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Steuern mit den Steuern

Karl Marx - der Mehrwert | LINKER fordert Reform der Steuer

mehrwert-produktionDie Bundesregierung möchte demnächst die Mehrwertsteuer reformieren. Im April 2011 berichteten mehrere Zeitungen über Berechnungen, des unternehmensfreundlichen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), welche zu dem Ergebnis kamen, dass die Armen durch die Mehrwertsteuer-Reform noch weniger Geld zur Verfügung hätten. Die Reichen würden profitieren, weil der ermäßigte Mehrwertsteuersatz weitgehend abgeschafft werden soll. Nun ist eine Reform der Mehrwertsteuer sicher sinnvoll, wenn sie unter ökologisch und sozialverträglichen Gesichtspunkten erfolgt, aber nicht so. Eine sozial- und ökologisch sinnvolle Mehrwertsteuer sieht anders aus.

Nachbesserungen erforderlich

Karlsruhe billigt Kontenabfrage weitgehend

Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regelung diene "Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung". Ziel sei die "wirksame Strafverfolgung" und "steuerliche Belastungsgleichheit". Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Das Bundesverfassungsgericht unterstützte mit seinem Urteil auch die "Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen".

"Empfindlicher Eingriff"

Wohnungsdurchsuchungen bei nur schwachem Tatverdacht sind verfassungswidrig

Bei einem nur schwachen Verdacht einer Straftat darf eine Wohnung nicht durchsucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine solche Durchsuchung dürfe "nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage" angeordnet werden. Ansonsten werde durch den "empfindlichen Eingriff" das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Bundesverfassungsgericht

Stärkung der steuerlichen Rechte Alleinerziehender

Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerlichen Rechte Alleinerziehender gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die von 1997 bis 1999 geltende Begrenzung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten berufstätiger Alleinerziehender für verfassungswidrig. Die in diesen Jahren geltende Regelung des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wonach Kinderbetreuungskosten erst nach Abzug einer "zumutbaren Belastung" berücksichtigt wurden, wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Diese Regelung sei mit dem Grundrecht auf besonderen Schutz der Familie nicht vereinbar, weil sie Eltern gegenüber Kinderlosen benachteilige, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss.

Rundfunkgebühren und anderes

Gesetzliche Neuregelungen ab dem 1. April 2005

Laut Staatsvertrag werden monatlich 17,03 Euro Rundfunkgebühren fällig. Am 1. April treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft. Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erlaubt den Finanzbehörden einen - automatisierten - Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Das Justizkommunikationsgesetz ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten. Das Berufsbildungsreformgesetz ermöglicht es Jugendlichen, sich für einige Zeit im Ausland ausbilden zu lassen, vorausgesetzt der Ausbildungsbetrieb unterstützt dies. Rund eine Million kinderlose Rentner müssen ab 1. April einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.

Gegen restriktive Auslegung

Prostituierte wollen Gleichstellung mit anderen Gewerben

Der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) fordert die Gleichstellung der Prostitution mit anderen Gewerben. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz habe Huren, Bordell- und Erotikbar-Betreibern in Deutschland zwar Erleichterungen gebracht, von einer Gleichbehandlung seien sie jedoch weit entfernt, sagte BSD-Chefin Stephanie Klee am Dienstag in Berlin.

FlowTex-Prozess

Das Schweigen der Zeugen

Die ersten Zeugen vor dem FlowTex-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag haben nur wenig Licht in das Dunkel gebracht. Bei der Sitzung am Mittwoch verweigerten vier Finanzbeamte mit Blick auf laufende Ermittlungsverfahren gegen sie die Aussage. Lediglich der frühere Konzernbetriebsprüfer der FlowTex-Gruppe machte ausführlich Angaben zur Sache. Aus seiner Sicht hat die Betriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe korrekt gehandelt. Gegen alle fünf geladenen Zeugen wird wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt.

Betrugsfall Flowtex

Lukrative Geschäfte für Wirtschaft, Staat und Parteien

Der Flowtex-Skandal scheint kein Einzelfall zu sein und zeigt, wie Politiker, Staatsanwälte und Finanzämter in Deutschland gelegentlich ihre schützende Hand über betrügerische Geschäfte halten. Ostdeutsche Finanzbeamte, die in der Bundesrepublik Deutschland rechtsstaatliche Verhaltensweisen erwarten, wundern sich, wenn ihre westdeutschen KollegInnen herbeigeeilt kommen, und auf die guten Beziehungen der Geschäftsleute in der Politik verweisen. Gelder fließen in die Kassen der Parteien, Geburtstagsfeiern verschlingen mal so eben eine Million Mark. Von Sparen und "den Gürtel enger schnallen" ist da keine Rede.