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Stuttgart - Erneut Feinstaub-Alarm
Auch beim dritten Stuttgarter Feinstaub-Alarm können die Bürgerinnen und Bürger zum halben Preis umweltfreundliche vollelektrisch betriebene car2go-Fahrzeuge fahren oder für die Hälfte des Fahrpreises Busse und Bahnen im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) nutzen, sofern sie ihr Ticket über die Mobilitäts-App moovel buchen und bezahlen. Mit beiden Angeboten macht Daimler Financial Services seine innovativen Mobilitätsdienstleistungen noch attraktiver. Klaus Entenmann, Vorstandsvorsitzender der Daimler Financial Services AG: „Während des zweiten Feinstaub-Alarms war die Zahl der über die moovel App gebuchten Tickets um ein Vielfaches höher als an vergleichbaren Wochentagen ohne Feinstaub-Alarm. Auch car2go verzeichnete deutlich mehr Fahrten als an vergleichbaren Wochentagen. Umso mehr wollen wir unseren Kunden auch beim dritten Feinstaub-Alarm ein überzeugendes Angebot machen.“
Feinstaub-Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof abgeschoben
Die Entscheidung über kommunale Aktionspläne zur Einhaltung von Feinstaubgrenzwerten in Deutschland verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass in dieser Frage zunächst der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilen muss. Geklagt hatte ein Anwohner einer viel befahrenen Straße in München. Laut EU-Vorschrift darf der Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Die Grenzwerte waren in der Wohngegend des Klägers an 92 Tagen im Jahr überschritten worden. Der Experte für Umwelt- und Verwaltungsrecht, Eike Albrecht, kritisierte die Entscheidung der Leipziger Richter. Dadurch werde "die Problemlösung in Deutschland weiter hinausgezögert", sagte der Dozent der Technischen Universität Cottbus. Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte den Freistaat Bayern.
Entzündliche Lungenerkrankungen durch Feinstaub bei Mäusen
Lang anhaltende Feinstaubbelastung führt laut Wissenschaftlern vom Nationalen Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (GSF) in München bei Mäusen zu entzündlichen Veränderungen in der Lunge. Der aktuellen Studie zufolge ruft eine Feinstaubbelastung über 24 Stunden bei Mäusen Reaktionen hervor, die auch bei Lungenerkrankungen wie Lungenfibrose, Sarkoidose und dem Lungenkarzinom auftreten und ein typisches Zeichen für entzündliche Veränderungen sind. "Noch ist nicht klar, ob unsere Ergebnisse mit Mäusen auf den Menschen übertragbar sind. Wenn ja, ließe sich so vielleicht erklären, weshalb Feinstaubpartikel bei Menschen mit Herz-Gefäß-Erkrankungen den Gesundheitszustand verschlechtern", vermutet Elisabeth André, eine der beteiligten Wissenschaftlerinnen.
Städtetag will weg von Feinstaub-Grenzwerten
Der Deutsche Städtetag fordert eine Abkehr von den derzeit geltenden Feinstaub-Grenzwerten. "Wer Grenzwerte definiert, muss sich auch fragen lassen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, diese auch einzuhalten", sagte der Verkehrsdezernent des Städtetages, Folkert Kiepe, dem "Handelsblatt". Die Städte hätten nur geringe Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubentwicklung. In München und Berlin wurden schon jetzt die zulässigen Obergrenzen an 37 beziehungsweise 36 Tagen überschritten. Die Grenzwerte dürfen jedoch nur an 35 Tagen im ganzen Jahr überschritten werden. Die Berliner Senatsverwaltung macht für die Feinstaub-Belastung der Hauptstadt die Osteuropäer und den Ostwind verantwortlich.
Feinstaub-Grenzwerte werden weiterhin massiv überschritten
Weniger als eine Woche nach Jahresbeginn sind dem Umweltbundesamt bereits 69 Überschreitungen der täglichen Grenzwerte für Feinstaub gemeldet worden. Der aktuelle Rekordhalter Frankfurt/Main hatte am Samstag - damit nach sechs gemessenen Tagen - bereits vier Grenzwertüberschreitungen zu vermelden. Betroffen sind 28 Städte, von denen viele im vergangenen Jahr zu den Spitzenreitern bei der Feinstaub-Belastung gehörten. So wiesen in den vergangenen Tagen beispielsweise Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Bremen und Leipzig zu hohe Konzentrationen von gesundheitsgefährdendem Feinstaub auf. Alle diese Orte hatten im Laufe des letzten Jahres die maximal erlaubte Zahl von 35 Überschreitungen um mehr als 100 Prozent übertroffen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte die Bundesregierung auf, Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter wie von der Vorgängerregierung versprochen steuerlich zu fördern und im Gegenzug "schmutzige" Diesel-Neuwagen stärker zu besteuern.
Deutsche Umwelthilfe warnt vor Stillstand bei Rußfilter-Einführung
Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode droht die flächendeckende Einführung sauberer Dieselfahrzeuge in Deutschland um Jahre zu verzögern. Das erklärte die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) am Mittwoch in Berlin. Fortgesetzte Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte in fast allen Ballungszentren führten deshalb bereits in diesem Jahr beginnend zu Fahrverboten für Diesel-Stinker in 70 bis 120 deutschen Städten.
Lob und Tadel des BUND zu Stuttgarter Luftreinhalteplan
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet die am Freitag vorgestellten Maßnahmen zum Stuttgarter Luftreinhalte- und Aktionsplan trotz deutlicher Mängel insgesamt positiv. Zustimmung beim BUND erfahren das ganzjährige LKW-Durchfahrtsverbot und die Fahrverbote für Kfz mit schlechter Abgasreinigung. Kritisiert wird jedoch, dass die Termine des Inkrafttretens der Verbote zu spät und zu kurz greifen. Der BUND weist daraufhin, dass der Technologiesprung bei der Abgasreinigung erst bei EURO 4 beginnt. Auch die Erhöhung von Parkgebühren und die Einführung einer VVS-Umweltfahrkarte werden vom BUND begrüßt.
Feinstaub-Klagen vor Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolgreich
Zwei Stuttgarter Bürger haben mit ihren Klagen gegen die Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt einen Erfolg erzielt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht verpflichtete am Dienstag das Regierungspräsidium Stuttgart dazu, einen Aktionsplan gegen überhöhte Feinstaubwerte zu erstellen. Die Stadt hatte am 13. März als erste deutsche Großstadt das seit Jahresbeginn geltende EU-Limit für den Luftschadstoff Feinstaub überschritten. Der BUND Baden-Württemberg begrüßte das Urteil, das feststelle, dass die Behörden bereits seit 2002 hätten aktiv werden müssen.
Deutsche Umwelthilfe legt Beschwerde gegen Feinstaub-Urteil ein
Die Feinstaub-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin will nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Bürgern jede Möglichkeit nehmen, gegen überhöhte und gesundheitsschädigende Schadstoff-Konzentrationen in überschaubaren Zeiträumen mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen. Die Deutsche Umwelthilfe hat am Mittwoch (25. Mai) namens der von ihr vertretenen Anwohner in Berlin Friedrichshain Beschwerde gegen den Richterspruch vom 11. Mai eingelegt. Die Anwohner hatten geklagt, weil an ihrer Messtelle die EU-Grenzwerte für Feinstaub schon an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten waren. Die Richter erklärten in ihrer Entscheidung, dass eine "absolute Einhaltung der Grenzwerte nicht gefordert" sei. Die betroffenen Bürger hätten außerdem "nicht glaubhaft gemacht", dass ihnen "im Falle eines Zuwartens bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache alsbald existenzielle und damit unzumutbare Nachteile entstehen." Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO führt die Feinstaubbelastung in Deutschland jährlich zu 65.000 vorzeitigen Todesfällen und verkürzt die Lebenserwartung jedes Deutschen um mehr als 10 Monate.
Kabinett beschließt Förderung von Dieselrußfiltern
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Förderung von Dieselrußfiltern auf den Weg gebracht. Über die Kfz-Steuer sollen damit Anreize für solche Diesel-Pkw geschaffen werden, die "deutlich weniger" Rußpartikel ausstoßen und so zur Verminderung der Feinstaubbelastung insbesondere in Ballungsgebieten beitragen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), am Mittwoch im Bundestag. Umweltschützer kritisierten den Beschluss als unzureichend.
Umweltschützer fordern "Umweltzonen" gegen Feinstaub
Die Rußfilter-Förderung reicht nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht aus, um den Feinstaub zu reduzieren. Zusätzlich zu den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgeschlagenen Farb-Plaketten für rußarme Fahrzeuge seien Umweltzonen erforderlich, in denen Dieselautos ohne Partikelfilter verboten seien. Damit ließe sich die Feinstaubbelastung in den Großstädten etwa um ein Viertel senken. Unverzichtbar sei zudem die Einführung der Euro-6-Norm für den Schadstoff-Ausstoß, damit sich auch in diesem Bereich der Stand der Technik durchsetze.
Fördergesetz für Diesel-Filter "halbherzig und enttäuschend"
Die Allianz "Kein Diesel ohne Filter" kommentierte am Donnerstag die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Förderung sauberer Dieselfahrzeuge durch Bundesfinanzminister Hans Eichel: "Besser spät als nie". Allerdings sei der Referentenentwurf "in seiner konkreten Ausgestaltung halbherzig, enttäuschend und in dieser Form von zweifelhaftem Nutzen für den Gesundheitsschutz der betroffenen Menschen in den Hochbelastungszonen." Das 2002 gegründete Aktionsbündnis aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Verkehrs- und Automobilclubs, Gesundheitsexperten und Kinderschutzbund forderte Finanzminister Hans Eichel und die Bundesregierung insgesamt auf, den Vorschlag im parlamentarischen Verfahren und in der Abstimmung mit den Bundesländern "zu einem wirklichen Beschleunigungsgesetz für die Einführung des Rußfilters in Deutschland weiterzuentwickeln".
Konzept für aufkommensneutrale Förderung von Dieselrußfiltern vorgelegt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bund und Länder aufgerufen, die öffentliche Debatte über Feinstaubproblematik und bevorstehende Fahrverbote als Chance zur entschlossenen Förderung des Dieselrußfilters zu nutzen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach sich in Berlin für "eine bis Ende 2007 befristete aufkommensneutrale Förderung des Rußfilters für Alt- und Neufahrzeuge" aus. Danach soll die Minderung der Kfz-Steuer für Pkw mit Rußfilter nicht aus den Länderhaushalten, sondern über einen Malus für Dieselfahrzeuge ohne Filter bezahlt werden. Diese Form der Aufkommensneutralität entspreche im Übrigen der Praxis der Vergangenheit. Immer schon seien besonders abgasarme Fahrzeuge steuerlich ent- und im Gegenzug Dreckschleudern belastet worden. "Die Bevölkerung ist sensibilisiert wie nie", meint Resch. "Wer jetzt weiter Schwarzer Peter spielt, wird spätestens bei den nächsten Wahlen verlieren".
Findet Clement die fristgerechte Umsetzung von EU-Richtlinien überflüssig?
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement übte heftige Kritik an der Diskussion über die Gefährdung durch Feinstaub aus Dieselfahrzeugen. "Ich finde die Debatte geradezu hysterisch", sagte Clement der Chemnitzer "Freien Presse". Selbstverständlich müsse die EU-Richtlinie umgesetzt werden, "aber sie ist kein Grund, in Hysterie zu verfallen". Schon gar nicht gebe es irgendeinen Anlass, über Sonntagsfahrverbote zu fabulieren oder die Automobilindustrie in Misskredit zu bringen. "Das ist alles Unsinn, alles fehl am Platze", meint der Politiker. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hatte am Tag zuvor empört darauf hingewiesen, dass die EU-Richtlinie zur Luftqualität bereits 1999 verabschiedet worden war. Seit dem 1. Januar 2005 gelten verbindliche EU-Grenzwerte für feine Staubpartikel. "Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Industrie hatten also sechs Jahre Zeit, wirksame Maßnahmen gegen Feinstaub zu entwickeln und durchzusetzen, um die Menschen vor massiven Gesundheitsgefahren zu schützen."
Haben Bund, Länder, Städte und Industrie sechs Jahre den Feinstaub verschlafen?
Seit Tagen schieben sich Vertreter des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Industrie gegenseitig die Verantwortung für die zahlreichen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte zu. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wies empört darauf hin, dass die EU-Richtlinie zur Luftqualität bereits 1999 verabschiedet worden war. "Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Industrie hatten also sechs Jahre Zeit, wirksame Maßnahmen gegen Feinstaub zu entwickeln und durchzusetzen, um die Menschen vor massiven Gesundheitsgefahren zu schützen. Jetzt wird offenkundig: Passiert ist fast gar nichts", schimpfte der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann. "Statt zu handeln, warten die Verantwortlichen immer noch ab und spielen Schwarzer Peter auf Kosten der Gesundheit. Das ist unerhört!"
Verkehrsclub macht Druck für Dieselrußfilter
Mit scharfer Kritik reagierte der umweltorientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf die "weitere Verzögerung" und "die erneute Diskussion" um die steuerliche Förderung des Rußfilters. Nachdem vor zwei Monaten "endlich" eine Einigung zwischen Kanzleramt, Finanz- und Umweltministerium zur Förderung des Partikelfilters bekannt gegeben worden sei, fehle noch immer der konkrete Entwurf aus dem Finanzministerium. Und auch aus den Bundesländern komme immer wieder Störfeuer gegen die schnelle Einführung "des Filters gegen krankmachenden Dieselruß". AutokäuferInnen hätten jedoch inzwischen eine nennenswerte Auswahl an gefilterten Diesel-Pkw, wenn sie nicht unbedingt auf VW oder Ford festgelegt seien. Der Verkehrsclub fordert einen Förderbeitrag für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußfiltern in Höhe von 600 Euro.
BUND stellt Luftreinhalteplan für Stuttgart vor
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat am Montag seine Forderungen für einen Luftreinhalteplan für Stuttgart veröffentlicht. Vor allem in der Verkehrs- und Raumplanung müsse etwas für die Luftreinhaltung getan werden, verlangten die Umweltschützer. Aber auch das Umrüsten von Autos und LKWs ist nach Auffassung des BUND dringend nötig. Zum Schutz der Bürger und der Umwelt sind zum Jahresbeginn schärfere Grenzwerte für Feinstaub in Kraft getreten. Messungen des Landes belegen nach Angaben des BUND, dass neben Stuttgart auch Ludwigsburg, Pleidelsheim, Reutlingen, Tübingen, Ilsfeld, Mannheim und Schwäbisch Gmünd erhebliche Probleme haben, die neuen Vorgaben einzuhalten. In Italien haben bereits viele Städte Fahrverbote erlassen.
EU-Kommission legt Grundlage für Schadstoff-Reduktion
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. begrüßt die heute von der EU-Kommission in Brüssel bekannt gegebene Vorgabe von fünf Milligramm Ruß pro Kilometer als Grenzwert für die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit Rußfiltern. "Das ist ein weiterer Fortschritt in der Geschichte der Schadstoffbekämpfung und damit für sauberere Luft", urteilt Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand.