hätten die Durchsuchungen der Polizei die Möglichkeit gegeben, "eine Menge Daten" über diejenigen zu sammeln und auszuwerten, "die die Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München organisierten". Ähnlich wie bei dem aktuellen Terrorismusvorwurf hätten im Februar Aufrufe zur Blockade des Flughafens Rostock-Lage im Kontext des G8-Treffens "zur Legitimation herhalten" müssen.
"Inspektion" des Abschiebelagers Bramsche-Hesepe angekündigt
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft zum 24. September in Kooperation mit einem "No-Lager-Netzwerk" zu einer Demonstration und "gewaltfreien öffentlichen Inspektion" des Rückführungs- und Abschiebelager Bramsche-Hesepe auf. In dem Lager bei Osnabrück leben derzeit offenbar rund 500 Menschen, die nach Einschätzung der Asylbehörden keine Aussicht auf ein Bleiberecht in Deutschland haben. Deshalb sollen sie lagerverbracht zur "freiwilligen Ausreise" überzeugt werden, schreibt das Grundrechtekomitee. Dazu werde vorsätzlich "ein Klima existenzieller Ausweglosigkeit" geschaffen. Die Möglichkeiten der Flüchtlinge, das eigene Leben aktiv zu gestalten, seien stark eingeschränkt. "Sie sind über Monate auf ein bloßes Leben in dauernder Unsicherheit zurückgeworfen; sie harren in Ungewissheit, wie über ihr Fluchtschicksal entschieden wird. Sie leben zudem in permanenter Angst, zwangsweise abgeschoben zu werden" meint das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Das Lagerleben mache die Menschen "nachweislich krank".
Ungewöhnlich scharfe Kritik wegen EU-Verfassung
Am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Ratifizierung der EU-Verfassung entscheiden. Es wird eine breite Zustimmung erwartet. In der Union wollen nach Angaben des CSU-Europapolitikers Gerd Müller etwa 20 Abgeordnete von CDU und CSU mit Nein stimmen. Vertreter der deutschen Friedensbewegung nannten die Informationspolitik der Bundesregierung "skandalös". Die Regierung würde "schönen, lügen und verschweigen". Besonders empörend sei die Weigerung der etablierten Parteien, eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung zuzulassen. Gerade wenn landauf landab beklagt werde, dass in der Bevölkerung der europäische Einigungsgedanke unterentwickelt sei, wäre es gut gewesen, eine öffentliche Debatte über den Verfassungsvertrag in Gang zu setzen, meint der Bundesausschuss Friedensratschlag. Dessen Ansicht nach entwickelten Bürgerinnen und Bürger nur dann ein Interesse an Europa, wenn sie über "grundlegende Weichenstellungen der europäischen Politik" mitentscheiden dürften. Währenddessen hätten in Frankreich "Demokratie und Transparenz gesiegt", weil auch über die neoliberalen und militaristischen Aspekte der Verfassung offen und breit gesprochen worden sei.
Einigkeit bei der Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Koalition und Union wollen gemeinsam die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Als Hintergrund für die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs wird vor allem auf Demonstrationen und Aufmärsche von Rechten verwiesen. Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe soll künftig aber nicht nur das Billigen der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bestraft werden, sondern auch das Billigen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft". Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wurde in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt. Der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit geht insofern wesentlich weiter als es in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Eine Diskussion darüber findet in den großen Medien nicht statt. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Bundesrat könnte durch ein verkürztes Verfahren zustimmen, so dass die Änderungen noch im April in Kraft treten.
FDP-Politiker mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten
Während sich die Regierungskoalition und die Opposition in der Frage der geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts aufeinander zubewegen, wendet sich die FDP gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, eine Einschränkung des Demonstrationsrechts sei "keine Kleinigkeit", sondern "von größter Bedeutung für die Demokratie". Er halte auch nichts davon, wenn die Bundesländer eigene Gesetze zur Verschärfung erließen, sagte Stadler. Das geltende Recht reiche aus, um den geplanten Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD am 8. Mai durch das Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu verbieten, sagte Stadler am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die FDP sei "sehr zuversichtlich", dass die Sachverständigen-Anhörung am 7. März zeigen werde, dass eine Rechtsverschärfung überflüssig ist. Die Innenexperten von Koalition und Union hatten sich am vergangenen Dienstag auf einen eng gestrickten Zeitplan zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verständigt. In öffentlichen Verlautbarungen wird die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuches fast ausschließlich mit dem Ziel begründet, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Kein Diskussionsthema ist die geplante Bestimmung, wonach generell das "Leugnen" von geschichtlich als "gesichert anerkannten" Völkermorden - beispielsweise das "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" - unter Strafe gestellt werden soll.
"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden
Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.