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GEZ Gebühren - Zimmer im Wohnheim ist eigene Wohnung
Der Start in Ausbildung oder Studium ist für viele auch mit einem Tapetenwechsel verbunden: „Je nachdem, ob erste eigene Bude, Studentenwohnheim oder Wohngemeinschaft zur neuen Adresse werden, müssen Auszubildende und Studenten beim Rundfunkbeitrag unterschiedliche Regelungen beachten“, hat die Verbraucherzentrale NRW die passenden Tipps parat: „In Wohngemeinschaften gilt die Regel ‚Einer für alle‘. Hingegen gelten Zimmer oder Appartements im Studentenwohnheim jeweils als eigene Wohnung, für die jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat entrichten muss.“ Als Einzugshilfe geben die Verbraucherschützer folgende Hinweise rund um die Beitragspflicht mit auf den Weg:
GEZ Gebühren | ARD und ZDF im Defizit
ZDF und alle ARD-Sender haben für das laufende Jahr Defizite angekündigt. Das ZDF geht von einem Minus von gut 75 Millionen Euro aus, der WDR von knapp 54 Millionen, der Bayerische Rundfunk von 37 Millionen; beim SWR sind es 30 Millionen Euro. Hauptursache sind laut Senderangaben vor allem Mehrausgaben, die durch die Übertragungen der Fußball-Europameisterschaft und der Olympischen Spiele entstehen. Müsste also nicht die Rundfunkgebühr erhöht werden?
Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktiziertet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.
Fehler im Kita-Gesetz sorgt für Streit in Schleswig-Holstein
Eltern müssen in Schleswig-Holstein für das dritte Kita-Jahr ihrer Kinder im ersten Halbjahr 2009 voraussichtlich weiter Gebühren entrichten. Nach Bekanntwerden einer Gesetzespanne bei der Neuregelung der Kita-Gebühren will im nördlichsten Bundesland die große Koalition zügig nachbessern. Noch im Januar solle es eine entsprechende "gesetzliche Klarstellung" durch den Landtag geben, kündigten Sprecher von Finanz- und Bildungsministerium am Freitag (16. Januar) in Kiel an.
Verbände kritisieren teure Behördenauskünfte in Mecklenburg-Vorpommern
Mehrere Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen kritisieren die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern. "Höchstsummen von 1.000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt", kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die nun veröffentlichte Kostenverordnung. Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli in Kraft getreten. Informationsfreiheitsgesetze räumen Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein. Die Gebührenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sehe vor, "dass Behörden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand zwischen 50 und 1.000 Euro Gebühren für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht verlangen können - sind verschiedene Handlungen nötig, auch mehrfach nebeneinander".
Rechtsberatung kann künftig teuer werden
Sei 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandanten freier vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. "Anwälte und Mandanten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Eine Beratung kann die Verbraucher schnell mehr als 500 Euro kosten.
Karlsruhe begrenzt Gerichtsgebühr für Dauerbetreuung alter Menschen
Wer alte Menschen in einer gerichtlich angeordneten Pflegschaft dauerhaft betreut, muss in bestimmten Fällen künftig weit weniger Gebühren als bisher zur Abdeckung der Gerichtskosten zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die geltende Berechnung der Gerichtskosten für die Anordnung und Errichtung von Dauerpflegschaften teilweise für verfassungswidrig. Zugleich begrenzten die Karlsruher Richter die bislang allein nach dem Vermögen des Betreuten berechnete Gebührenhöhe drastisch. Die Gebühr dürfe sich dann "nicht unbegrenzt nach dem Vermögen des Betreuten bemessen", wenn sich die Betreuung nur auf die Person und nicht auch auf die Vermögensangelegenheiten des Betreuten beziehe.
Rückgang von Studienanfängern und älteren Semestern
Die Zahl der Studienanfänger an deutschen Hochschulen ist offiziellen Zahlen zufolge weiter rückläufig. Zählte das Statistische Bundesamt im Studienjahr 2004 noch 358.700 Erstimmatrikulierte, ging die Zahl in diesem Jahr um zwei Prozent auf 351.900 zurück, wie der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, am Dienstag in Berlin mitteilte. Auch die Zahlen der länger Studierenden sind stark rückläufig. Den Rückgang führt Hahlen auf die Einführung von Langzeitstudiengebühren zurück.
mobilogisch zieht Fazit zur Nutzung der "Brötchentaste" für Kurzzeitparker
Seit Anfang des Jahres gibt das Straßenverkehrsgesetz den Kommunen freiere Hand bei der Gebührenerhebung in bewirtschafteten Parkzonen. Damit wurde dem Wunsch vieler Händler nach kostenlosem Kurzparken vor ihren Geschäften gefolgt. Bei der Umsetzung kam die so genannte "Brötchentaste" heraus. Kernpunkt sei die Möglichkeit, das Parken in bewirtschafteten Parkzonen bis zu einer halben Stunde kostenlos zu erlauben. Erkenntnise aus einem Modellversuch in Köln würden laut mobilogisch folgendes ergeben: Die Brötchentaste würde nur wenig genutzt, da bereits vorher ohne zu bezahlen kurz geparkt wurde. Nun parke man trotz der Brötchentaste weiter illegal - meist in der zweiten Reihe. Des weiteren erhöhe sich die Nutzung der Brötchentaste nur im häufig kontrollierten Gebiet. Die Einnahmen aus den Parkautomaten seien um teilweise über 30% gesunken.
Rückzug des Staates aus Hochschulfinanzierung abgelehnt
Der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektorenkonferenz, Rektor Dieter Fritsch (Stuttgart), gab heute seitens der neun Landesuniversitäten zu dem Konzept des Wissenschaftsministeriums "10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren" eine vorläufige Stellungnahme ab. "Schon heute kann ich dazu sagen, dass die Universitäten die Einführung von Studiengebühren dann strikt und mit allem Nachdruck ablehnen, wenn damit ein Rückzug des Staats aus der Hochschulfinanzierung verbunden sein soll", so Dieter Fritsch.
EU-Parlament stellt Forderungskatalog für Müllverschiffung auf
Nachdem die Kommission im Juli 2003 eine Überarbeitung der Regelungen zur Abfallverschiffung in und außerhalb der Europäischen Union vorgeschlagen hatte, die der Basler Konvention und den OECD-Regeln entsprechen sollten, äußerte sich im November das Parlament dazu. Es nahm in erster Lesung eine Anzahl von Änderungen an, die die Regelungen für den Transport von Abfall stärken sollen.
Die Novelle des Hochschulrahmengesetzes
Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes wird der Grundsatz der Gebührenfreiheit für das Erststudium gesetzlich festgeschrieben. Gleiches gilt für einen darauf aufbauenden Studiengang, der zu einem weiteren Abschluss wie Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen führt. Ausnahmen sollen nur in eng definierten Grenzen zulässig sein. Zugleich schafft die Novelle eine neue gesetzliche Grundlage für Bachelor- und Master-Abschlüsse.
Verbraucherschützer begrüßen Call-by-Call im Ortsnetz
Ab Ende des Jahres gibt es Call by Call und Preselection auch im eigenen Ortsnetz. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine drohende Verurteilung wegen der Verletzung einer EG-Richtlinie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Entscheidung des Bundeskabinetts. Die Kabinettsentscheidung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bringe Verbrauchern auch die vom vzbv geforderte freie Wahlmöglichkeit zwischen einer festen Voreinstellung (Preselection) oder der Wahl je nach Anruf (Call-by-Call).